Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

9.  Der  Straßburger  Kandel  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts.  83
Auch  nachdem  die  französische  Revolution  die  Zollgrenze  bis  zum  Rheine  vorgerückt ­
  und  alle  Privilegien  aufgehoben  hatte,  blieb  der  unbeschränkte  Transithandel
dem  Elsaß  noch  eine  Zeitlang  erhalten;  er  erhielt  sogar  durch  die  Dekrete  vom
10.  Juli  1791  und  7.  September  1792  eine  neue  gesetzliche  Regelung.  Doch  der
Nationalkonvent  glaubte  auch  mit  diesem  Vorrecht  aufräumen  zu  sollen.  Das  Gesetz
vom  24.  Juli  1793  hob  den  Transitverkehr  durch  die  Ostdepartements  vollständig  auf,
mit  der  Begründung,  daß  dadurch  eine  für  die  Interessen  der  Republik  schädliche  Einoder ­
  Ausfuhr  begünstigt  werden  könnte.  Die  damalige  Kandelsvertretung,  das  Conseil
de  Commerce,  setzte  alle  Kebel  in  Bewegung,  um  eine  Zurücknahme  dieser  Maßregel
zu  erlangen,  die  keinen  anderen  Erfolg  haben  konnte,  als  den  ganzen  Durchgangsverkehr ­
  auf  das  rechte  Nheinufer  hinüberzudrängen.  Erst  10  Jahre  später  gelang
es  den  Bemühungen  des  verdienstvollen  Straßburger  Tribunatsmitgliedes  Koch  und
des  besonderen  Abgesandten  des  Straßburger  Kandels,  I.  B.  Prost,  für  Straßburg
wieder  günstigere  Bedingungen  zu  erhalten.
Das  Zollgesetz  vom  8.  Floreal  XI,  welches  in  einem  besonderen  Abschnitt  auch
das  Sttaßburger  Entrepüt  für  ausländische  Waren  regelte,  gestattete  wieder  den  Transit
durch  das  Elsaß,  aber  nur  für  diejenigen  Güter,  welche  keinem  Einfuhrverbot  unterlagen.
Die  Wiederzulassung  des  Transits  hatte  leider  nicht  den  gewünschten  Erfolg.
Sie  war  keine  vollständige,  und  vor  allem,  sie  war  zu  spät  gekommen.  Der  Verkehr
hatte  seinen  Weg  über  das  rechte  Nheinufer  gesunden;  er  war  durch  die  berührten
deutschen  Staaten  in  jeder  Kinsicht  gefördert  worden.  Da  zahlreiche  Waren,  wie
raffinierter  Zucker,  Tabakfabrikate  und  namentlich  alle  Produkte  und  Fabrikate  Englands
und  seiner  Kolonien,  von  der  Einfuhr  und  Durchfuhr  in  Frankreich  ausgeschlossen
blieben,  so  gab  der  Kandel  nach  wie  vor  derjenigen  Route  den  Vorzug,  auf  welcher
alle  Waren  unterschiedslos  verkehren  durften.  Zudem  war  die  Durchfuhr  durch  das  Elsaß
zahlreichen  Zollformalitäten,  namentlich  der  Zollplombe,  unterworfen,  so  daß  die  Fuhrleute, ­
  um  sich  diesen  zu  entziehen,  gerne  selbst  die  längere  Reise  und  die  damals
weniger  günstigen  Sttaßenverhältnisse  des  rechten  Rheinufers  mit  in  den  Kauf  nahmen.
In  den  ersten  Jahren  des  Kaiserreiches  hat  die  Kandelskammer  nicht  aufgehört,
bei  jeder  Gelegenheit  eine  Wiederherstellung  des  früheren  unbeschränkten  Transitverkehrs
zu  verlangen.  Doch  traten  bald  Ereignisse  ein,  welche  den  Straßburger  Kandelsstand
für  diesen  Verlust  in  reichem  Maße  entschädigten  und  jene  Forderung  für  einige  Zeit
in  den  Kintergrund  geraten  ließen.
Im  Jahre  1803,  kaum  ein  Jahr  nach  dem  Frieden  von  Amiens,  hatte  England
die  Feindseligkeiten  gegen  Frankreich  wiedereröffnet.  Seine  Flotten  beherrschten  die
See  und  sperrten  die  französischen  Käsen.  Die  überseeischen  Güter,  Kaffee,  Zucker,
Baumwolle,  Farbstoffe,  Spezereiwaren  aller  Art,  mußten  neue  Wege  nach  Frankreich
suchen,  und  da  war  es  Straßburg,  das  vermöge  seiner  vorzüglichen  Lage  am  Rhein
und  der  alten  kaufmännischen  Schulung  seines  Kandelsstandes  berufen  war,  in  die  Lücke
zu  treten  und  als  Vermittelungs-  und  Stapelplatz  für  den  überseeischen  Verkehr  Frankreichs ­
  zu  dienen.
So  oft  die  holländischen  Käsen  für  die  Schiffe  der  neutralen  Staaten  offen  waren,
wurden  von  dort  aus  große  Mengen  Kolonialwaren  den  Rhein  heraus  nach  Straßburg
befördert.  Dort  besorgte  der  Straßburger  Kandel  deren  Weiterversand  nach  den  angrenzenden ­
  Departements,  nach  Paris  und  selbst  nach  Südfrankreich.
Eine  ungeahnte  Ausdehnung  nahm  ferner  die  Einfuhr  von  Baumwolle  aus  der
Levante.  Straßburg  war  die  gegebene  Einfuhrstelle  für  diese  Ware,  welche  aus  dem
langen  Landweg  über  Österreich  und  Süddeutschland  ihren  Weg  nach  Frankreich  suchen
mußte.  Ihren  größten  Llmfang  erreichte  diese  Einfuhr  in  den  Jahren  1809  und  1810.
Die  großen  Lagerräume  im  Straßburger  Kaufhause  waren  unzureichend,  um  die  zugeführten ­
  Baumwollmengen  zu  fassen,  und  die  Kandelskammer  war  genötigt,  für  deren
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