Full text : Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Kapitel  III.

Arbeiter-Vereinigungen  und  Industrie-Verbände.^


Nicht  alles  ist  eitel  Licht  und  Sonne  in  dem  Zaubergarten ­
  der  Vereinigten  Staaten!
Der  Widerstreit  und  die  Gegensätzlichkeit  zwischen
Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  sind,  wie  bereits  in  dem
vorangegangenen  Abschnitt  gestreift,  in  der  Union  noch
schärfer  als  anderwärts,  vielleicht  weil  Arbeitgeber  und
Arbeitnehmer  einander  in  den  Grundanschauungen  und
Grundbestrebungen  so  außerordentlich  ähneln.  Die  beiden
Gruppen  bewegen  sich  dort  durchaus  auf  dem  gleichen
Boden  des  Gelderwerbs.  Von  Sentimentalität  ist  nicht  die
Rede.  Überall  starrste  Interessenvertretung.  Dazu  kommt,
daß  von  einer  Arbeiter-Fürsorge  im  Sinne  und  Geiste
unserer  sozialpolitischen  Einrichtungen  nirgends  ein  Hauch
zu  verspüren  ist.  Die  Arbeiter-Gesetzgebung  ist  in  der
Union  überaus  dürftig  und  nicnt  einmal  einheitlich;  sie  beschränkt ­
  sich  auf  Gesetze  gegen  „Boykott“,  gegen  „schwarze
Listen“  und  über  „Acht-Stundenarbeit“,  die  aber  lediglich
in  einzelnen  Staaten  in  Geltung  sind.  Nur  für  alle  von  der
Bundesregierung  selbst  angestellten  oder  beschäftigten  Personen ­
  bilden  einheitlich  acht  Stunden  die  Tagesarbeit.

*)  Veröffentlicht  am  2.  August  1902.
            
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