Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

2. Die Währungssysteme. 
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2. Die Währungssysteme. 
Von Erwin Nasse. 
Nasse, Das Gew- und Münzwesen. In: Handbuch der politischen Gkonomie. Heraus- 
gegeben von v. Schönberg. <(. Jlnfl. y Bd. Tübingen, H. Lauxp, ^896. S. 2S8—S7t. 
Fast so alt, wie die Prägung von Gold und Silber zu Münzen, scheint auch 
das Bestreben, beide im Münzwesen zu vereinigen. Die Wege, die man, um dies 
Ziel zu erreichen, eingeschlagen hat, sind folgende: 
1. Doppelte Währung, Bimetallismus. Die scheinbar einfachste und des 
halb älteste Art der Vereinigung ist, daß man beide Metalle in einem festen Wert 
verhältnis zu einander als rechtlich gleichstehende Kurantmünzen des Landes ausprägt. 
So hat schon das älteste Münzsystem, das wir kennen, das babylonische, Gold 
und Silber in dem festen Wertverhältnis von 1: ISVa ausgeprägt und die so geprägten 
Münzen allem Anschein nach als gleichberechtigt behandelt. Während es doch nahe 
gelegen hätte, bei den ersten Anfängen des Münzwesens die Silbermünzen und die 
Goldmünzen gleichmäßig, den Gewichtseinheiten entsprechend, jede zu gewissen Teilen 
des Pfundes auszuprägen, befolgte man diesen Weg nicht, sondern prägte nur die 
Goldmünzen den Gewichtseinheiten entsprechend, die Silbermünzen aber so aus, daß der 
Gewichtseinheit in Gold eine gewisse Zahl von Gewichtseinheiten in Silber dem Werte 
nach entsprach. Dasselbe Verfahren wurde bei der persischen und lydischen Prägung 
und zur Blütezeit des römischen Münzwesens eingeschlagen und ist seitdem im Laufe 
der Jahrhunderte das weitaus vorherrschende gewesen, nur daß man die Übereinstimmung 
der Goldmünzen mit der Gewichtseinheit aufgab. Die Feststellung des richtigen Wert- 
verhältnisses der beiden Metalle im Münzwesen war daher eine der wichtigsten und 
am meisten erörterten Fragen der Münztechnik. 
Zur vollständigen Gleichberechtigung der beiden Metalle im Münzwesen gehört 
aber auch die unbeschränkte Ausprägung jedes derselben, und zwar nach der Ent 
wicklung, die das moderne Münzwesen genommen hat, auch die unbeschränkte Aus 
prägung auf Privatrechnung. Im Fall aber in dieser Weise die Gleichstellung der 
beiden Metalle verwirklicht wird, pflegt früher oder später das eine derselben aus der 
Zirkulation zu verschwinden, das andere ausschließlich oder doch ganz überwiegend als 
Zahlungsmittel verwendet zu werden. Denn das Wertverhältnis der beiden Metalle 
im Welthandel ist häufigen Änderungen unterworfen gewesen, und so wie dies Ver 
hältnis von dem im Münzwesen des betreffenden Staates bestehenden, ein für allemal 
gesetzlich bestimmten, abweicht, wird es vorteilhaft, die in dem vom Münzgesetz zu 
niedrig angesetzten Metall ausgeprägten Münzen einzuschmelzen und im Lande! ander 
weitig zu verwerten, dafür das vom Münzgeseh zu hoch angesetzte Metall herbeizuschaffen 
und zu Münzen des betreffenden Staates auszuprägen. Das Münzgesetz gestattet bei 
der doppelten Währung jedem zu Geldzahlungen Verpflichteten die Wahl zwischen einem 
gewissen Gewicht Goldes und einem gewissen Gewicht Silber als gleichberechtigten 
Zahlungsmitteln für die Erfüllung seiner Zahlungsverbindlichkeiten. Nichts ist natürlicher, 
als daß er dasjenige der beiden Metalle wählt, in welchem er mit den geringsten 
Opfern seine Zahlungsverbindlichkeiten erfüllen kann. 
Die Folgen dieses Vorgangs sind nun einigermaßen verschieden, je nachdem Gold 
oder Silber im Welthandel besser als in dem Münzwesen eines Staates mit doppelter 
Währung zu verwerten sind. 
Steigt Gold über den im Münzgesetz des Staates festgesetzten Silberpreis, so 
werden Goldmünzen seltener. Indes können sie sich doch im Verkehr erhalten, wenn 
man sich entschließt, dieselben zu einem ihren gesetzlichen Silberwert überschreitenden
	        
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