56
wäre unterzuteilen in Bahnmeistereien, jedoch wären deren Bezirke
gegenüber den bestehenden wesentlich zu vergrößern. Zur Zeit bestehen
in größeren Orten der Regel nach mehrere Bahnmeistereien neben
einander, getrennt nach den einzelnen Bahnhofs- oder Streckenteilen
oder nach Spezialgebieten (Stellwerkbahnmeisterei, Hochbaubahnmeisterei
usw.). Eine Zusammenfassung solcher Bahnmeistereien erscheint ebenso
sehr aus Gründen wirtschaftlicher Verwendung der Arbeitskräfte wie
aus technischen Gründen angezeigt. Namentlich würde die Ver
teilung und Ausnutzung des Personals besser sein und die Ver
waltungsarbeit vereinfacht werden können. Gleiches gilt aber auch
für die Streckenbahnmeistereien. Die Zusammenfassung größerer Strecken
würde für die Einteilung der Arbeiten und die Verwendung der Kräfte
Nutzen bringen. Selbstverständlich ist hierbei eine Verminderung des
Bahnmeisterpersonals nicht möglich, vielmehr nur eine Gliederung. Dem
Oberbahnmeister wären die nötigen Hilfskräfte beizugeben, wodurch er
auch von anstrengenderen Außenarbeiten entlastet werden könnte. Ferner
wäre ihm eine Hilfskraft für die sehr umfangreichen schriftlichen Ge
schäfte, die mit der Verwaltung einer Bahnmeisterei verbunden sind
(Lohnwesen, Liegenschaftsverwaltung usw.) beizugeben. Zur Zeit werden
die Bahnmeister durch diese Arbeiten ihren Hauptaufgaben zu sehr ent
zogen.
Würde diese Teilung zwischen Bahnamt und Bauamt dem Dienst-
zweige der Bahnunterhaltung eine erhöhte Beachtung und Pflege sichern,
so ließe sie anderseits eine Lücke in der erstrebten Einheit der
D i e n st st e l l e. Auf diese ist aber sowohl im Interesse des Gesamt
betriebes sowie aus den angedeuteten Rücksichten auf den Personaldienst
großer Wert zu legen. Die fachtechnische Seite des Bahnunterhaltungs
dienstes ließe sich auch ohne die Einschaltung eines fachtechnischen Amtes
im unmittelbaren Zusammenwirken der verkleinerten und in ihrem
Dienstbetrieb reorganisierten Direktion mit der in ihrer Besetzung und
Stellung gehobenen Bahnmeisterei in der gleichen Art entwickeln und
pflegen, wie dies bezüglich des Verkehrsdienstes und des Betriebs
maschinendienstes vorgeschlagen ist. Endlich steht die Bahnmeisterei mit
dem Betriebsdienst nicht nur durch die Art der im Betriebe auszuführen
den Arbeiten, Umbauten usw. in enger Fühlung, sondern stellt vor allem
auch in ihrem Arbeiterbestande den großen Behälter dar, aus dem der
Bedarf der übrigen Dienststellen an Nachwuchs und an Aushilfspersonal
gedeckt werden muß. Die richtige Verfügung über diesen Arbeiterstamm
ist also für den Gesamtdienst von sehr großer Bedeutung. Stellt man
diesen Gesichtspunkt in den Vordergrund — und er ist wohl als der aus
schlaggebende anzusehen —, so wird man auch der Bahnunterhaltung
eine organisatorische Sonderstellung nicht einräumen, den Grundsatz
der Einheit der Dienststellen restlos durchführen und auch die Bahn-