Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

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Soziale Selbstbestimmung im Recht. 
i. 
Auch das staatliche Recht ist soziale Technik. Denn 
seine treibende Kraft ist die gesellschaftliche Entwicklung, die 
durch den Staatswillen hindurchgeht, um allgemeine Geltung 
in Form von Gesetzen zu erhalten. Diese Art der mittel 
baren Rechtsbildung hat sich in der Geschichte als notwendig 
erwiesen. Nur der Staat kann die Einheit der gesellschaft 
lichen Entwicklung eines Volkes verbürgen und es so vor 
dem Auseinanderfallen in seine Bestandteile bewahren. Auf 
der anderen Seite trägt sie aber den Keim des Widerspruchs 
zwischen Recht und Gesellschaft in sich. Das staatliche Recht 
kann nicht immer der gesellschaftlichen Entwicklung folgen. 
Diese ist wechselnd und mannigfaltig, das staatliche Recht 
aber starr und schematisch. Je intensiver die gesellschaftliche 
Entwicklung ist, desto fühlbarer wird dieser Widerspruch sein. 
Dann kämpfen in beu Formen des Rechts gesellschaftliche 
Mächte der Vergangenheit gegen gesellschaftliche Mächte der 
Gegenwart, und das Recht, welches der gesellschaftlichen Ent 
wicklung dienen soll, kann sie hemmen, wenn sich das Leben 
dem Recht nicht überhaupt entzieht, indem es Schleichwege 
geht oder gar verborgen und offen Gewalt übt. 
*> Auch unsere Zeit hat die Züge dieses Widerspruchs. Auf 
vielen Gebieten stimmen die Grundsätze und Formen des 
gelteirden Rechts mit den Tendenzen der gesellschaftlichen Ent 
wicklung nicht mehr überein (S. 20 ff., 24 ff.), und die Regeln, 
nach denen sich das soziale Leben tatsächlich vollzieht, sind in 
vielen Fällen nicht die Regeln, nach denen es sich in der
	        
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