Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

204 Die Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht. 
nach dem Kriege solche Störungen des wirtschaftlichen Lebens 
viel weniger ertragen können und wollen als vor dem Krieg. 
Wir denken hierbei nicht an autoritative Entscheidungen der 
Arbeits- und Lohnkämpse. Solche autoritative Entscheidungen 
könnten nach dem Muster der Lohnämter im Ausland höchstens 
für solche Industrien in Betracht kommen, in denen die eigenen 
organisatorischen Kräfte nicht oder nur schwach entwickelt 
sind. Dagegen denken wir an einen Ausbau des 
Einigungswesens in der doppelten Richtung 
einer Zwangsverhandlung uild eines Ver 
handlungszwangs. Es sollte in Zukunft kein Arbeits 
kampf als ein rechtmäßiger mehr angesehen werden, dem 
nicht ein Schiedsverfahren vor dem Einigungsamt oder 
anderen, neu zu errichtenden Behörden vorausgegangen ist. 
Und es sollte als ein öffentliches Delikt angesehen werden, 
wenn der eine oder andere Streitteil sich weigert, über die 
Erhaltung des Friedenszustandes zu verhandeln. Beide 
Zwangsformen haben allerdings nur dann faktischen Wert, 
wen:: nicht nur feststeht, daß verhandelt werden muß, sondern 
auch, mit wem zu verhandeln ist. Die Frage der Ver 
handlungsfähigkeit ist nicht eine Frage bloß privater Ent 
scheidung, sondern auch eine Frage von allgemeinem öffent 
lichen Interesse. Ein jeder Teil muß mit dem verhandeln, 
der verhandlungsfähig ist. Die Verhandlungsfähigkeit sollte 
aber danach bestimmt werden, was durch die Verhandlung 
erreicht werden soll und rechtlich erreicht werden kann. Dies 
ist der Tarifvertrag. Und darum sollte in Zukunft 
die Verhandlungsfähigkeit einer Partei durch 
ihre Tariffähigkeit bestimmt werden (S. 55 ff.). 
Damit würde das Einigungswesen von vornherein auf 
den Tarifvertrag zugeschnitten. Dies ist dann unbedenklich, 
wenn der Tarifvertrag ein fest ausgebauter Rechtskörper 
geworden ist. Das Einigungswesen würde so ein vom 
Gesetzgeber planvoll angelegtes Mittel zur Förderung der 
sozialen Selbstbestimmung im Recht werden können. Nicht
	        
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