Full text: Die Reichseisenbahnen

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Fühlung mit den Dienststellen zu gelangen. Wenn man sich also ent 
schließt, die Ämter überhaupt zu beseitigen und die Direktion in unmittel 
baren Verkehr mit den Dienststellen zu bringen, so tut man lediglich 
einen Schritt, der sich in der bisherigen Entwicklung deutlich erkennbar 
vorbereitet hat. 
Die Aufgaben der Ämter teilen sich bei ihrer Aufhebung fast 
von selbst in solche, die an die Direktion übergehen, und solche, 
die den Dienststellen zu überlassen sind. Zu ersteren würden zum 
Beispiel die Revisionen gehören. Dadurch würde nicht nur Doppel 
arbeit vermieden, sondern auch zwischen den Direktionsbureaus und den 
Dienststellen nähere Fühlung erzielt. Zur Zeit wird z. V. der Kassen 
dienst vom Verkehrsamt, vom Revisionsbureau und, im Güterdienst, auch 
vom Verkehrsbureau revidiert. Dieser Dienst bedarf der Zusammen 
fassung. Anderes, z. B. im Personalwesen, bedarf der Dezentralisation. 
Es ist weder vom Standpunkt des Betriebes noch der Wirtschaftlichkeit 
zweckmäßig, wenn bei jeder Vertretung usw., die Kosten verursacht, der 
Jnstanzenzug von der Dienststelle durch das vorgesetzte Amt an die 
Direktion durchlaufen, die Entscheidung durch Bericht erbeten, vom 
Bureau vorbereitet und vom Dezernenten vollzogen werden muß, um 
auf dem gleichen „Dienstwege" die Rückreise zu machen. 
Das erfordert gleichzeitig einen weiteren Schritt, nämlich die Dienst 
stellen sozusagen aktionsfähig zu machen. Dazu ist es erforderlich, die 
dienstlich oder örtlich zusammenhängenden Dien st- 
stellen auch verwaltungstechnisch zu einer Einheit 
zusammenzufassen und ihnen eine einheitlicheSpitze 
zu geben. Das wäre etwa in der Art zu denken, daß die so zu 
sammengehörenden Dienststellen ein Bühnamt bilden. Es würden 
beispielsweise dann die Dienststellen des Bahnhofs Stendal zusammen 
gefaßt werden zu einem Bahnamt Stendal. Nach außen würde das 
zum Ausdruck kommen durch die Bezeichnung: Bahnamt Stendal, Abt. 
Güterabfertigung usw. Kleinere Dienststellen würden mit einer nahe 
gelegenen größeren zu einem Bahnamt zu vereinigen sein, das sonach aus 
einer Mutterstation mit einigen Tochterstationen bestehen würde. Neben 
bahnstrecken mit geringem Verkehr, namentlich ohne durchgehenden Ver 
kehr, könnten dem Vorsteher der wichtigsten Dienststelle auch dieser 
Strecken unterstellt werden. Die ganze Strecke würde sonach ein Bahn 
amt bilden, dessen Leitung mit der Leitung der wichtigsten Dienststelle 
zusammenfiele. Diese Bahnämter von geringerer Bedeutung wären 
als Bahnämter II. Klasse, die übrigen als Bahnämter I. Klasse zu be 
zeichnen. Diese Bahnämter I. Klasse wären mit Oberbeamten zu 
besetzen, die den „Oberbeamten" der Direktionen gleichstehen. Damit 
würde zugleich die durch die Einrichtung der „Oberbeamten" geschaffene 
Möglichkeit des Aufsteigens fähiger Beamter des mittleren Dienstes in
	        
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