Full text : Die Reichseisenbahnen

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Zwischeninstanz  unter  den  Direktionen  unterstellt  sind,  ist  schon  für  den
Laien  wenig  einleuchtend.
Bezüglich  des  Personals  liegt  es  nicht  viel  anders.  Die  verwickelte
Gliederung  der  Ämter  ist  dem  einfachen  Arbeiter  und  Unterbeamten  nicht
leicht  verständlich  und  dem  Personal  noch  heute  nicht  in  Fleisch  und
Blut  übergegangen.
Ferner  ist  bezeichnend,  daß  diese  „Ämter"  nach  mehr  als  zwei  Jahrzehnten ­
  ihres  Bestehens  im  großen  Publikum  so  gut  wie  unbekannt  sind.
Was  sich  aber  im  V  o  l  k  s  b  e  w  u  ß  t  s  e  i  n  nicht  einprägt
und  durchsetzt,  pflegt  an  inneren  Mängeln  zu
kranken.
Alles  das  führt  zu  einer  Änderung  der  Stellung  der  Z  u  st  ä  n  d  i  g  k  e  i  t
deräußerenDienststellen.  Bei  dem  zum  Teil  noch  immer  vorzüglichen ­
  Beamtenstande,  den  die  deutschen  Staaten  herangebildet  haben,  ist
zunächst  eine  größere  Selbständigkeit  der  Dienststellen
angängig  und  ein  Gebot  der  Gerechtigkeit  wie  der  Einsicht.  Auf  die
einzelnen  Punkte,  in  denen  die  Zuständigkeit  der  Dienststellen  erweitert
werden  kann,  soll  hier  nicht  eingegangen,  sondern  nur  hervorgehoben
werden,  welche  Vorteile  auch  für  das  Publikum  und  sein  Verhältnis  zur
Eisenbahnoerwaltung  es  hat,  wenn  die  örtlichen  Dienststellen  in  größerem
Umfange  selbst  Entscheidungen  treffen  können.  Daß  das  natürlich  nur
möglich  ist  bei  den  alltäglichen  Vorfällen  des  kleinen  Dienstes,  ist  selbstverständlich: ­
  aber  gerade  diese  Regelfälle  des  täglichen  Lebens  find  es,  die
für  das  Publikum  die  größte  Bedeutung  haben.
Auch  die  Organisation  der  Dien  st  st  eilen  bedarf  einer
Änderung.  Hier  herrscht  zur  Zeit  eine  recht  weitgehende  Zersplitterung. ­
  Auf  den  größeren  Bahnhöfen  bestehen  für  die  verschiedenen
Dienstzweige  gesonderte  Dienststellen,  z.  B.  der  Bahnhof,  die  Güterabfertigung, ­
  die  Fahrkartenausgabe,  die  Stationskasse,  die  Eilgutabfertigung, ­
  die  Betriebswerkstätte  usw.  Auf  großen  Bahnhöfen
vervielfältigen  sich  diese  Dienststellen  noch  je  nach  dem  Umfang  der
Dienstgeschäfte.  Sie  unterstehen  wieder  je  nach  ihrer  Fachrichtung  dem
Vetriebsamt,  Verkehrsamt,  Maschinenamt  usw.  Eine  einheitliche  Spitze
der  Dienststellen  eines  Ortes  oder  eines  Bahnhofes  fehlt.  Dies  im  Zusammenhang ­
  mit  der  Vielköpfigkeit  der  Aufsichtsinstanz  trägt  dazu  bei,
das  Personal  mehr  und  mehr  die  enge  Fühlung  mit  den  oberen  Stellen
verlieren  zu  lassen.
Daß  die  Ämter  der  bisherigen  Verfassung  nicht  voll  in  der  Lage
gewesen  sind,  diese  Fühlung  herzustellen  und  zu  erhalten,  ergibt  sich
daraus,  daß  in  immer  weiter  steigendem  Umfange  bei  den  Direktionen
die  Einrichtung  der  „Kontrolleure",  und  zwar  für  fast  alle  Fachrichtungen, ­
  sich  eingeführt  hat.  Man  sieht  daraus,  in  welch  wachsendem
Maße  die  Direktion  das  Bedürfnis  empfunden  hat,  in  unmittelbare
            
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