Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Zweiter  Teil.  Kandel.  II.  Der  Kandel  im  allgemeinen.

landes  und  als  Rüstzeug  im  Kampfe  um  die  internationalen  Kandelsbedingungen  klar
vor  Augen  sehen,  ohne  daß  man  deshalb  sich  zu  der  Ansicht  zu  bekennen  braucht,  daß
der  Kolonialbesitz  am  besten  nutzbar  gemacht  werde  durch  den  zollpolitischen  Zusammenschluß ­
  mit  dem  Mutterlande  und  die  gemeinsame  Absperrung  nach  außen  hin.  Denn
konsequent  durchgedacht,  würde  ein  solches  System  nicht  die  Ausnutzung  der  Kolonien
zur  Erlangung  möglichst  günstiger  Kandelsbedingungen  im  gesamten  Weltverkehr  darstellen, ­
  sondern  im  Gegenteil  ein  Sichzurückziehen  auf  die  eigenen  Territorien  unter
Verzicht  auf  den  Verkehr  mit  fremden  Gebieten.
Anter  diesem  Gesichtspunkte  ist  es  mindestens  sehr  zweifelhaft,  ob  nicht  dieses
System  selbst  für  die  größte  Kolonialmacht  der  Welt  von  überwiegendem  Nachteil
wäre,  ob  nicht  das  „größere  Britannien"  der  Zmperalisten  in  Wirklichkeit  gegenüber
der  heutigen  Weltstellung  Englands  ein  kleineres  Britannien  sein  würde.

II.  Der  Handel  im  allgemeinen.

1.  Begriff  und  Arten  des  Handels.
Von  Wilhelm  Lexis.

Lexis,  Handel.  Zn:  Handbuch  der  Politischen  Ökonomie.  Herausgegeben  von  v.  Schönberg.
Au  fl.  2.  8b.  2.  Halbband.  Tübingen,  H.  Lanpp,  tB8.  S.  222—227.
Kandel  ist  der  gewerbsmäßige  Betrieb  des  Eintausches  oder  Ankaufs  von  Gütern
und  der  Wiederveräußerung  derselben  zum  Zwecke  einer  Erzielung  von  Gewinn.  Demnach ­
  ist  der  Kandel  keineswegs  mit  dem  Güteraustausch  überhaupt  identisch,  sondern
er  bildet  nur  eine  durch  die  volkswirtschaftliche  Arbeitsteilung  allmählich  selbständig
gewordene  Vermittlungstätigkeit,  durch  welche  die  Bewegung  der  Güter  vom  Produzenten ­
  zum  Konsumenten  wesentlich  erleichtert  lvird.  Zn  vielen  Verkehrsfällen  findet
eine  solche  Vermittlung  nicht  statt:  der  Produzent  verkauft  die  von  ihm  selbst  hergestellte ­
  oder  auf  eine  höhere  Stufe  der  Verarbeitung  gebrachte  Ware  dirett  an  denjenigen, ­
  der  sie  unmittelbar  für  seine  persönlichen  Zwecke  verwenden  oder  als  Rohmaterial ­
  oder  als  Kalbfabrikat  weiter  verarbeiten  will.  Solche  Verkaufs-  und  Kaufgeschäfte ­
  fallen  also  nicht  in  das  eigentliche  Gebiet  des  Kandels  im  volkswirtschaftlichen
Sinne.  Setzt  der  Produzent  sein  Erzeugnis  an  einen  Wiederverkäufer  ab,  so  wird
dadurch  sein  eigener  wirtschaftlicher  Charakter  nicht  berührt,  wenn  er  auch  auf  diese  Art
zu  der  Einleitung  der  eigentlichen  Kandelsbewegung  mitwirkt.  Als  wirklicher  Kandeltreibender ­
  oder  Kaufmann  gilt  von  unserem  Gesichtspuntte  nur  derjenige,  dessen
spezielle  Erwerbstätigkeit  darin  besteht,  daß  er  Waren  lediglich  zu  dem  Zwecke  kauft,
sie  ohne  wesentliche  materielle  Veränderung  zu  höheren  Preisen  wiederzuverkaufen,
indem  sich  seine  volkswirtschaftliche  Funktion  darauf  beschränkt,  daß  er  diese  Waren  den
Abnehmern  örtlich  und  zeitlich  auf  die  bequemste  Weise  und  in  jeder  gewünschten
quantitativen  Verteilung  zugänglich  macht.  Die  Erfüllung  dieser  Funktion  bedingt  eine
besondere  Art  der  Arbeit,  die  man  als  die  handelsgewerbliche  Arbeit  bezeichnen  kann.
Nach  der  Natur  der  Güter,  deren  Amsatz  der  Kandel  vermittelt,  ist  zu  unterscheiden: ­

            
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