Full text: Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

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durch jede Anwendung reziproker Zolltarif-Zugeständ 
nisse ausgeschlossen ist. Der Proponent, Herr Gustav H. 
Schwab — der hiesige Vertreter des Norddeutschen 
Lloyd —, der in der New Yorker Handelskammer einem 
Ausschuß »für den Handel mit dem Auslande und für 
die Zollgesetzgebung im allgemeinen« präsidiert, blieb 
in der Minorität; sein Antrag, der mit den Worten schloß: 
»die Kammer betrachtet mit Besorgnis die vom Nationalen 
Reziprozitäts-Konvent befürwortete Politik, die geeignet er 
scheint, gegen das Land zum großen Nachteil für seine 
Handelsinteressen eine feindliche Gesetzgebung seitens 
anderer Nationen heraufzubeschwören«, wurde an den Aus 
schuß zurückverwiesen, um zunächst an alle Mitglieder der 
Handelskammer zugleich mit dem Bericht über den Ver 
lauf der Washingtoner Reziprozitäts-Konferenz in Druck 
vorlage übersandt zu werden. Erst sechs Wochen später 
wurde in einer erneuten Plenarsitzung der Kammer die 
oben erwähnte Resolution mit Mehrheit angenommen. 
Man darf sich also bezüglich der Reziprozitäts-Ver 
träge keinerlei Illusionen hingeben. Im Zusammenhang 
hiermit hat mir neulich ein hervorragender Deutsch- 
Amerikaner, und ich glaube, zutreffend, gesagt: »Wer sich 
lange und eingehend hier an Ort und Stelle mit dem Studium 
des geradezu ungeheuerlichen Komplexes beschäftigt, der 
in seiner Summe amerikanisches Wirtschaftswesen reprä 
sentiert, könnte ernstlich auch dem Testament McKinleys 
nicht viel höheren Wert beimessen, als jenem andern be 
rühmten Peters des Großen.« 
Die schon so lange pendierende Reziprozitäts-Vorlage 
mit Frankreich vom 24. Juli 1899, die im Gegensatz zu 
dem kurzfristigen deutsch-amerikanischen »agreement« als 
»Konvention« mit einer fünfjährigen Vertragsdauer bezeichnet
	        
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