Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

1.  Das  Geld.

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tretern  der  Wissenschaft,  sowie  der  direkt  oder  indirekt  am  Börsenhandel  beteiligten  Kreise
zusammengesetzt  war.  Die  Kommission  trat  am  6.  April  1892  zusammen,  einigte  sich
zunächst  über  die  Gestaltung  der  den  weiteren  Verhandlungen  und  den  Vernehmungen  von
Sachverständigen  zugrunde  zu  legenden  Fragen  und  erledigte  sodann  nach  Abhaltung
von  93  Sitzungen  ihre  Aufgabe  durch  die  am  11.  November  1893  erfolgte  Erstattung
eines  Schlußberichts  an  den  Reichskanzler.  Die  Kommission  hat  es  sich  angelegen
sein  lassen,  Nachrichten  über  die  in  den  einzelnenen  Bundesstaaten  und  an  den  wichtigsten
ausländischen  Börsenplätzen  geltenden  gesetzlichen  Vorschriften,  Statuten  und  Landelsgebräuche
  einzuziehen  und  ein  reichhaltiges  statistisches  Material  über  den  Amfang  und
die  Formen  der  Börsengeschäfte  beizubringen.  Ferner  sind  von  ihr  115  Sachverständige, ­
  und  zwar  39  dem  Effekten-,  56  dem  Warenverkehr,  8  der  Wissenschaft
und  der  Rechtspflege,  5  der  Presse  angehörig,  vernommen  worden,  deren  Aussagen
in  wortgetreuer  Wiedergabe  dem  Berichte  beigefügt  wurden.  Anter  Berücksichtigung
der  so  gewonnenen  Aufklärungen  hat  die  Kommission  sich  durch  Mehrheitsvoten  über
die  zu  empfehlenden  Maßregeln  schlüssig  gemacht  und  formulierte  Vorschläge  für
gesetzgeberische  und  administrative  Anordnungen  vorgelegt.
Der  Bericht  der  Enquete-Kommission  ist  nebst  sämtlichen  Anlagen  dem  Bundesrat
und  dem  Reichstage  mitgeteilt  worden.  Der  letztere  hat  darauf  bei  Gelegenheit  der
Beratung  des  Gesetzes  über  die  Erhebung  der  Reichsstempelabgaben  in  seiner  Sitzung
vom  19.  April  1894  beschlossen:  die  Verbündeten  Regierungen  zu  ersuchen,  auf  Grund
der  Ergebnisse  der  Börsenenquete  ein  Börsengesetz  tunlichst  bald  vorzulegen.
Demzufolge  legte  der  Reichskanzler  am  3.  Dezember  1895  den  Entwurf  eines
Börscngesetzes  nebst  Begründung  dem  Reichstag  zur  verfassungsmäßigen  Beschlußnahme
  vor.
Die  erste  Lesung  fand  am  9.,  10.  und  11.  Januar  1896  statt.  Die  Vorlage
wurde  der  IX.  Kommission  zur  Vorberatung  überwiesen.  Abg.  Gamp,  welcher  bereits
in  der  Börsen-Enquete-Kommission  mitgewirtt  hatte,  erstattete  als  Berichterstatter  einen
ausführlichen  schriftlichen  Bericht.
Die  zweite  Lesung  fand  am  28.,  29,  30.  April  und  1.  Mai  1896  statt.
Die  dritte  Lesung  wurde  abgehalten  am  5.  und  6.  Juni  1896.
Am  6.  Juni  1896  wurde  das  Gesetz  vom  Reichstage,  am  18.  Juni  1896  vom
Bundesrat  angenommen.  Die  Verkündigung  im  Reichsgesetzblatt  als  „Börsengesetz
vom  22.  Juni  1896"  erfolgte  am  24.  Juni  1896.

XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

1.  Das  Geld.
Von  Max  v.  Lecket.

Lehr,  Die  Grundbegriffe  der  Nationalökonomie.  (Hand-  und  Lehrbuch  der  Staatswiffenschasten.
  Abt.,  33b.)  2.  Auf!.,  herausgegeben  von  v.  Deckel.  Leipzig,  L.  L.  Hirschfeld,  IM.  5.  66ff.
Geld  nennen  wir  ein  allgemein  beliebtes  Tauschgut,  das  zur  Begleichung  der
verschiedenen  Tauschgeschäfte  dient,  die  Schwierigkeiten  und  Amständlichkeiten  des
naturalen  Tausches  überwindet  und  im  wirtschaftlichen  Verkehr  alle  übrigen  Güter
vertritt.  Zu  diesem  Zwecke  verwendete  man  solche  Tauschgüter,  die  sich  durch  ihre
            
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