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Die Idee der sozialen Selbstbestimmung iin Recht.
heit bilden. W. von Humboldt hat darin das Zeichen
höhererer Kultur gesehen. Denn „es ist" — so sagt er —
„ein höherer Grad von Kultur notwendig, sich an der Tätig
keit zu erfreuen, welche nur Kräfte schafft und ihnen selbst
die Erzeugung der Resultate überläßt, als an derjenigen,
welche unmittelbar diese selbst aufstellt."
5.
Damit erkennen wir die Bedeutung, die der sozialen
Selbstbestimmung im Rechte, wie sie in der Form des Tarif
vertrags zum Ausdruck kommt, innewohnt. Ohne den Staat
auszuschalten, der die Bedingung eines einheitlichen gesell
schaftlichen Lebens ist. löst sie doch durch unmittelbare Rechts
erzeugung die Fremdheit des Rechts dem sozialen Leben
gegenüber. Es dringt durch sie das gesellschaftliche Leben
tiefer in das Recht, das Recht aber auch tiefer in das gesell
schaftliche Leben ein, und indem sie den neuen organisatori
schen Kräften des gesellschaftlichen Lebens Wirkung verleiht,
dient sie zugleich dem gesellschaftlichen Frieden.
Die größere soziale Innigkeit des Rechts wird durch die
Dezentralisation erreicht, zu der die soziale Selbst
bestimmung ihrer Natur nach fähig ist. Wie die politische
Selbstverwaltung verleiht auch die soziale Selbstbestimmung
„die Fähigkeit der Selbstregulation, d. h. der eigenen An
passung an die für sie hervortretenden besonderen Lebens
bedingungen, ohne die Notwendigkeit eines vom Zentrum
ausgehenden Impulses" st. Durch Dezentralisation wird
das Recht mannigfaltiger und einfacher zugleich. Die Ver
schiedenheit und der Wechsel der gesellschaftlichen Beziehungen
können sich unmittelbar in Recht umsetzen, das inneres
Wachstum, wie das soziale Leben selbst, gewinnt. Und indem
ein solches Recht sich nach Industrien und Betrieben, ja noch
in den Betrieben selbst spezialisieren kann, vermag es Eigen-
') Rosin, Souveränität, Staat,Gemeinde,Selbstverwaltung; AnnDR.
1883, S. 265 ff., 309.