12. Das amerikanische Schutzsystem.
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Das Fernsprechwesen liegt in den Länden privater Erwerbsgesellschaften.
An manchen Plätzen bestehen deren zwei mit verschiedenen Netzen; alsdann sind die
Interessenten, die an beide Netze angeschlossen sein wollen, zu doppelten Anlagen und
Ausgaben genötigt. Den Betrieb fand ich iin übrigen überall vorzüglich entwickelt, die
Bedienung sehr prompt. Von Apparaten scheinen allgemein solche verwendet zu sein,
bei denen sich sowohl das Anrufen des Aintes als auch des anderen Teilnehmers selbst
tätig nach Abnahme des Lörers bezw. nach Lerstcllung der Verbindung vollzieht.
Dies scheint mir eine große Annehmlichkeit zu sein. Die Bedienung findet ununter
brochen Tag und Nacht statt, ohne daß für die Benutzung bei Nacht eine besondere
Gebühr (wie bei uns) zu zahlen ist. Zu bemerken ist noch, daß man in manchen
Städten (z. B. Milwaukee) öffentliche Sprechstellen auf Plätzen und Straßen eingerichtet
hat. Der Apparat befindet sich in einem von jedermann zu öffnenden, mit Teilnehmer-
liste versehenen Gehäuse, das an einer Telegraphenstange angebracht ist.
Das Telegraphenwesen ist vorzugsweise in Länden der Western Cnion
Telegraph Company, einer Privatgesellschaft. Von ihren Bestimmungen ist die
hervorzuheben, daß für Telegramme, die nachts, d. h. von 6 oder 7 Ahr abends ab,
aufgeliefert werden, nur die Kälfte der regelmäßigen Gebühr erhoben wird.
12. Das amerikanische Schutzsystem.
Von August Sartorius Frh. v. Waltershauscn.
Sartorius v. Waltershausen, Deutschland und die Handelspolitik der vereinigten
Staaten von Amerika. Berlin, Siemenroth & Troschel, 1.838. 5. 20—25,
Das Volk der Vereinigten Staaten von Amerika blickt heute auf eine mehr als
hundertjährige Geschichte seines Zollwesens zurück. Drei selbständige Gedanken, hinter
denen die wichtigsten materiellen Interessen standen, haben dieselbe im wesentlichen
bestimmt. Zuweilen wirkten sie, wenigstens in beschränktem Maße zusantinen, in der
Regel stritten sie gegeneinander; und dann hat bald einer bald ein anderer von ihnen
den Ausschlag gegeben. Der erste ist finanzieller Natur. Die Staatsform des Landes
ist die eines Bundesstaates, welcher sich ein inneres Freihandelsgebiet geschaffen hat
und daher die Verwaltung der Zölle in die Land nehmen mußte. Es verstand sich
damit von selbst, daß er die so erzielten Einnahmen zur Deckung seiner Ausgaben
benutzte und sie durch die eng mit ihnen verbundenen inneren Verbrauchssteuern ergänzte.
Die finanziellen Bedürfnisse der Anion haben daher nicht nur bei allen Tarifgesetzen
ein lvichtiges Wort mitgesprochen, soitdern sie sind oft genug das gestaltende Element
gewesen.
Die beiden anderen, das amerikanische Zollwesen führenden Gedanken liegen auf
dem Gebiete der Wirtschaftspolitik, welche einerseits den Rohstofferport andererseits die
Industrieenklvickelung zu förderit sich stets voit ncuein veranlaßt sah. Die Staatsmänner
der Vereinigten Staaten haben daher zwei handelspolitische Aufgaben nebeneinander zu
lösen gehabt, tvelche auch heute im östlichen Europa Rußland und Angarn gestellt sind.
Der Gegensatz zwischen agraren und industriellen Interessen besteht ja auch in West
europa, aber während z. B. in England, das im Besitze seiner Kolonien und einer
Kriegs- und Landelsflotte ersten Ranges war, die einflußreiche Stellung der Land
wirtschaft der weltwirtschaftlichen Industriesuprematie allmählich weichen mußte, oder
während in neuerer Zeit Deutschland nur den agrarischen Schutz neben der Ausbildung