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kreise aus gewichtigen Gründen mit Recht verwahren. Der Vertrags
satz kommt aber zur Zeit auch garnicht praktisch in Frage. Für einen
bestimmten Vertragssatz einzutreten, wird der Moment erst gekommen
sein, wenn wir in die Vertragsverhandlungen mit dem Ausland ein
getreten sind und absehen können, was Russland und die übrigen an
unserer Getreideeinfuhr betheiligten Staaten für Aufrechterhaltung
des 3.50 M. Zolls uns zu gewähren bereit sind.
Was heute den Gegenstand des handelspolitischen Kampfes
bildet, ist der neue deutsche Generaltarif. Von der Höhe der
in ihn eingesetzten Zollsätze hängt zum grössten Theil auch die
Höhe der späteren Vertragssätze ab. Hier gilt es deshalb mit aller
Entschiedenheit dafür einzutreten, dass nicht unter dem Vorwand,
„Die Landwirtschaft“ zu schützen, von neuem einer engeren Gruppe
von Sonderinteressenten wiederum ein Geschenk auf Kosten der
Allgemeinheit gemacht wird.
Aus diesen Gründen hat sich der Handelsvertragsverein in
seiner Ausschusssitzung vom 20. December 1900 gegen jede Er
höhung des Generaltarifsatzes für Brotgetreide erklärt, in
der Erwägung, dass dadurch nicht nur die Volksernährung beein
trächtigt und die allgemeinen Landesinteressen geschädigt, sondern
auch die Landwirtschaft selbst, der man angeblich nützen will, in
eine einseitige Richtung gedrängt, vor allem ein besonders wichtiger
Theil derselben: der bäuerliche Kleinbetrieb, entschieden zu Gunsten
des Grossgrundbesitzes benachteiligt werden würde.
Druck von H. S. Hermann in Berlin.