Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

4. Warum sollen wir obligatorische kaufm. Fortbildungsschulen errichten? 29/ 
ist des Mannes hohes Gut, des Mannes Pflicht aber ist es, die Jugend durch Er 
ziehung für die Freiheit reif zu machen. Daß die elterliche Gewalt und die Freiheit 
des Lehrherrn eingeschränkt werden, ist richtig. Daß aber das Prinzip etwas Neues 
ist, ist falsch: es handelt sich nur um eine Ausdehnung des Schulzwanges auf weitere 
drei Jahre, d. h. um den Ausbau einer Institution, auf die wir in Deutschland mit 
Recht stets besonders stolz gewesen sind. 
Auf eines möchte ich dabei noch hinweisen: manches, was von oben gesehen als 
Freiheit erscheint, wirkt nach unten als Zwang. Wenn ein egoistischer Prinzipal die 
Freiheit hat, seinen Lehrling in die Schule zu schicken oder nicht, so bedeutet das für 
den Lehrling den Zwang, nicht hingehen zu können. And in vielen Fällen, wo die 
Konkurrenz sehr scharf ist, bedeutet das dann wieder für den benachbarten Konkurrenten 
den Zwang, seinen Lehrling auch nicht in die Schule zu schicken, sondern dessen 
Arbeitskraft bis zum letzten Rest für sich auszunützen. 
Wir sollten doch allmählich soweit sein, daß das Wort Zwang nicht mehr wie 
ein rotes Tuch auf uns wirkt. Es gibt Gebiete, wo, wenigstens in Deutschland, die 
Freiwilligkeit versagt, wo das Individuum zum Wohle des Ganzen gezwungen werden 
muß. Denken Sie nur an den Volksschulzwang, den Impfzwang, die Versicherungs- 
gesehe, den Ladenschluß und manches andere. 
Das zweite Äauptargument gegen die Pflichtschulen ist das der Minderwertig 
keit. „Eure Schüler kommen widerwillig, gezwungen, unsere aber sind eine Elite, die 
freiwillig kommt, vom heiligen Wissensdurst getrieben". Demgegenüber ist oft genug 
dargelegt worden, daß die Schüler unter l 7 Jahren in den wenigsten Fällen freiwillig 
kommen, daß sic vielmehr durchweg von ihren Eltern, Vormündern oder Lehrherren 
geschickt werden, daß also nicht von einer Elite der Schüler, sondern eventuell von 
einer Elite der Eltern oder Lehrherren gesprochen werden kann. Ob jemand von einer 
Privatperson oder von einer Behörde zum Schulbesuch angehalten wird, ist an sich 
in bezug auf seine Freiwilligkeit gleich. Der Anterschied ist nur der, daß der private 
Zwang einen Bruchteil zum Abend- oder Sonntagsunterricht als einer Extraleistung 
nach vollbrachter Tagesarbeit zwingt, während der öffentliche Zwang allen durch Ein 
schiebung einiger Schulstunden Anregung und Abwechslung in die praktische Lehre 
bringt, ohne die Arbeitszeit zu verlängern. Wo der größere Widerwille sein wird, 
läßt sich, glaube ich, leicht ermessen. 
Richtig ist, das die Pflichtschule nicht alles in ihren Plan aufnehmen kann, 
was freie Schulen bieten. Zu fremden Sprachen kann man den Volksschüler nicht 
zwingen, auch jungen Leuten zwischen 14 und 17 Jahren nicht theoretische Volks 
wirtschaftslehre und andere höhere Disziplinen vortragen; das ist klar. 
Die Pflichtschulc kann in ihren Plan nur aufnehmen: Deutsch (Korrespondenz), 
Rechnen, Buchführung, Schreiben, Stenographie, Äandelsgeographic und Landelslehre. 
Aber, und das wird oft vergessen, wir Kämpfer für die Pflichtschule stellen ja gar nicht 
die Frage: entweder fakriltativ oder obligatorisch. Anscre Forderung ist: obligatorisch 
und fakultativ. 
Obligatorisch zunächst für die, die nicht die Berechtigung zum Einjährig-Frciwilligen- 
Militärdienst erworben haben. Ich weiß, es gibt Schulmänner, die sagen: „Auch 
die Schüler der höheren Schulen haben cs bitter nötig, Korrespondenz, Rechnen, 
Buchführung, Landelslehre zu lernen, man zwinge sie also zur Schule". Die Voraus 
setzung gebe ich zu, den Schluß nicht. Ich weiß mich fern von jeder Überschätzung 
der Sekundanerbildung, dazu war ich zu lange Ordinarius von Antersekunda. Aber 
irgendwo muß ein Schnitt gemacht werden; und das Einjährigcnzeugnis ist einmal bei 
uns zu einem Wertpapier geworden, das allgemeinen Kurs hat. Es liegt auch ein 
gewisser Widerspruch darin, daß einerseits der Staat sagt: „Ich halte dich eventuell 
für fähig, im Kriegsfalle als Offizier zu kommandieren", und andererseits die Gemeinde:
	        
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