Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Bik 509 w *'KSr-7- 2.46. 
2. Die Entstehung des Zollvereins. 379 
um seine während der Kontinentalsperre kiinstlich erzogene Landwirtschaft zu erhalten, 
ein Gesetz, welches alle Korneinfuhr verbot, bis der Quarter Weizen den Preis von 
80 Schillingen erreicht habe. Das wirkte fast wie ein Einfuhrverbot und hemmte die 
Ausfuhr des bedeutendsten Erzeugnisses Norddeutschlands, die sich in der Zeit von 
1790—1801 vervierfacht hatte. 
Die schädlichen Wirkungen aller dieser Vorgänge zeigten sich am meisten zu Ende 
des zweiten Jahrzehntes. Die herrschende Teuerung lähmte allen Unternehmungsgeist 
und damit die Kraft zum Widerstand. Allenthalben Rückgang, überall Mangel an 
Beschäftigung, allerorts Klagen, — das war die Signatur des deutschen Landels wie 
der deutschen Industrie in den Jahren nach dem großen Befreiungskriege! „Trostlos 
ist dieser Zustand für Männer", sagt die von Fr. List verfaßte Petttion des Landels- 
vereins noch im Zahre 1819, „welche wirken und handeln möchten; mit neidischen 
Blicken sehen sie hinüber über den Rhein, wo ein großes Volk vom Kanal bis an das 
Mittelländische Meer, vom Rhein bis an die Pyrenäen, von der Grenze Lollands 
bis Italien auf freien Füßen und offenen Landstraßen Lande! treibt, ohne einem 
Mautner zu begegnen". In diesen Worten der Klage ist auch zugleich der Grund 
ausgesprochen, dem man vor allem das Darniederliegen der deutschen Industrie zuschreiben 
zu müssen glaubte. 
2. Die Entstehung des Zollvereins. 
Von Karl Theodor Ehebcrg. 
Lheberg, Historische und kritische Einleitung zu Fr- kists Nationalem System der politischen 
Ökonomie- Stuttgart, I. <8. Eotta, t885. S. ;7 und 2. 25—30. 
Im Jahre 1828, das in dieser Beziehung als ein für Deutschlands Geschichte 
außerordentlich bedeutsames bezeichnet werden muß, entstanden der Bayerisch-Württem- 
bergische Zollverein (18. Januar) und kurze Zeit nachher der Preußisch -Lessische 
(14. Februar), als die ersten eigentlichen Zollvereine, welche die Geschichte kennt. 
Noch im Jahre 1828 suchten Bayern und Württemberg aus Veranlassung des 
letzteren auch mit anderen deutschen Ländern, und zwar zunächst mit dem zollvereintcn 
Preußen-Lessen bessere Verkehrsverhältnisse durch einen Landelsvertrag anzubahnen. 
Der Versuch war erfolgreich; beide Zollverbände gewährten sich durch Vertrag vom 
27. Mai 1829 manche Zollerleichterungen und verpflichteten sich auch, ihre Zollsysteme 
immer mehr in Einklang zu bringen. Es versteht sich, daß dieser Vertrag die voll 
ständige Vereinigung der beiden Verbände und den Beitritt anderer Staaten sehr 
zweckmäßig vorbereitete. 
Durch Vertrag vom 25. August 1831 trat Kurhessen dem Prcußisch-Lessischen 
Zollverein bei. 
Noch wichtiger als diese Tatsachen waren die Bewegungen, welche bezüglich der 
Landels- und Zollverhältnisse in süddeutschen Kabinetten im Jahre 1833 sich zeigten. 
In Bayern und Württemberg mochten die Regierungen wohl schon länger erkannt 
haben, daß der zwischen beiden Staaten bestehende Zollverein wegen seiner beschränkten 
Ausdehnung und seiner ungünstigen Grenzen großen Erfolg nicht haben könne. Auch 
das finanzielle Resultat ließ zu wünschen, da im Durchschnitt der Jahre 1829—1831 
die Zollverwaltungskosten nicht weniger als 44 % der rohen Einnahmen verschlangen. 
Nachdem endlich die hauptsächlichsten Bedenken der Regierungen wie des Volkes 
und seiner Vertretungen überwunden waren, kam am 22. März 1833 der Vereins-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.