Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

12.  Das  amerikanische  Schutzsystem.

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Das  Fernsprechwesen  liegt  in  den  Länden  privater  Erwerbsgesellschaften.
An  manchen  Plätzen  bestehen  deren  zwei  mit  verschiedenen  Netzen;  alsdann  sind  die
Interessenten,  die  an  beide  Netze  angeschlossen  sein  wollen,  zu  doppelten  Anlagen  und
Ausgaben  genötigt.  Den  Betrieb  fand  ich  iin  übrigen  überall  vorzüglich  entwickelt,  die
Bedienung  sehr  prompt.  Von  Apparaten  scheinen  allgemein  solche  verwendet  zu  sein,
bei  denen  sich  sowohl  das  Anrufen  des  Aintes  als  auch  des  anderen  Teilnehmers  selbsttätig ­
  nach  Abnahme  des  Lörers  bezw.  nach  Lerstcllung  der  Verbindung  vollzieht.
Dies  scheint  mir  eine  große  Annehmlichkeit  zu  sein.  Die  Bedienung  findet  ununterbrochen ­
  Tag  und  Nacht  statt,  ohne  daß  für  die  Benutzung  bei  Nacht  eine  besondere
Gebühr  (wie  bei  uns)  zu  zahlen  ist.  Zu  bemerken  ist  noch,  daß  man  in  manchen
Städten  (z.  B.  Milwaukee)  öffentliche  Sprechstellen  auf  Plätzen  und  Straßen  eingerichtet
hat.  Der  Apparat  befindet  sich  in  einem  von  jedermann  zu  öffnenden,  mit  Teilnehmerliste
  versehenen  Gehäuse,  das  an  einer  Telegraphenstange  angebracht  ist.
Das  Telegraphenwesen  ist  vorzugsweise  in  Länden  der  Western  Cnion
Telegraph  Company,  einer  Privatgesellschaft.  Von  ihren  Bestimmungen  ist  die
hervorzuheben,  daß  für  Telegramme,  die  nachts,  d.  h.  von  6  oder  7  Ahr  abends  ab,
aufgeliefert  werden,  nur  die  Kälfte  der  regelmäßigen  Gebühr  erhoben  wird.

12.  Das  amerikanische  Schutzsystem.
Von  August  Sartorius  Frh.  v.  Waltershauscn.
Sartorius  v.  Waltershausen,  Deutschland  und  die  Handelspolitik  der  vereinigten
Staaten  von  Amerika.  Berlin,  Siemenroth  &  Troschel,  1.838.  5.  20—25,
Das  Volk  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  blickt  heute  auf  eine  mehr  als
hundertjährige  Geschichte  seines  Zollwesens  zurück.  Drei  selbständige  Gedanken,  hinter
denen  die  wichtigsten  materiellen  Interessen  standen,  haben  dieselbe  im  wesentlichen
bestimmt.  Zuweilen  wirkten  sie,  wenigstens  in  beschränktem  Maße  zusantinen,  in  der
Regel  stritten  sie  gegeneinander;  und  dann  hat  bald  einer  bald  ein  anderer  von  ihnen
den  Ausschlag  gegeben.  Der  erste  ist  finanzieller  Natur.  Die  Staatsform  des  Landes
ist  die  eines  Bundesstaates,  welcher  sich  ein  inneres  Freihandelsgebiet  geschaffen  hat
und  daher  die  Verwaltung  der  Zölle  in  die  Land  nehmen  mußte.  Es  verstand  sich
damit  von  selbst,  daß  er  die  so  erzielten  Einnahmen  zur  Deckung  seiner  Ausgaben
benutzte  und  sie  durch  die  eng  mit  ihnen  verbundenen  inneren  Verbrauchssteuern  ergänzte.
Die  finanziellen  Bedürfnisse  der  Anion  haben  daher  nicht  nur  bei  allen  Tarifgesetzen
ein  lvichtiges  Wort  mitgesprochen,  soitdern  sie  sind  oft  genug  das  gestaltende  Element
gewesen.
Die  beiden  anderen,  das  amerikanische  Zollwesen  führenden  Gedanken  liegen  auf
dem  Gebiete  der  Wirtschaftspolitik,  welche  einerseits  den  Rohstofferport  andererseits  die
Industrieenklvickelung  zu  förderit  sich  stets  voit  ncuein  veranlaßt  sah.  Die  Staatsmänner
der  Vereinigten  Staaten  haben  daher  zwei  handelspolitische  Aufgaben  nebeneinander  zu
lösen  gehabt,  tvelche  auch  heute  im  östlichen  Europa  Rußland  und  Angarn  gestellt  sind.
Der  Gegensatz  zwischen  agraren  und  industriellen  Interessen  besteht  ja  auch  in  Westeuropa, ­
  aber  während  z.  B.  in  England,  das  im  Besitze  seiner  Kolonien  und  einer
Kriegs-  und  Landelsflotte  ersten  Ranges  war,  die  einflußreiche  Stellung  der  Landwirtschaft ­
  der  weltwirtschaftlichen  Industriesuprematie  allmählich  weichen  mußte,  oder
während  in  neuerer  Zeit  Deutschland  nur  den  agrarischen  Schutz  neben  der  Ausbildung
            
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