2. Die Währungssysteme.
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2. Die Währungssysteme.
Von Erwin Nasse.
Nasse, Das Gew- und Münzwesen. In: Handbuch der politischen Gkonomie. Heraus-
gegeben von v. Schönberg. <(. Jlnfl. y Bd. Tübingen, H. Lauxp, ^896. S. 2S8—S7t.
Fast so alt, wie die Prägung von Gold und Silber zu Münzen, scheint auch
das Bestreben, beide im Münzwesen zu vereinigen. Die Wege, die man, um dies
Ziel zu erreichen, eingeschlagen hat, sind folgende:
1. Doppelte Währung, Bimetallismus. Die scheinbar einfachste und des
halb älteste Art der Vereinigung ist, daß man beide Metalle in einem festen Wert
verhältnis zu einander als rechtlich gleichstehende Kurantmünzen des Landes ausprägt.
So hat schon das älteste Münzsystem, das wir kennen, das babylonische, Gold
und Silber in dem festen Wertverhältnis von 1: ISVa ausgeprägt und die so geprägten
Münzen allem Anschein nach als gleichberechtigt behandelt. Während es doch nahe
gelegen hätte, bei den ersten Anfängen des Münzwesens die Silbermünzen und die
Goldmünzen gleichmäßig, den Gewichtseinheiten entsprechend, jede zu gewissen Teilen
des Pfundes auszuprägen, befolgte man diesen Weg nicht, sondern prägte nur die
Goldmünzen den Gewichtseinheiten entsprechend, die Silbermünzen aber so aus, daß der
Gewichtseinheit in Gold eine gewisse Zahl von Gewichtseinheiten in Silber dem Werte
nach entsprach. Dasselbe Verfahren wurde bei der persischen und lydischen Prägung
und zur Blütezeit des römischen Münzwesens eingeschlagen und ist seitdem im Laufe
der Jahrhunderte das weitaus vorherrschende gewesen, nur daß man die Übereinstimmung
der Goldmünzen mit der Gewichtseinheit aufgab. Die Feststellung des richtigen Wert-
verhältnisses der beiden Metalle im Münzwesen war daher eine der wichtigsten und
am meisten erörterten Fragen der Münztechnik.
Zur vollständigen Gleichberechtigung der beiden Metalle im Münzwesen gehört
aber auch die unbeschränkte Ausprägung jedes derselben, und zwar nach der Ent
wicklung, die das moderne Münzwesen genommen hat, auch die unbeschränkte Aus
prägung auf Privatrechnung. Im Fall aber in dieser Weise die Gleichstellung der
beiden Metalle verwirklicht wird, pflegt früher oder später das eine derselben aus der
Zirkulation zu verschwinden, das andere ausschließlich oder doch ganz überwiegend als
Zahlungsmittel verwendet zu werden. Denn das Wertverhältnis der beiden Metalle
im Welthandel ist häufigen Änderungen unterworfen gewesen, und so wie dies Ver
hältnis von dem im Münzwesen des betreffenden Staates bestehenden, ein für allemal
gesetzlich bestimmten, abweicht, wird es vorteilhaft, die in dem vom Münzgesetz zu
niedrig angesetzten Metall ausgeprägten Münzen einzuschmelzen und im Lande! ander
weitig zu verwerten, dafür das vom Münzgeseh zu hoch angesetzte Metall herbeizuschaffen
und zu Münzen des betreffenden Staates auszuprägen. Das Münzgesetz gestattet bei
der doppelten Währung jedem zu Geldzahlungen Verpflichteten die Wahl zwischen einem
gewissen Gewicht Goldes und einem gewissen Gewicht Silber als gleichberechtigten
Zahlungsmitteln für die Erfüllung seiner Zahlungsverbindlichkeiten. Nichts ist natürlicher,
als daß er dasjenige der beiden Metalle wählt, in welchem er mit den geringsten
Opfern seine Zahlungsverbindlichkeiten erfüllen kann.
Die Folgen dieses Vorgangs sind nun einigermaßen verschieden, je nachdem Gold
oder Silber im Welthandel besser als in dem Münzwesen eines Staates mit doppelter
Währung zu verwerten sind.
Steigt Gold über den im Münzgesetz des Staates festgesetzten Silberpreis, so
werden Goldmünzen seltener. Indes können sie sich doch im Verkehr erhalten, wenn
man sich entschließt, dieselben zu einem ihren gesetzlichen Silberwert überschreitenden