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Die Stadt Charlottenburg hat die Zusicherung gegeben
auf einem größeren vom Verein angekauften Terrain die
Straßenanlage und Kanalisation sofort auszuführen. Diese
darauf geplante Ansiedlung soll 1000 Wohnungen umfassen,
und der Verein hat sich zu diesem Zwecke den Ankauf eines
2525 Quadratruten großen Grundstückes durch notariellen
Vertrag gesichert.
Der Preis des Grund und Bodens stellt sich auf 845000 M.
der Preis für das weitere Straßenland auf . . . 53000 „
die Pflasterkosten betragen 157000 „
die Kanalisation, Beleuchtung und Pflanzen von
Bäumen an der Straße 42000 „
1097000 M.
Zu diesen Kosten des Baulandes kommen noch die
Kosten der zu errichtenden Bauten im Betrage von 5 Mill. M.
Die Verwaltung der der Stadt Berlin unterstehenden
Kaiser-Friedrich-Stiftung hat dem Verein ein Darlehen von
500 000 M. für den Bau einer Ansiedlung im Norden der
Stadt zugesichert. Jedenfalls ist zu erwarten, daß es dem
Verein gelingen wird, wenn die Mitgliederzahl beständig zu
nimmt, eine immer größere bauliche Tätigkeit zu entfalten,
um in dieser Weise wenigstens einigermaßen zur Linderung
der Wohnungsnot in Berlin und seinen Vorstädten beizutragen.
V.
Die Finanzwirtschaft des Vereins.
Der Berliner Spar- und Bauverein gehört zu jenen ge
meinnützigen Gesellschaften, welche nach den Bestimmungen
des preußischen Stempelgesetzes vom 31. Juli 1895 § 5 g und
des Artikels 88 des preußischen Ausführungsgesetzes zum
bürgerlichen Gesetzbuch von der Stempelsteuer und den Ge
richtskosten befreit sind. Dementsprechend ist der Zweck,
zu welchem die Genossenschaft gegründet worden ist, dem
Statut nach ausschließlich darauf gerichtet, unbemittelten
Familien gesunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen
in eigens erbauten oder angekauften Häusern zu billigen
Preisen zu verschaffen. Die Dividende, welche jährlich an
die Mitglieder verteilt wird, soll \% ihres Geschäftsguthabens