Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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2.  Die  Entstehung  des  Zollvereins.  379
um  seine  während  der  Kontinentalsperre  kiinstlich  erzogene  Landwirtschaft  zu  erhalten,
ein  Gesetz,  welches  alle  Korneinfuhr  verbot,  bis  der  Quarter  Weizen  den  Preis  von
80  Schillingen  erreicht  habe.  Das  wirkte  fast  wie  ein  Einfuhrverbot  und  hemmte  die
Ausfuhr  des  bedeutendsten  Erzeugnisses  Norddeutschlands,  die  sich  in  der  Zeit  von
1790—1801  vervierfacht  hatte.
Die  schädlichen  Wirkungen  aller  dieser  Vorgänge  zeigten  sich  am  meisten  zu  Ende
des  zweiten  Jahrzehntes.  Die  herrschende  Teuerung  lähmte  allen  Unternehmungsgeist
und  damit  die  Kraft  zum  Widerstand.  Allenthalben  Rückgang,  überall  Mangel  an
Beschäftigung,  allerorts  Klagen,  —  das  war  die  Signatur  des  deutschen  Landels  wie
der  deutschen  Industrie  in  den  Jahren  nach  dem  großen  Befreiungskriege!  „Trostlos
ist  dieser  Zustand  für  Männer",  sagt  die  von  Fr.  List  verfaßte  Petttion  des  Landelsvereins
  noch  im  Zahre  1819,  „welche  wirken  und  handeln  möchten;  mit  neidischen
Blicken  sehen  sie  hinüber  über  den  Rhein,  wo  ein  großes  Volk  vom  Kanal  bis  an  das
Mittelländische  Meer,  vom  Rhein  bis  an  die  Pyrenäen,  von  der  Grenze  Lollands
bis  Italien  auf  freien  Füßen  und  offenen  Landstraßen  Lande!  treibt,  ohne  einem
Mautner  zu  begegnen".  In  diesen  Worten  der  Klage  ist  auch  zugleich  der  Grund
ausgesprochen,  dem  man  vor  allem  das  Darniederliegen  der  deutschen  Industrie  zuschreiben
zu  müssen  glaubte.

2.  Die  Entstehung  des  Zollvereins.
Von  Karl  Theodor  Ehebcrg.
Lheberg,  Historische  und  kritische  Einleitung  zu  Fr-  kists  Nationalem  System  der  politischen
Ökonomie-  Stuttgart,  I.  <8.  Eotta,  t885.  S.  ;7  und  2.  25—30.
Im  Jahre  1828,  das  in  dieser  Beziehung  als  ein  für  Deutschlands  Geschichte
außerordentlich  bedeutsames  bezeichnet  werden  muß,  entstanden  der  Bayerisch-Württembergische
  Zollverein  (18.  Januar)  und  kurze  Zeit  nachher  der  Preußisch  -Lessische
(14.  Februar),  als  die  ersten  eigentlichen  Zollvereine,  welche  die  Geschichte  kennt.
Noch  im  Jahre  1828  suchten  Bayern  und  Württemberg  aus  Veranlassung  des
letzteren  auch  mit  anderen  deutschen  Ländern,  und  zwar  zunächst  mit  dem  zollvereintcn
Preußen-Lessen  bessere  Verkehrsverhältnisse  durch  einen  Landelsvertrag  anzubahnen.
Der  Versuch  war  erfolgreich;  beide  Zollverbände  gewährten  sich  durch  Vertrag  vom
27.  Mai  1829  manche  Zollerleichterungen  und  verpflichteten  sich  auch,  ihre  Zollsysteme
immer  mehr  in  Einklang  zu  bringen.  Es  versteht  sich,  daß  dieser  Vertrag  die  vollständige ­
  Vereinigung  der  beiden  Verbände  und  den  Beitritt  anderer  Staaten  sehr
zweckmäßig  vorbereitete.
Durch  Vertrag  vom  25.  August  1831  trat  Kurhessen  dem  Prcußisch-Lessischen
Zollverein  bei.
Noch  wichtiger  als  diese  Tatsachen  waren  die  Bewegungen,  welche  bezüglich  der
Landels-  und  Zollverhältnisse  in  süddeutschen  Kabinetten  im  Jahre  1833  sich  zeigten.
In  Bayern  und  Württemberg  mochten  die  Regierungen  wohl  schon  länger  erkannt
haben,  daß  der  zwischen  beiden  Staaten  bestehende  Zollverein  wegen  seiner  beschränkten
Ausdehnung  und  seiner  ungünstigen  Grenzen  großen  Erfolg  nicht  haben  könne.  Auch
das  finanzielle  Resultat  ließ  zu  wünschen,  da  im  Durchschnitt  der  Jahre  1829—1831
die  Zollverwaltungskosten  nicht  weniger  als  44  %  der  rohen  Einnahmen  verschlangen.
Nachdem  endlich  die  hauptsächlichsten  Bedenken  der  Regierungen  wie  des  Volkes
und  seiner  Vertretungen  überwunden  waren,  kam  am  22.  März  1833  der  Vereins-
            
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