396 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.
8. Der deutsch-russische Handelsvertrag von 1894.
Von Gerhart v. Schulze-Gävernitz.
v. Schnlze-Gävernitz, volkswirtschaftliche Studien ans Rußland. Leipzig, Ihmes«
& ftumblot, lSIy. S. 6\6—6\8.
Rußland ist heute nicht mehr das Land der Eisbären und Zobeltiere; in seinen
Grenzen gedeiht die Baumwollstaude und die Dattelpalme; durch seine Bahnbauten
gliedert es sich einen immer größeren Teil des asiatischen Festlandes an. Während
gegen Ausgang des Mittelalters die Verlegung der Welthandelsstraßen nach dem
Westen Deutschlands Niedergang besiegelte, so verbesserte bereits der Suezkanal diese
peripherische Lage Deutschlands. Mit dem Aufschwung des östlichen Europa und des
kontinentalen Asien wird Deutschlands Lage wieder zenttaler: nach Vollendung der
sibirischen Bahn wird man in etwa gleicher Zeit, von Berlin nach Osten oder Westen
aus fahrend, den Pacific erreichen. (Petersburg—Peking auf 14 Tage veranschlagt.)
Schon ist es kein phantastischer Traum mehr, ein gesamtasiatisches Eisenbahnsystem,
und dieses verbunden mit dem europäischen, zu denken. Rußlands Kräfte allein sind
dieser riesigen Aufgabe nicht gewachsen; es liegt aber in russischem Interesse, türkische
Bahnen lieber in deutschen und französischen als in englischen Händen zu sehen.
Ihren angemessenen Ausdruck fand diese Interessengemeinschaft in dem deutsch
russischen Handelsverträge von 1894. Dieser Vertrag war zunächst ein
Vorgang von weitreichender wirtschaftlicher Bedeutung, ein legitimes Geschäft, bei dem
beide Parteien ihren Vorteil fanden. Daß letzteres tatsächlich der Fall war, darüber
läßt die beiderseitige Handelsstatistik keinen Zweifel.*) Übrigens haben die Zollherab
setzungen, welche Rußland im Handelsvertrag gewährte, trotz ihrer unzweifelhaften
Vorteile für die deutsche Ausfuhr die russische Industrie keineswegs geschädigt; denn
die gewaltigste Woge nissischen Industrieaufschwungs erhob sich erst nach Abschluß des
Handelsvertrags.
Sodann bedeutete der Handelsvertrag einen Schlag gegen gewisse, auf beiden
Seiten weit verbreitete volkswirtschaftliche Irrtümer.
Beide Nationen sahen sich durch die Macht der Tatsachen darauf hingewiesen,
daß die Vorstellung der wirtschaftlichen „Unabhängigkeit vom Auslande" heute veraltet
ist, daß es sich vielmehr um eine wachsende Verflechtung der Volkswirtschaften
handelt, und daß das Wohl des Nachbarn mit dem eigenen verträglich ist.
In letzter Linie hatte der deutsch-russische Handelsvertrag von 1894 eine weit
reichende politische Bedeutung, wie überhaupt die großen Ereignisse auf dem Gebiete
der Handelspolitik mehr als einmal solche gehabt haben. Ich erinnere an den berühmten
Handelsvertrag mit Napoleon III., durch welchen Bismarck das „Los von Österreich"
einleitete.
Anser handelspolitisches Verhältnis mit Rußland streifte in der zweiten Hälfte
der achtziger Jahre an den Zollkrieg nahe heran. Die Lebensinteressen und die
Leidenschaften beider Völker waren berührt. Ein Verhältnis politischer Freundschaft
erwies sich damit unvereinbar, trotz der ausgesprochenen Absicht eines Bismarck, diese
Freundschaft aufrecht zu erhalten. Jeder Deutsche, welcher in jener Zeit Rußland
bereiste, weiß, welche Blüten damals der fremdenfeindliche Nattvismus trieb.
Jeder, der seitdem Rußland öfters besucht hat, kann von dem Amschwung sprechen,
welcher sich in der öffentlichen Meinung des Zarenreichs vollzogen hat. Der Handels-
verttag bedeutete die erste Niederlage des gegen Europa gerichteten, im Innern hoch-
*) s. den folgenden Aufsatz von Paul Arndt S. 597—299. — tS. ITT.