Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

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Anlagen. 
Die registrierten Vereine können Immobilien besitzen, soweit sie 
solcher für ihren eigenen Wohnsitz bedürfen. 
Über das aus den Beiträgen der Mitglieder bestehende Ver 
mögen der Mitglieder kann der Verein frei verfügen. 
XII. Mangels gegenteiliger Verabredung zwischen den Parteien 
sind die Arbeitgeber verpflichtet, wenn ein Tarifvertrag mit einer 
registrierten Arbeitnehmervereinigung abgeschlossen ist, das erforder 
liche Personal vom Verein zu beziehen. 
XIII. Der registrierte Verein ist haftbar für Kollektivüber 
tretungen der Tarifverträge von seiten seiner Mitglieder. 'Als kollektiv 
gilt die Übertretung von seiten der Arbeitnehmer, wenn sie gleich 
zeitig entweder von einem Zehntel der Mitglieder oder von soviel 
Arbeitern, daß sie den zehnten Teil der in einer Unternehmung be 
schäftigten Arbeiter ausmachen, begangen wird, oder wenn, ohne daß 
gerade ein solches Zahlenverhältnis vorliegt, die Übertretung derart 
ist, daß dadurch die Erreichung der Zwecke des Arbeitsvertrages, wie 
er gemäß den Tarifen abgeschlossen worden ist, verhindert oder 
wesentlich beeinträchtigt wird. Von seiten der Arbeitgeber gilt die 
Übertretung als Kollektivübertretung, wenn sie von einem oder mehr 
als einem der Arbeitgeber gegenüber einem Zehntel der beschäftigten 
Arbeiter begangen wird. 
Die registrierten Vereine können einzelne Arbeiter, die durch 
Pflichtversäumnis eine wesentliche Beeinträchtigung in der Erreichung 
der Zwecke des Vertrages bewirken, ersetzen. 
Die Ersetzung kann mit Vorbehalt der freien Wahl der an 
gebotenen Arbeiter geschehen, vorbehaltlich der Notwendigkeit der 
Motivierung der drittmaligen Ablehnung und unter Beobachtung der 
Probezeit vor ihrer endgiltigen Annahme. 
XIV. Die Haftung des Vereins, von welcher unter Ziffer XIII 
gehandelt wird, hat sich auf die Erlegung einer Geldstrafe zu be 
schränken, die einem Zehntel des ausgefallenen Lohnes entspricht, 
wenn eine Arbeitseinstellung stattgefunden hat, und in den anderen 
Fällen dem Zehntel eines Arbeitstagelohnes, entsprechend der Zahl 
der Zuwiderhandelnden oder Zuwiderhandlungen und der Dauer der 
Übertretung. Der Verein kann für die Erstattung dieser Geldstrafe 
auf die zuwiderhandelnden Mitglieder zurückgreifen, wenn er nicht 
eine Kollektivübertretung angeordnet hat. 
Die Haftpflichtklage ist statthast von seiten des registrierten 
Vereins gegen den Verein, welchem die Zuwiderhandelnden angehören, 
und in Ermangelung eines solchen gegen die einzelnen Zuwider 
handelnden.
	        
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