Full text: Die deutsche Volkswirthschaft und der Weltmarkt

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kreise aus gewichtigen Gründen mit Recht verwahren. Der Vertrags 
satz kommt aber zur Zeit auch garnicht praktisch in Frage. Für einen 
bestimmten Vertragssatz einzutreten, wird der Moment erst gekommen 
sein, wenn wir in die Vertragsverhandlungen mit dem Ausland ein 
getreten sind und absehen können, was Russland und die übrigen an 
unserer Getreideeinfuhr betheiligten Staaten für Aufrechterhaltung 
des 3.50 M. Zolls uns zu gewähren bereit sind. 
Was heute den Gegenstand des handelspolitischen Kampfes 
bildet, ist der neue deutsche Generaltarif. Von der Höhe der 
in ihn eingesetzten Zollsätze hängt zum grössten Theil auch die 
Höhe der späteren Vertragssätze ab. Hier gilt es deshalb mit aller 
Entschiedenheit dafür einzutreten, dass nicht unter dem Vorwand, 
„Die Landwirtschaft“ zu schützen, von neuem einer engeren Gruppe 
von Sonderinteressenten wiederum ein Geschenk auf Kosten der 
Allgemeinheit gemacht wird. 
Aus diesen Gründen hat sich der Handelsvertragsverein in 
seiner Ausschusssitzung vom 20. December 1900 gegen jede Er 
höhung des Generaltarifsatzes für Brotgetreide erklärt, in 
der Erwägung, dass dadurch nicht nur die Volksernährung beein 
trächtigt und die allgemeinen Landesinteressen geschädigt, sondern 
auch die Landwirtschaft selbst, der man angeblich nützen will, in 
eine einseitige Richtung gedrängt, vor allem ein besonders wichtiger 
Theil derselben: der bäuerliche Kleinbetrieb, entschieden zu Gunsten 
des Grossgrundbesitzes benachteiligt werden würde. 
Druck von H. S. Hermann in Berlin.
	        
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