Full text: Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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Jahre 1848 wurde in Berlin die „Gemeinnützige Baugesell 
schaft“ gegründet.') 
Im Jahre 1865 hatten der Kongreß deutscher Volkswirte, 
der Vereinstag deutscher Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen- 
schaften und der Vereinstag deutscher Arbeitervereine die 
Wohnungsfrage auf ihre Tagesordnung gesetzt. Um diese 
Frage zu beraten, vereinigte sich die ständige Deputation des 
Kongresses deutscher Volkswirte mit dem Vorstand und Aus 
schuß des Zentral Vereins in Preußen für das Wohl der 
arbeitenden Klassen. Das Ergebnis dieser Beratungen wurde 
in sieben Berichten unter dem Titel: Die Wohnungsfrage mit 
besonderer Rücksicht auf die arbeitenden Klassen, Berlin 1865, 
herausgegeben. Zu den Berichterstattern gehörte auch Lette, 
welcher die Gründung von Baugenossenschaften zur Erzielung 
besserer und gesunderer Wohnungen in Vorschlag brachte. 
Auf Grund dieser Berichte verhandelte der Kongreß zu Nürn 
berg über denselben Gegenstand. Es wurden Beschlüsse ge 
faßt, welche u. a. die Freigabe des Baugewerbes und die 
Empfehlung von Errichtung kleiner Häuser durch die auf 
Selbsthülfe beruhenden Baugenossenschaften bezweckten. In 
dem allgemeinen Verband der deutschen Genossenschaften 
wurde die Frage der Baugenossenschaften zuerst auf den 
Vereinstagen zu Mainz 1864 und Stettin 1865 zur Beratung 
gestellt. In Stettin war Parisius die Aufgabe zugefallen, über 
das Wesen und die Einrichtung der Baugenossenschaften 
Bericht zu erstatten. Auf Grund dieses Berichtes wurde 
folgender Beschluß gefaßt: „Dem Mangel an guten, gesunden 
Arbeiterwohnungen können in der Regel auf dem Prinzip der 
Selbsthülfe beruhende Baugenossenschaften abhelfen, insofern 
dieselben kleine, für je eine Familie bestimmte Häuser bauen 
und ihren Mitgliedern gegen ein Kaufgeld, welches durch 
terminliche, auf eine Reihe von Jahren zu verteilende Raten 
amortisiert wird, zu ausschließlichem Eigentum überlassen.“ 
Ebenso verlangte im Jahre 1871 eine in Berlin tagende Ver 
sammlung der deutschen Gewerkvereine, daß die Arbeiter 
Baugenossenschaften gründen sollten, welche von den Arbeit 
gebern durch Gewährung langfristiger Darlehen zu unterstützen 
iE 
mi . i) v gl . Trüdinger. S. 197 ff.
	        
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