4. Warum sollen wir obligatorische kaufm. Fortbildungsschulen errichten? 29/
ist des Mannes hohes Gut, des Mannes Pflicht aber ist es, die Jugend durch Er
ziehung für die Freiheit reif zu machen. Daß die elterliche Gewalt und die Freiheit
des Lehrherrn eingeschränkt werden, ist richtig. Daß aber das Prinzip etwas Neues
ist, ist falsch: es handelt sich nur um eine Ausdehnung des Schulzwanges auf weitere
drei Jahre, d. h. um den Ausbau einer Institution, auf die wir in Deutschland mit
Recht stets besonders stolz gewesen sind.
Auf eines möchte ich dabei noch hinweisen: manches, was von oben gesehen als
Freiheit erscheint, wirkt nach unten als Zwang. Wenn ein egoistischer Prinzipal die
Freiheit hat, seinen Lehrling in die Schule zu schicken oder nicht, so bedeutet das für
den Lehrling den Zwang, nicht hingehen zu können. And in vielen Fällen, wo die
Konkurrenz sehr scharf ist, bedeutet das dann wieder für den benachbarten Konkurrenten
den Zwang, seinen Lehrling auch nicht in die Schule zu schicken, sondern dessen
Arbeitskraft bis zum letzten Rest für sich auszunützen.
Wir sollten doch allmählich soweit sein, daß das Wort Zwang nicht mehr wie
ein rotes Tuch auf uns wirkt. Es gibt Gebiete, wo, wenigstens in Deutschland, die
Freiwilligkeit versagt, wo das Individuum zum Wohle des Ganzen gezwungen werden
muß. Denken Sie nur an den Volksschulzwang, den Impfzwang, die Versicherungs-
gesehe, den Ladenschluß und manches andere.
Das zweite Äauptargument gegen die Pflichtschulen ist das der Minderwertig
keit. „Eure Schüler kommen widerwillig, gezwungen, unsere aber sind eine Elite, die
freiwillig kommt, vom heiligen Wissensdurst getrieben". Demgegenüber ist oft genug
dargelegt worden, daß die Schüler unter l 7 Jahren in den wenigsten Fällen freiwillig
kommen, daß sic vielmehr durchweg von ihren Eltern, Vormündern oder Lehrherren
geschickt werden, daß also nicht von einer Elite der Schüler, sondern eventuell von
einer Elite der Eltern oder Lehrherren gesprochen werden kann. Ob jemand von einer
Privatperson oder von einer Behörde zum Schulbesuch angehalten wird, ist an sich
in bezug auf seine Freiwilligkeit gleich. Der Anterschied ist nur der, daß der private
Zwang einen Bruchteil zum Abend- oder Sonntagsunterricht als einer Extraleistung
nach vollbrachter Tagesarbeit zwingt, während der öffentliche Zwang allen durch Ein
schiebung einiger Schulstunden Anregung und Abwechslung in die praktische Lehre
bringt, ohne die Arbeitszeit zu verlängern. Wo der größere Widerwille sein wird,
läßt sich, glaube ich, leicht ermessen.
Richtig ist, das die Pflichtschule nicht alles in ihren Plan aufnehmen kann,
was freie Schulen bieten. Zu fremden Sprachen kann man den Volksschüler nicht
zwingen, auch jungen Leuten zwischen 14 und 17 Jahren nicht theoretische Volks
wirtschaftslehre und andere höhere Disziplinen vortragen; das ist klar.
Die Pflichtschulc kann in ihren Plan nur aufnehmen: Deutsch (Korrespondenz),
Rechnen, Buchführung, Schreiben, Stenographie, Äandelsgeographic und Landelslehre.
Aber, und das wird oft vergessen, wir Kämpfer für die Pflichtschule stellen ja gar nicht
die Frage: entweder fakriltativ oder obligatorisch. Anscre Forderung ist: obligatorisch
und fakultativ.
Obligatorisch zunächst für die, die nicht die Berechtigung zum Einjährig-Frciwilligen-
Militärdienst erworben haben. Ich weiß, es gibt Schulmänner, die sagen: „Auch
die Schüler der höheren Schulen haben cs bitter nötig, Korrespondenz, Rechnen,
Buchführung, Landelslehre zu lernen, man zwinge sie also zur Schule". Die Voraus
setzung gebe ich zu, den Schluß nicht. Ich weiß mich fern von jeder Überschätzung
der Sekundanerbildung, dazu war ich zu lange Ordinarius von Antersekunda. Aber
irgendwo muß ein Schnitt gemacht werden; und das Einjährigcnzeugnis ist einmal bei
uns zu einem Wertpapier geworden, das allgemeinen Kurs hat. Es liegt auch ein
gewisser Widerspruch darin, daß einerseits der Staat sagt: „Ich halte dich eventuell
für fähig, im Kriegsfalle als Offizier zu kommandieren", und andererseits die Gemeinde: