Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

396 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik. 
8. Der deutsch-russische Handelsvertrag von 1894. 
Von Gerhart v. Schulze-Gävernitz. 
v. Schnlze-Gävernitz, volkswirtschaftliche Studien ans Rußland. Leipzig, Ihmes« 
& ftumblot, lSIy. S. 6\6—6\8. 
Rußland ist heute nicht mehr das Land der Eisbären und Zobeltiere; in seinen 
Grenzen gedeiht die Baumwollstaude und die Dattelpalme; durch seine Bahnbauten 
gliedert es sich einen immer größeren Teil des asiatischen Festlandes an. Während 
gegen Ausgang des Mittelalters die Verlegung der Welthandelsstraßen nach dem 
Westen Deutschlands Niedergang besiegelte, so verbesserte bereits der Suezkanal diese 
peripherische Lage Deutschlands. Mit dem Aufschwung des östlichen Europa und des 
kontinentalen Asien wird Deutschlands Lage wieder zenttaler: nach Vollendung der 
sibirischen Bahn wird man in etwa gleicher Zeit, von Berlin nach Osten oder Westen 
aus fahrend, den Pacific erreichen. (Petersburg—Peking auf 14 Tage veranschlagt.) 
Schon ist es kein phantastischer Traum mehr, ein gesamtasiatisches Eisenbahnsystem, 
und dieses verbunden mit dem europäischen, zu denken. Rußlands Kräfte allein sind 
dieser riesigen Aufgabe nicht gewachsen; es liegt aber in russischem Interesse, türkische 
Bahnen lieber in deutschen und französischen als in englischen Händen zu sehen. 
Ihren angemessenen Ausdruck fand diese Interessengemeinschaft in dem deutsch 
russischen Handelsverträge von 1894. Dieser Vertrag war zunächst ein 
Vorgang von weitreichender wirtschaftlicher Bedeutung, ein legitimes Geschäft, bei dem 
beide Parteien ihren Vorteil fanden. Daß letzteres tatsächlich der Fall war, darüber 
läßt die beiderseitige Handelsstatistik keinen Zweifel.*) Übrigens haben die Zollherab 
setzungen, welche Rußland im Handelsvertrag gewährte, trotz ihrer unzweifelhaften 
Vorteile für die deutsche Ausfuhr die russische Industrie keineswegs geschädigt; denn 
die gewaltigste Woge nissischen Industrieaufschwungs erhob sich erst nach Abschluß des 
Handelsvertrags. 
Sodann bedeutete der Handelsvertrag einen Schlag gegen gewisse, auf beiden 
Seiten weit verbreitete volkswirtschaftliche Irrtümer. 
Beide Nationen sahen sich durch die Macht der Tatsachen darauf hingewiesen, 
daß die Vorstellung der wirtschaftlichen „Unabhängigkeit vom Auslande" heute veraltet 
ist, daß es sich vielmehr um eine wachsende Verflechtung der Volkswirtschaften 
handelt, und daß das Wohl des Nachbarn mit dem eigenen verträglich ist. 
In letzter Linie hatte der deutsch-russische Handelsvertrag von 1894 eine weit 
reichende politische Bedeutung, wie überhaupt die großen Ereignisse auf dem Gebiete 
der Handelspolitik mehr als einmal solche gehabt haben. Ich erinnere an den berühmten 
Handelsvertrag mit Napoleon III., durch welchen Bismarck das „Los von Österreich" 
einleitete. 
Anser handelspolitisches Verhältnis mit Rußland streifte in der zweiten Hälfte 
der achtziger Jahre an den Zollkrieg nahe heran. Die Lebensinteressen und die 
Leidenschaften beider Völker waren berührt. Ein Verhältnis politischer Freundschaft 
erwies sich damit unvereinbar, trotz der ausgesprochenen Absicht eines Bismarck, diese 
Freundschaft aufrecht zu erhalten. Jeder Deutsche, welcher in jener Zeit Rußland 
bereiste, weiß, welche Blüten damals der fremdenfeindliche Nattvismus trieb. 
Jeder, der seitdem Rußland öfters besucht hat, kann von dem Amschwung sprechen, 
welcher sich in der öffentlichen Meinung des Zarenreichs vollzogen hat. Der Handels- 
verttag bedeutete die erste Niederlage des gegen Europa gerichteten, im Innern hoch- 
*) s. den folgenden Aufsatz von Paul Arndt S. 597—299. — tS. ITT.
	        
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