Einleitung.
Der Zweck, welchen die Baugenossenschaften erstreben,
ist der, an ihrem Teil mitzuarbeiten an der Lösung der
Wohnungsfrage. Ihr eigentliches Wesen läßt sich daher nur
aus der Erkenntnis des Zweckes, den sie verfolgen, verstehen.
Die Wohnungsfrage ist der Name für eine ganze Reihe
mannigfaltiger Probleme, deren Wesen nur sehr unvollkommen
von ihrem Namen gedeckt wird. Sie umfaßt zunächst zwei
Hauptgruppen von Problemen, die man als Wohnungsbaufrage
und als Wohnungsmietfrage bezeichnen kann. Die Wohnungsbaufrage
zerfällt in eine Grund- und Bodenfrage, in eine Baugeld-
oder Baukreditfrage und endlich in eine Bauerlaubnisoder
Baupolizeifrage.') Die Wohnungsmietfrage ist vor allem
die Frage von der Höhe des Mietszinses und seinem Verhältnis
zum Einkommen der Mieter. Sie ist ferner eine Frage
der Wohnsitte, worunter man die Ansprüche versteht, welche
die verschiedenen sozialen Klassen an die Wohnung zur Befriedigung
ihres Wohnungsbedürfnisses stellen. Sie ist ferner
eine Frage des Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter,
welche die Regelung des Mietsvertrages und des Mietsrechtes
umfaßt. * 2 )
Die Grund- und Bodenfrage ist die Frage der Arealbeschaffung
zum Zweck der Errichtung von Wohnhäusern.
Die Verteuerung des Grund und Bodens durch Ansammlunggroßer
Menschenmassen in den Großstädten, durch die un')
Grävell, Die Baugenossenschaftsfrage, Berlin 1901, S. 36 ff.
2 ) Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 95 S. 275.
Kromrey, Baugenossenschaften. 1