7. Die Begründung der Handelsverträge von 1891 durch die Regierung. 395
die Worte zusammengefaßt: „Entweder wir exportieren Waren, oder wir exportieren
Menschen." Es ist erstaunlich, wie sehr sich die Erwartung Caprivis bestätigt hat,
daß eine zunehmende Bevölkerung unter der Herrschaft der neuen Handelspolitik in
Deutschland Nahrung finden werde, — ist doch die Auswanderung nie so gering
gewesen bei gleichzeitig beträchtlichen Überschüssen der Geburten über die Sterbefälle
wie 1892—1900.
Neu an diesen wirtschaftlichen Ausführungen der Regierung war eigentlich nur,
daß solche Gedanken von der Regierung und nicht, wie bisher, von den Parteien auf
dem linken Flügel des Reichstages ausgesprochen wurden. Gerade dies aber war
allerdings ein veränderter Kurs gegenüber der Wirtschaftspolitik von 1879—90.
Mit äußerster Sorgfalt vermied es jedoch damals die Regierung, irgend ein
bitteres Wort gegen den früheren Reichskanzler Fürst Bismarck, der auch nach seinem
Rücktritt an den bisherigen handelspolitischen Prinzipien festhielt, auszusprechen. Eine
wesentliche sachliche Abweichung gegenüber der bisherigen offiziellen Auffassung gab sich
allerdings auch darin kund, daß nunmehr Erwägungen der auswärtigen Politik
für die Handelspolitik Deutschlands als bedeutsam anerkannt wurden. Auch unter
Bismarck war die auswärtige Politik beim Handelsvertrag von 1862 von allergrößtem
Einfluß auf die Handelspolitik gewesen. Seit 1879 jedoch war offiziell die Ansicht
vertreten worden, daß man politisch gut Freund mit Staaten sein könne, denen gegen
über man sich handelspolitisch möglichst abschließt. Es ist nicht zu leugnen, daß die
sehr schwierige Aufgabe, handelspolitische Entfremdung nicht zu politischer Feindschaft
auswachsen zu lassen, von dem Meister der auswärtigen Politik, Fürst Otto v. Bismarck,
1879—90 gelöst worden war.
Daß diese etwas paradoxe Theorie jedoch nicht ein jederzeit gültiges und für
jedermann brauchbares Prinzip der Staatskunst sein konnte, war sonnenklar. Der
Appell an den schlichten gesunden Menschenverstand in Caprivis Ausführungen, daß
um des Dreibunds willen engerer handelspolitischer Anschluß an Osterreich-Llngarn und
Italien nötig sei, wirkte so sehr überzeugend, daß zahlreichen Abgeordneten von streng
schutzzöllnerischer Gesinnung dadurch das Eintreten für die Verträge erleichtert wurde.
Es mußte den größten Eindruck machen, daß ein früherer preußischer General als
Reichskanzler davor warnte, daß sich die europäischen Staaten „gegenseitig das Blut
aussaugten", und daß er Deutschlands Interesse betonte, die politischen Verbündeten
wirtschaftlich zu stärken.
Es war dies auch ein Verlassen der 1879 vom Fürsten Bismarck vertretenen
Maxime, daß es bei Pandclsverträgen darauf ankomme: „Qui trompe—t—on?“.
Die Welt stand damals unter dem Eindrücke des in Kronstadt proklamierten französisch-
russischen Einvernehmens, welches die Dreibundstaaten zu engerem Anschluß an
einander geradezu zu zwingen schien. War doch femer Italiens Ausfuhr nach Frankreich
durch den französisch-italienischen Zollkrieg schwer geschädigt und war doch schon unter
Bismarck in einer Pinsicht dem Gedanken entsprochen worden, daß man den Bundes
genossen im Süden für die wirtschaftlichen Folgen der Abkehr von Frankreich und des
Anschlusses an Deutschland schadlos halten müsse. Im Einvernehmen mit offiziellen
deutschen Kreisen war Ende der achtziger Jahre das Eintreten der deutschen Finanz
mächte für den italienischen Staatskredit erfolgt, als der französische Markt einen
Feldzug gegen italienische Werte eröffnet hatte.
Wenn Caprivi vollkommen loyal zugab, daß politische Gründe gleicher Art nicht
etwa zugunsten der Pandelsverträge Deutschlands mit den neutralen Staaten Schweiz
und Belgien geltend gemacht werden konnten, so war anderseits — ohne daß es aus
gesprochen wurde — leicht zu erraten, daß wirtschaftliche Freundschaft mit diesen
neutralen, zwischen Deutschland und Frankreich gelegenen Gebieten jedenfalls den
Friedensinteressen Deutschlands förderlich sein mußte.