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2. Die Entstehung des Zollvereins. 379
um seine während der Kontinentalsperre kiinstlich erzogene Landwirtschaft zu erhalten,
ein Gesetz, welches alle Korneinfuhr verbot, bis der Quarter Weizen den Preis von
80 Schillingen erreicht habe. Das wirkte fast wie ein Einfuhrverbot und hemmte die
Ausfuhr des bedeutendsten Erzeugnisses Norddeutschlands, die sich in der Zeit von
1790—1801 vervierfacht hatte.
Die schädlichen Wirkungen aller dieser Vorgänge zeigten sich am meisten zu Ende
des zweiten Jahrzehntes. Die herrschende Teuerung lähmte allen Unternehmungsgeist
und damit die Kraft zum Widerstand. Allenthalben Rückgang, überall Mangel an
Beschäftigung, allerorts Klagen, — das war die Signatur des deutschen Landels wie
der deutschen Industrie in den Jahren nach dem großen Befreiungskriege! „Trostlos
ist dieser Zustand für Männer", sagt die von Fr. List verfaßte Petttion des Landels-
vereins noch im Zahre 1819, „welche wirken und handeln möchten; mit neidischen
Blicken sehen sie hinüber über den Rhein, wo ein großes Volk vom Kanal bis an das
Mittelländische Meer, vom Rhein bis an die Pyrenäen, von der Grenze Lollands
bis Italien auf freien Füßen und offenen Landstraßen Lande! treibt, ohne einem
Mautner zu begegnen". In diesen Worten der Klage ist auch zugleich der Grund
ausgesprochen, dem man vor allem das Darniederliegen der deutschen Industrie zuschreiben
zu müssen glaubte.
2. Die Entstehung des Zollvereins.
Von Karl Theodor Ehebcrg.
Lheberg, Historische und kritische Einleitung zu Fr- kists Nationalem System der politischen
Ökonomie- Stuttgart, I. <8. Eotta, t885. S. ;7 und 2. 25—30.
Im Jahre 1828, das in dieser Beziehung als ein für Deutschlands Geschichte
außerordentlich bedeutsames bezeichnet werden muß, entstanden der Bayerisch-Württem-
bergische Zollverein (18. Januar) und kurze Zeit nachher der Preußisch -Lessische
(14. Februar), als die ersten eigentlichen Zollvereine, welche die Geschichte kennt.
Noch im Jahre 1828 suchten Bayern und Württemberg aus Veranlassung des
letzteren auch mit anderen deutschen Ländern, und zwar zunächst mit dem zollvereintcn
Preußen-Lessen bessere Verkehrsverhältnisse durch einen Landelsvertrag anzubahnen.
Der Versuch war erfolgreich; beide Zollverbände gewährten sich durch Vertrag vom
27. Mai 1829 manche Zollerleichterungen und verpflichteten sich auch, ihre Zollsysteme
immer mehr in Einklang zu bringen. Es versteht sich, daß dieser Vertrag die voll
ständige Vereinigung der beiden Verbände und den Beitritt anderer Staaten sehr
zweckmäßig vorbereitete.
Durch Vertrag vom 25. August 1831 trat Kurhessen dem Prcußisch-Lessischen
Zollverein bei.
Noch wichtiger als diese Tatsachen waren die Bewegungen, welche bezüglich der
Landels- und Zollverhältnisse in süddeutschen Kabinetten im Jahre 1833 sich zeigten.
In Bayern und Württemberg mochten die Regierungen wohl schon länger erkannt
haben, daß der zwischen beiden Staaten bestehende Zollverein wegen seiner beschränkten
Ausdehnung und seiner ungünstigen Grenzen großen Erfolg nicht haben könne. Auch
das finanzielle Resultat ließ zu wünschen, da im Durchschnitt der Jahre 1829—1831
die Zollverwaltungskosten nicht weniger als 44 % der rohen Einnahmen verschlangen.
Nachdem endlich die hauptsächlichsten Bedenken der Regierungen wie des Volkes
und seiner Vertretungen überwunden waren, kam am 22. März 1833 der Vereins-