Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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hat,  kann  seine  Einlagen  zurückverlangen,  wovon  im  Jahre
1900  allein  946  Mitglieder  Gebrauch  machten.  Der  "Verein
hatte  im  Jahre  1867  222  Mitglieder,  10  Jahre  später  7460
und  1889  war  die  Mitgliederzahl  auf  16  421  gestiegen.  Der
Verein  hatte  bis  Ende  1883  523  Häuser  im  Werte  von  3  690  441
Kronen  gebaut.  Am  1.  Januar  1901  besaß  er  1173  Häuser. 1 )
Dieser  Kopenhagen  er  Verein  wurde  als  Vorbild  genommen, ­
  als  man  im  Jahre  1877  in  Flensburg  eine  Baugenossenschaft ­
  gründete.  Dieser  Flensburger  Arbeiterbauverein
war  jahrelang  der  einzige,  der  unter  den  ungünstigen  Umständen, ­
  die  damals  den  Zusammensturz  derartiger  Organisationen ­
  bewirkten,  bestehen  blieb.  Als  dann  Ende  der  80er
und  Anfang  der  90er  Jahre  eine  neue  Blütezeit  der  Baugenossenschaften ­
  anfing,  wurden  sie  dem  Flensburger  Verein
nachgebildet.
Eine  neue  Phase  der  Entwicklung  setzte  ein  mit  der
Organisation  des  Hannoverschen  Spar-  und  Bauvereins  im
Jahre  1886. 2 )
Die  Gründung  des  hannoverschen  Vereins  bedeutet
insofern  eine  neue  Epoche  in  der  Geschichte  der  Baugenossenschaften, ­
  als  er  das  Prinzip,  nur  Mietshäuser  zu  bauen,  welche
Eigentum  der  Genossenschaft  bleiben,  rein  durchführte.  Bis
dahin  hatten  die  verschiedenen  Bnugenossenschaften  überwiegend ­
  kleinere  Häuser  gebaut,  welche  die  Genossen  als
Eigentum  zu  erwerben  strebten,  nur  vereinzelt  bauten  sie
Mietshäuser,  um  die  darin  enthaltenen  Wohnungen  an  die
Genossen  zu  vermieten.  Die  Wohnungen,  welche  der  hannoversche ­
  Spar-  und  Bauverein  an  seine  Genossen  vermietete,  waren
unkündbar  und  die  Mieten  konnten  nicht  gesteigert  werden.
Das  war  auch  eine  Neuerung,  welche  dieser  Verein  einführte,
und  welche  auch  für  die  spätere  Entwicklung  von  besonderer
Bedeutung  gewesen  ist.
Der  Bau  von  kleinen  Häusern,  die  in  das  Eigentum  der
Genossen  übergehen  sollten,  hatte  als  ein  von  den  Baugenossenschaften ­
  zu  verfolgender  Zweck  einige  schwerwiegende  Nach’) ­

  Statut  und  Geschäftsbericht.
2 )  Schriften  der  Zentralstelle  für  Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen.
            
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