Full text : Die Reichseisenbahnen

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Staatshaushalt  der  damaligen  Zeit  auch  ist.  Es  muß  hier  genügen,
einen  ganz  kurzen  Überblick  über  die  Lage  der  Dinge  zu  geben,  wie
sie  sich  noch  heute  darstellt*).
Abweichend  von  der  Ordnung  in  den  meisten  anderen  Staaten  mit
Staatseisenbahnbesitz  ist  der  Haushalt  der  Staatseisenbahnen  in  Preußen
mit  seinen  Einnahmen  und  Ausgaben  in  den  gesamten  Staatshaushalt
durchaus  eingegliedert.  Im  Staatshaushalt  erscheinen  also  nicht  etwa
die  Reinerträge  des  Staatsbahnbetriebes,  sondern  es  werden  alle  Einnahmen ­
  der  Eisenbahnen  unter  den  Staatseinnahmen,  alle  Ausgaben
unter  den  gesamten  Staatsausgaben  mit  aufgeführt.  Es  beruht  das
auf  dem  sogenannten  Brutkoprinzip,  auf  dem  die  Ordnung  des  preußischen ­
  Staatshaushaltes  der  Form  nach  aufgebaut  ist  und  das  in  den
letzten  Jahrzehnten  immer  schärfer  betont,  man  kann  sagen  überspannt
worden  ist.  Der  „Nettoetat",  der  seit  einigen  Jahren  dem  Staatshaushalt
auf  wiederholten  Wunsch  des  Landtages  beigegeben  wird,  ist  nur  eine
kurze  Übersicht  und  hat  keine  staatsrechtliche  Bedeutung.  Die  Übersicht
über  die  Ergebnisse  des  Eisenbahnbetriebes  wurde  bis  zum  Jahre  1909
weiter  dadurch  erheblich  erschwert,  daß  sie  sich  unter  verschiedenen  Einnahme- ­
  und  Ausgabezweigen  zerstreut  fanden.
Infolge  dieses  Zustandes  weisen  die  Abschlüsse  des  preußischen
Staatshaushaltes  riesige  Ziffern  auf,  die  in  den  eigentlichen  Staatsverwaltungsausgaben ­
  nicht  begründet  find.  Der  Leib  des  Staatshaushaltes ­
  ist  gewissermaßen  durch  die  Übernahme  der  Gesamtziffern  der
Eisenbahneinnahmen  und  -ausgaben  übermäßig  angeschwollen.  In
ganz  runden  Ziffern  betrugen  nach  dem  Haushaltsvoranschläge  für  1918

Milliarden

M
die  ordentlichen  Staatseinnahmen  rund  6V 2
davon  allein  die  Einnahmen  der  Staatseisenbahnen  .  .  .  3 3 / t
die  dauernden  Staatsausgaben  insgesamt  6V&

bie  dauernden  Ausgaben  der  Staatseisenbahnen  einschl.  der
Schuldzinsen  und  der  Beträge  der  gesetzlichen  Tilgung  .  3 1 /*

Die  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Staatseisenbahnen  machten  also
weit  mehr  als  die  Hälfte  der  gesamten  Staatseinnahmen  und  -ausgaben ­
  aus.
Diese  eigentümliche  Verquickung  zwischen  Eisenbahnhaushalt  und
Staatshaushalt  hat  keineswegs  etwa  nur  die  Bedeutung  einer  Form;
sie  ist  vielmehr  ein  Konstruktionsfehler  der  Eisenbahnwirtschaft.  Es
wäre  sonst  nicht  zu  verstehen,  wie  sie  sich  gegenüber  der  Kritik  namhafter
Finanzpolitiker  und  dem  wiederholten  Verlangen  des  Preußischen  Land-")

  Vgl.  zum  folgenden:
(Heft  3).

„Archiv  für  Eisenbahnwesen"  1909  S.  384  u.  ff.
            
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