Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

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Erster Abschnitt. Die Autonomie des Tarifvertrags. 
2. 
Wir müssen zunächst über den Sinn des Gedankens der 
Unabdingbarkeit klar sein. Diese Klarheit ist nicht immer 
vorhanden. Er bedeutet in erster Linie, daß alle Abreden, 
die den Tarifnormen entgegenlaufen, nichtig sind. Solche 
Abreden können von den Parteien des Arbeitsvertrags aus 
gehen, indem sie sich gegen die Arbeitsnormen im indivi 
duellen Sinn richten, oder von der Gesamtheit der Arbeiter 
eines Betriebes bzw. einzelner Abteilungen desselben, indem 
sie sich gegen die Arbeitsnormen im solidaren Sinn richten st. 
Diese Nichtigkeit hätte nach dem allgemeinen bürgerlichen 
Recht auf Grund des § 139 BGB. die Folge, daß der ganze 
Arbeitsvertrag nichtig ist, wenn nicht angenommen werden 
kann, daß er auch ohne den nichtigen Teil abgeschlossen 
sein würde. Diese allgemeine Wirkung einer nichtigen Ab 
rede im Arbeitsvertrag würde eine Gefährdung, nicht eine 
Sicherung der Tarifgeltung sein. Jede tarifwidrige Abrede 
in einem Arbeitsvertrag würde seine Rechtsbeständigkeit in 
Frage stellen. Der nichtige Arbeitsvertrag wäre jederzeit 
lösbarst. Für die geleisteten Dienste könnte der Arbeiter nur 
den objektiv abgeschätzten Wert der von ihm vollzogenen Ar 
beitsleistung verlangen (§ 818 Abs. 2 BGB.), von dem man 
nicht sagen kann, daß er unter allen Umständen dem Tarif 
lohn entspricht. Außerdem fielen für den nichtigen Arbeits 
vertrag alle die im Tarifvertrag angebrachten Sicherungen 
und Schutzmaßnahmen des Arbeitsvertrags, z. B. die Be 
schränkung der Kündigungsmacht des Arbeitgebers, gleiche 
>) Vgl. dazu Vertrag I S. 5, 36, 37, 48 ff.; II S. 44 ff., 50 ff., 63 ff. 
Daß Solidarnormen durch einzelne Arbeiter abgeändert werden können, ist 
ausgeschlossen. Es kann z. B. nicht ein einzelner Arbeiter ausbedingen, daß 
eine bestimmte Lehrlingsflala für den Betrieb nicht gelten solle. Eine solche 
Abrede würde die Geltung dieser Bestimmung für die persönliche Organi 
sation des Betriebs nicht berühren. 
*0 Wenn Wölbling in seinem Entwurf (§ 3) die fristlose Kündbar 
keit des tarifwidrigen Arbeitsvertrags vorschlägt, so sichert er die Tarif 
wirkung nicht, sondern gibt sie preis.
	        
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