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Staatshaushalt der damaligen Zeit auch ist. Es muß hier genügen,
einen ganz kurzen Überblick über die Lage der Dinge zu geben, wie
sie sich noch heute darstellt*).
Abweichend von der Ordnung in den meisten anderen Staaten mit
Staatseisenbahnbesitz ist der Haushalt der Staatseisenbahnen in Preußen
mit seinen Einnahmen und Ausgaben in den gesamten Staatshaushalt
durchaus eingegliedert. Im Staatshaushalt erscheinen also nicht etwa
die Reinerträge des Staatsbahnbetriebes, sondern es werden alle Ein
nahmen der Eisenbahnen unter den Staatseinnahmen, alle Ausgaben
unter den gesamten Staatsausgaben mit aufgeführt. Es beruht das
auf dem sogenannten Brutkoprinzip, auf dem die Ordnung des preu
ßischen Staatshaushaltes der Form nach aufgebaut ist und das in den
letzten Jahrzehnten immer schärfer betont, man kann sagen überspannt
worden ist. Der „Nettoetat", der seit einigen Jahren dem Staatshaushalt
auf wiederholten Wunsch des Landtages beigegeben wird, ist nur eine
kurze Übersicht und hat keine staatsrechtliche Bedeutung. Die Übersicht
über die Ergebnisse des Eisenbahnbetriebes wurde bis zum Jahre 1909
weiter dadurch erheblich erschwert, daß sie sich unter verschiedenen Ein
nahme- und Ausgabezweigen zerstreut fanden.
Infolge dieses Zustandes weisen die Abschlüsse des preußischen
Staatshaushaltes riesige Ziffern auf, die in den eigentlichen Staatsver
waltungsausgaben nicht begründet find. Der Leib des Staatshaus
haltes ist gewissermaßen durch die Übernahme der Gesamtziffern der
Eisenbahneinnahmen und -ausgaben übermäßig angeschwollen. In
ganz runden Ziffern betrugen nach dem Haushaltsvoranschläge für 1918
Milliarden
M
die ordentlichen Staatseinnahmen rund 6V 2
davon allein die Einnahmen der Staatseisenbahnen . . . 3 3 / t
die dauernden Staatsausgaben insgesamt 6V&
bie dauernden Ausgaben der Staatseisenbahnen einschl. der
Schuldzinsen und der Beträge der gesetzlichen Tilgung . 3 1 /*
Die Einnahmen und Ausgaben der Staatseisenbahnen machten also
weit mehr als die Hälfte der gesamten Staatseinnahmen und -aus
gaben aus.
Diese eigentümliche Verquickung zwischen Eisenbahnhaushalt und
Staatshaushalt hat keineswegs etwa nur die Bedeutung einer Form;
sie ist vielmehr ein Konstruktionsfehler der Eisenbahnwirtschaft. Es
wäre sonst nicht zu verstehen, wie sie sich gegenüber der Kritik namhafter
Finanzpolitiker und dem wiederholten Verlangen des Preußischen Land-
") Vgl. zum folgenden:
(Heft 3).
„Archiv für Eisenbahnwesen" 1909 S. 384 u. ff.