Full text: Die Reichseisenbahnen

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wäre unterzuteilen in Bahnmeistereien, jedoch wären deren Bezirke 
gegenüber den bestehenden wesentlich zu vergrößern. Zur Zeit bestehen 
in größeren Orten der Regel nach mehrere Bahnmeistereien neben 
einander, getrennt nach den einzelnen Bahnhofs- oder Streckenteilen 
oder nach Spezialgebieten (Stellwerkbahnmeisterei, Hochbaubahnmeisterei 
usw.). Eine Zusammenfassung solcher Bahnmeistereien erscheint ebenso 
sehr aus Gründen wirtschaftlicher Verwendung der Arbeitskräfte wie 
aus technischen Gründen angezeigt. Namentlich würde die Ver 
teilung und Ausnutzung des Personals besser sein und die Ver 
waltungsarbeit vereinfacht werden können. Gleiches gilt aber auch 
für die Streckenbahnmeistereien. Die Zusammenfassung größerer Strecken 
würde für die Einteilung der Arbeiten und die Verwendung der Kräfte 
Nutzen bringen. Selbstverständlich ist hierbei eine Verminderung des 
Bahnmeisterpersonals nicht möglich, vielmehr nur eine Gliederung. Dem 
Oberbahnmeister wären die nötigen Hilfskräfte beizugeben, wodurch er 
auch von anstrengenderen Außenarbeiten entlastet werden könnte. Ferner 
wäre ihm eine Hilfskraft für die sehr umfangreichen schriftlichen Ge 
schäfte, die mit der Verwaltung einer Bahnmeisterei verbunden sind 
(Lohnwesen, Liegenschaftsverwaltung usw.) beizugeben. Zur Zeit werden 
die Bahnmeister durch diese Arbeiten ihren Hauptaufgaben zu sehr ent 
zogen. 
Würde diese Teilung zwischen Bahnamt und Bauamt dem Dienst- 
zweige der Bahnunterhaltung eine erhöhte Beachtung und Pflege sichern, 
so ließe sie anderseits eine Lücke in der erstrebten Einheit der 
D i e n st st e l l e. Auf diese ist aber sowohl im Interesse des Gesamt 
betriebes sowie aus den angedeuteten Rücksichten auf den Personaldienst 
großer Wert zu legen. Die fachtechnische Seite des Bahnunterhaltungs 
dienstes ließe sich auch ohne die Einschaltung eines fachtechnischen Amtes 
im unmittelbaren Zusammenwirken der verkleinerten und in ihrem 
Dienstbetrieb reorganisierten Direktion mit der in ihrer Besetzung und 
Stellung gehobenen Bahnmeisterei in der gleichen Art entwickeln und 
pflegen, wie dies bezüglich des Verkehrsdienstes und des Betriebs 
maschinendienstes vorgeschlagen ist. Endlich steht die Bahnmeisterei mit 
dem Betriebsdienst nicht nur durch die Art der im Betriebe auszuführen 
den Arbeiten, Umbauten usw. in enger Fühlung, sondern stellt vor allem 
auch in ihrem Arbeiterbestande den großen Behälter dar, aus dem der 
Bedarf der übrigen Dienststellen an Nachwuchs und an Aushilfspersonal 
gedeckt werden muß. Die richtige Verfügung über diesen Arbeiterstamm 
ist also für den Gesamtdienst von sehr großer Bedeutung. Stellt man 
diesen Gesichtspunkt in den Vordergrund — und er ist wohl als der aus 
schlaggebende anzusehen —, so wird man auch der Bahnunterhaltung 
eine organisatorische Sonderstellung nicht einräumen, den Grundsatz 
der Einheit der Dienststellen restlos durchführen und auch die Bahn-
	        
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