Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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sämtlichen  Beiträge  zurück,  da  nach  dem  Grundsatz  verfahren
wird,  daß  der  Einzelne  der  Genossenschaft  jährlich  eine  kleine
Summe  auf  lange  Zeit  und  die  Genossenschaft  ihm  eine  große
Summe  auf  kurze  Zeit  leiht.
Dieses  ganze  Verfahren  beruht  auf  einem  einfachen
Rechenexempel.  Der  jährliche  Beitrag  von  netto  2  £  wird
31  Jahre  lang  geleistet,  sodaß  faktisch  in  dieser  Zeit  62  £
eingezahlt  werden.  Wenn  nun  nach  dem  Ende  des  ersten
Jahres  einem  Mitglied,  das  2  £  beigetragen  hat,  ein  Vorschuß ­
  von  100  £  gewährt  wird,  so  hat  es  in  Wirklichkeit
nur  98  £  erhalten.  Hierfür  muß  der  Betreffende  während
einer  zehnjährigen  Periode  jährlich  10  £  als  Abzahlung
leisten,  und  außerdem  muß  er  30  Jahre  länger  2  £  als  Beitrag ­
  jährlich  einzahlen.  Bei  einem  Zinsfuß  von  b%  hat  eine
Jahresleistung  von  10  £  während  10  Jahren  in  der  Gegenwart ­
  einen  Wert  von  77,217  £  und  eine  Jahresleistung  von
2  £  während  30  Jahren  hat  danach  einen  Gegenwartswert
von  30,744  £,  beide  zusammen  107,961  £.  Wenn  man  hiervon
den  Vorschuß,  welchen  das  betreffende  Mitglied  in  der  Höhe
von  98  £  erhalten  hat,  abzieht,  so  bleiben  noch  9,961  £  zugunsten ­
  der  Genossenschaft.  Nach  dem  von  Dr.  Bowkett  auseinandergesetzten ­
  Plan  wird  eine  Genossenschaft  von  100  Mitgliedern ­
  41  Jahre  existieren,  und  diejenigen  Mitglieder,  weiche
zuerst  einen  Vorschuß  empfangen,  sind  die  letzten,  welche
ihre  Beiträge  zurückempfangen.  Der  Wert  von  9,961  £
beträgt  bei  einem  Zinsfuß  von  5  %  in  41  Jahren  mit  Zinseszins
73,621  £.  Die  Genossenschaft  ist  daher  sehr  wohl  in  der
Lage  62  £  als  die  Summe  der  geleisteten  Beiträge  nach
Ablauf  dieser  Periode  zurückzuzahlen.
In  den  Starr-Bowkettgenossenschaften  muß  derjenige,
der  einen  erhaltenen  Vorschuß  zurückgezahlt  hat,  einen  erhöhten ­
  Beitrag  leisten,  damit  die  Geschäftsperiode  der  Genossenschaft ­
  abgekürzt  werden  kann.
Hiermit  haben  wir  die  Grundzüge  auseinandergesetzt,
w'elche  die  hauptsächlichsten  der  in  England  bestehenden
Baugenossenschaften  charakterisieren.  Ihrer  ganzen  Organisation ­
  nach  haben  sie  für  die  Arbeiterklasse  keine  große  Bedeutung, ­
  da  schon  der  von  ihnen  verlangte  Beitrag  die  Mittel
welche  der  Arbeiter  für  solche  Zwecke  erübrigen  kann,  über-
            
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