Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

4.  Warum  sollen  wir  obligatorische  kaufm.  Fortbildungsschulen  errichten?  29/
ist  des  Mannes  hohes  Gut,  des  Mannes  Pflicht  aber  ist  es,  die  Jugend  durch  Erziehung ­
  für  die  Freiheit  reif  zu  machen.  Daß  die  elterliche  Gewalt  und  die  Freiheit
des  Lehrherrn  eingeschränkt  werden,  ist  richtig.  Daß  aber  das  Prinzip  etwas  Neues
ist,  ist  falsch:  es  handelt  sich  nur  um  eine  Ausdehnung  des  Schulzwanges  auf  weitere
drei  Jahre,  d.  h.  um  den  Ausbau  einer  Institution,  auf  die  wir  in  Deutschland  mit
Recht  stets  besonders  stolz  gewesen  sind.
Auf  eines  möchte  ich  dabei  noch  hinweisen:  manches,  was  von  oben  gesehen  als
Freiheit  erscheint,  wirkt  nach  unten  als  Zwang.  Wenn  ein  egoistischer  Prinzipal  die
Freiheit  hat,  seinen  Lehrling  in  die  Schule  zu  schicken  oder  nicht,  so  bedeutet  das  für
den  Lehrling  den  Zwang,  nicht  hingehen  zu  können.  And  in  vielen  Fällen,  wo  die
Konkurrenz  sehr  scharf  ist,  bedeutet  das  dann  wieder  für  den  benachbarten  Konkurrenten
den  Zwang,  seinen  Lehrling  auch  nicht  in  die  Schule  zu  schicken,  sondern  dessen
Arbeitskraft  bis  zum  letzten  Rest  für  sich  auszunützen.
Wir  sollten  doch  allmählich  soweit  sein,  daß  das  Wort  Zwang  nicht  mehr  wie
ein  rotes  Tuch  auf  uns  wirkt.  Es  gibt  Gebiete,  wo,  wenigstens  in  Deutschland,  die
Freiwilligkeit  versagt,  wo  das  Individuum  zum  Wohle  des  Ganzen  gezwungen  werden
muß.  Denken  Sie  nur  an  den  Volksschulzwang,  den  Impfzwang,  die  Versicherungsgesehe,
  den  Ladenschluß  und  manches  andere.
Das  zweite  Äauptargument  gegen  die  Pflichtschulen  ist  das  der  Minderwertigkeit. ­
  „Eure  Schüler  kommen  widerwillig,  gezwungen,  unsere  aber  sind  eine  Elite,  die
freiwillig  kommt,  vom  heiligen  Wissensdurst  getrieben".  Demgegenüber  ist  oft  genug
dargelegt  worden,  daß  die  Schüler  unter  l  7  Jahren  in  den  wenigsten  Fällen  freiwillig
kommen,  daß  sic  vielmehr  durchweg  von  ihren  Eltern,  Vormündern  oder  Lehrherren
geschickt  werden,  daß  also  nicht  von  einer  Elite  der  Schüler,  sondern  eventuell  von
einer  Elite  der  Eltern  oder  Lehrherren  gesprochen  werden  kann.  Ob  jemand  von  einer
Privatperson  oder  von  einer  Behörde  zum  Schulbesuch  angehalten  wird,  ist  an  sich
in  bezug  auf  seine  Freiwilligkeit  gleich.  Der  Anterschied  ist  nur  der,  daß  der  private
Zwang  einen  Bruchteil  zum  Abend-  oder  Sonntagsunterricht  als  einer  Extraleistung
nach  vollbrachter  Tagesarbeit  zwingt,  während  der  öffentliche  Zwang  allen  durch  Einschiebung ­
  einiger  Schulstunden  Anregung  und  Abwechslung  in  die  praktische  Lehre
bringt,  ohne  die  Arbeitszeit  zu  verlängern.  Wo  der  größere  Widerwille  sein  wird,
läßt  sich,  glaube  ich,  leicht  ermessen.
Richtig  ist,  das  die  Pflichtschule  nicht  alles  in  ihren  Plan  aufnehmen  kann,
was  freie  Schulen  bieten.  Zu  fremden  Sprachen  kann  man  den  Volksschüler  nicht
zwingen,  auch  jungen  Leuten  zwischen  14  und  17  Jahren  nicht  theoretische  Volkswirtschaftslehre ­
  und  andere  höhere  Disziplinen  vortragen;  das  ist  klar.
Die  Pflichtschulc  kann  in  ihren  Plan  nur  aufnehmen:  Deutsch  (Korrespondenz),
Rechnen,  Buchführung,  Schreiben,  Stenographie,  Äandelsgeographic  und  Landelslehre.
Aber,  und  das  wird  oft  vergessen,  wir  Kämpfer  für  die  Pflichtschule  stellen  ja  gar  nicht
die  Frage:  entweder  fakriltativ  oder  obligatorisch.  Anscre  Forderung  ist:  obligatorisch
und  fakultativ.
Obligatorisch  zunächst  für  die,  die  nicht  die  Berechtigung  zum  Einjährig-Frciwilligen-Militärdienst
  erworben  haben.  Ich  weiß,  es  gibt  Schulmänner,  die  sagen:  „Auch
die  Schüler  der  höheren  Schulen  haben  cs  bitter  nötig,  Korrespondenz,  Rechnen,
Buchführung,  Landelslehre  zu  lernen,  man  zwinge  sie  also  zur  Schule".  Die  Voraussetzung ­
  gebe  ich  zu,  den  Schluß  nicht.  Ich  weiß  mich  fern  von  jeder  Überschätzung
der  Sekundanerbildung,  dazu  war  ich  zu  lange  Ordinarius  von  Antersekunda.  Aber
irgendwo  muß  ein  Schnitt  gemacht  werden;  und  das  Einjährigcnzeugnis  ist  einmal  bei
uns  zu  einem  Wertpapier  geworden,  das  allgemeinen  Kurs  hat.  Es  liegt  auch  ein
gewisser  Widerspruch  darin,  daß  einerseits  der  Staat  sagt:  „Ich  halte  dich  eventuell
für  fähig,  im  Kriegsfalle  als  Offizier  zu  kommandieren",  und  andererseits  die  Gemeinde:
            
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