Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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Jahre  1848  wurde  in  Berlin  die  „Gemeinnützige  Baugesellschaft“ ­
  gegründet.')
Im  Jahre  1865  hatten  der  Kongreß  deutscher  Volkswirte,
der  Vereinstag  deutscher  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften
  und  der  Vereinstag  deutscher  Arbeitervereine  die
Wohnungsfrage  auf  ihre  Tagesordnung  gesetzt.  Um  diese
Frage  zu  beraten,  vereinigte  sich  die  ständige  Deputation  des
Kongresses  deutscher  Volkswirte  mit  dem  Vorstand  und  Ausschuß ­
  des  Zentral  Vereins  in  Preußen  für  das  Wohl  der
arbeitenden  Klassen.  Das  Ergebnis  dieser  Beratungen  wurde
in  sieben  Berichten  unter  dem  Titel:  Die  Wohnungsfrage  mit
besonderer  Rücksicht  auf  die  arbeitenden  Klassen,  Berlin  1865,
herausgegeben.  Zu  den  Berichterstattern  gehörte  auch  Lette,
welcher  die  Gründung  von  Baugenossenschaften  zur  Erzielung
besserer  und  gesunderer  Wohnungen  in  Vorschlag  brachte.
Auf  Grund  dieser  Berichte  verhandelte  der  Kongreß  zu  Nürnberg ­
  über  denselben  Gegenstand.  Es  wurden  Beschlüsse  gefaßt, ­
  welche  u.  a.  die  Freigabe  des  Baugewerbes  und  die
Empfehlung  von  Errichtung  kleiner  Häuser  durch  die  auf
Selbsthülfe  beruhenden  Baugenossenschaften  bezweckten.  In
dem  allgemeinen  Verband  der  deutschen  Genossenschaften
wurde  die  Frage  der  Baugenossenschaften  zuerst  auf  den
Vereinstagen  zu  Mainz  1864  und  Stettin  1865  zur  Beratung
gestellt.  In  Stettin  war  Parisius  die  Aufgabe  zugefallen,  über
das  Wesen  und  die  Einrichtung  der  Baugenossenschaften
Bericht  zu  erstatten.  Auf  Grund  dieses  Berichtes  wurde
folgender  Beschluß  gefaßt:  „Dem  Mangel  an  guten,  gesunden
Arbeiterwohnungen  können  in  der  Regel  auf  dem  Prinzip  der
Selbsthülfe  beruhende  Baugenossenschaften  abhelfen,  insofern
dieselben  kleine,  für  je  eine  Familie  bestimmte  Häuser  bauen
und  ihren  Mitgliedern  gegen  ein  Kaufgeld,  welches  durch
terminliche,  auf  eine  Reihe  von  Jahren  zu  verteilende  Raten
amortisiert  wird,  zu  ausschließlichem  Eigentum  überlassen.“
Ebenso  verlangte  im  Jahre  1871  eine  in  Berlin  tagende  Versammlung ­
  der  deutschen  Gewerkvereine,  daß  die  Arbeiter
Baugenossenschaften  gründen  sollten,  welche  von  den  Arbeitgebern ­
  durch  Gewährung  langfristiger  Darlehen  zu  unterstützen
iE
mi  .  i)  v gl .  Trüdinger.  S.  197  ff.
            
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