Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

298  Zweiter  Teil.  Kandel.  XIV.  Kaufmännisches  Anterrichtswesen.

„Du  bedarfst  noch  soweit  der  Leitung,  daß  man  dich  zum  Schulbesuch  zwingen  muß".
Zn  der  Praxis  würde  sich  außerdem  die  unsinnige  Konsequenz  ergeben,  daß  die  schlechten
Schüler,  die  erst  durch  längeres  Bänkedrücken  ihr  Zeugnis  ersitzen,  nicht  mehr  vorn
Zwange  gefaßt  werden  könnten,  da  sie  17—18  Jahre  alt  werden  auf  der  Schule.
Die  fleißigen  und  begabten  Schüler  dagegen,  die  früher  ihr  Ziel  erreichen,  müßten
gleich  dem  Volksschüler  in  die  Zwangsschule.
Drei  Zahreskurse  soll  unsere  obligatorische  Schule  umfassen,  den  drei  Lehrlingsjahren
  entsprechend.  Die  Zeit  genügt,  um  das  Notwendigste  zu  lehren;  und  wer  in
diesen  drei  Jahren  der  Übergangszeit  von  dem  völligen  Zwang  der  Volksschule  zur
völligen  Freiheit  des  Lebens  nicht  erzogen  ist,  der  wird  auch  in  dem  einen  vierten
Jahre  nicht  erzogen  werden.
Ich  sagte,  wir  verlangen  die  freiwillige  Schule  und  die  Pflichtschule.  Als  freiwillige ­
  Schule  fordere  ich  in  großen  Städten  zunächst  eine  Tagesschule  nach  sächsischem
Muster  für  tüchtige  Volksschüler,  die  bei  einem  liberalen  Lehrherrn  sind,  der  ihnen
täglich  zwei  Stunden  freigibt,  wie  das  in  den  großen  Kandelsstädten  Sachsens  ganz
allgemein  üblich  ist.  Diese  Schulen  würden  mit  12  wöchentlichen  Stunden  unterrichten
und  außerdem  noch  etwas  zu  erweiternden  Pensum  der  obligatorischen  kaufmännischen
Fortbildungsschule  Englisch  und  Französisch  lehren.  Der  Schüler,  der  sie  drei  Jahre
lang  mit  Erfolg  besucht  hätte,  würde  nach  Ablauf  seiner  Lehrzeit,  was  praktisch  verwendbare ­
  Kenntnisse  angeht,  nicht  hinter  denen  zurückstehen,  denen  die  bessere  Lage
der  Eltern  den  Besuch  einer  Realschule  erlaubte.
Außerdem  bedürfen  wir  der  fakultativen  Abendkurse  für  solche  Leute,  die,  dem
schulpflichtigen  Alter  entwachsen,  den  Tag  über  in  erwerbender  Stellung  sind  und  ihre
freie  Zeit  am  Abend  darauf  verwenden,  sich  weiterzubilden.
Diese  Schulen  können  also  nur  abends  unterrichten,  und  darin,  daß  sie  es  tun,
liegt,  ganz  abgesehen  von  dem  übrigen  Nutzen,  den  sie  stiften,  etwas  Erziehendes.
Lier  haben  wir  es  in  der  Zukunft,  wenn  der  Zwang  bis  zum  siebzehuten  Jahre  dauert,
nur  mit  erwachsenen,  wirklich  freiwillig  arbeitenden  jungen  Leuten  zu  tun,  die,  statt
dem  lockenden  Vergnügen  nachzugehen,  in  den  Abendstunden  Kapital  sammeln  zu  edlerer
Lebensführung,  Kapital  auch  sammeln  für  ihre  eigene  materielle  Zukunft,  Kapital
endlich  für  uns  alle,  für  das  ganze  deutsche  Volk.  Das  sind  gerade  die  Kreise,  aus
denen  hoffentlich  noch  manche  Männer  eigener  Kraft  hervorgehen  werden,  die  den
oberen  Zehntausend  neues  Blut  aus  dem  kräftig  sprudelnden  Born  deutscher  Volkskrast
  zuführen  werden.
Wir  machen,  um  es  nochmals  zu  betonen,  durch  Eröffnung  der  obligatorischen
Schule  die  fakultativen  Kurse  nicht  überflüssig.  Wir  entziehen  ihnen  die  jugendlichen
Elemente  zwischen  14  und  17  Jahren  und  führen  sic  ihnen  wieder  zu  als  reifere
juugc  Männer,  in  denen  die  Lust  zum  weiteren  Lernen,  die  tätige  Neugierde,  geweckt
ist.  Sprachliche,  rechtliche,  wirtschaftliche  und  andere  Kurse  werde«  mehr  und  von  besser
vorbereiteten  jungen  Männern  als  bisher  besucht  werden,  so  daß  sie  auch  ihre  Ziele
höher  stecken  können,  als  es  bis  jetzt  möglich  ist.
Die  obligatorische  kaufmännische  Fortbildungsschule  ist  also,  und  das  sei  aus  das
nachdrücklichste  hervorgehoben,  nicht  nur  der  Abschluß  einer  Entwicklung,  sondern  vielmehr ­
  der  Anfang  einer  neuen  lebenskräftigen  Entwicklung,  das  feste  Fundaincnt,  auf
dem  sich  das  Gebäude  einer  gründlichen,  mannigfaltigen  Fach-  und  Allgemeinbildung
unserer  Heranwachsenden  kaufmännischen  Jugend  erheben  soll.
Wenn  Sie  dafür  sorgen,  daß  durch  Einführung  der  Fortbildungsschulpflicht  jeder
Kaufmannslehrling,  der  nur  Volksschulbildung  besitzt,  zum  Weiterlernen  angehalten
wird,  wenn  Sie  in  ihm  durch  einen  dreijährigen  guten  Unterricht  den  Kunger  nach
mehr  Wissen,  nach  höherer  Bildung  wecken,  wenn  Sie  ferner  dafür  sorgen,  daß  neben
den  Pflichtschulen  Schulen  mit  höheren  Lehrzielen  eingerichtet  werden,  dann  tun  Sie
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.