Full text: Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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Die Stadt Charlottenburg hat die Zusicherung gegeben 
auf einem größeren vom Verein angekauften Terrain die 
Straßenanlage und Kanalisation sofort auszuführen. Diese 
darauf geplante Ansiedlung soll 1000 Wohnungen umfassen, 
und der Verein hat sich zu diesem Zwecke den Ankauf eines 
2525 Quadratruten großen Grundstückes durch notariellen 
Vertrag gesichert. 
Der Preis des Grund und Bodens stellt sich auf 845000 M. 
der Preis für das weitere Straßenland auf . . . 53000 „ 
die Pflasterkosten betragen 157000 „ 
die Kanalisation, Beleuchtung und Pflanzen von 
Bäumen an der Straße 42000 „ 
1097000 M. 
Zu diesen Kosten des Baulandes kommen noch die 
Kosten der zu errichtenden Bauten im Betrage von 5 Mill. M. 
Die Verwaltung der der Stadt Berlin unterstehenden 
Kaiser-Friedrich-Stiftung hat dem Verein ein Darlehen von 
500 000 M. für den Bau einer Ansiedlung im Norden der 
Stadt zugesichert. Jedenfalls ist zu erwarten, daß es dem 
Verein gelingen wird, wenn die Mitgliederzahl beständig zu 
nimmt, eine immer größere bauliche Tätigkeit zu entfalten, 
um in dieser Weise wenigstens einigermaßen zur Linderung 
der Wohnungsnot in Berlin und seinen Vorstädten beizutragen. 
V. 
Die Finanzwirtschaft des Vereins. 
Der Berliner Spar- und Bauverein gehört zu jenen ge 
meinnützigen Gesellschaften, welche nach den Bestimmungen 
des preußischen Stempelgesetzes vom 31. Juli 1895 § 5 g und 
des Artikels 88 des preußischen Ausführungsgesetzes zum 
bürgerlichen Gesetzbuch von der Stempelsteuer und den Ge 
richtskosten befreit sind. Dementsprechend ist der Zweck, 
zu welchem die Genossenschaft gegründet worden ist, dem 
Statut nach ausschließlich darauf gerichtet, unbemittelten 
Familien gesunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen 
in eigens erbauten oder angekauften Häusern zu billigen 
Preisen zu verschaffen. Die Dividende, welche jährlich an 
die Mitglieder verteilt wird, soll \% ihres Geschäftsguthabens
	        
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