Full text : Die Reichseisenbahnen

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Unterhaltung  wie  die  übrigen  Dienstzweige  dem  Bahnamt
licher  Hinsicht  und  im  Personaldienst  unterstellen.
Sämtliche  Dienststellen  erhalten  hiermit  eine  Doppel  st  ellung.
In  ihrer  fachtechnischen  Besonderheit  unterstehen  sie  der  Direktion
und  deren  Organen  (Oberbeamten  und  Kontrolleuren),  die  schon  heute
den  Spezialdienst  in  steigendem  Umfange  unter  Ausschaltung  der  Betriebs-, ­
  Verkehrs-  und  Maschinenämter  überwacht,  während  ihr  Zusammenwirken ­
  im  Betriebe,  sowie  die  Behandlung  und  Verwendung
des  Personals  durch  die  örtliche  Aufsichtsstelle  des  B  a  h  n  a  m  t  e  s
sichergestellt  ist.
Einen  Überblick  über  die  Unterschiede  der  jetzigen  und  der  vorgeschlagenen ­
  Gliederung  der  Eisenbahnbehörden  und  Dienststellen  gibt  die
bildliche  Darstellung  in  Anlage  Hl.
Überblickt  man  diese  Vorschläge  und  ihre  Unterschiede  von  dem
bisher  in  Preußen  geltenden  Zustande,  so  ergibt  sich  folgende  Übersicht
der  Neugliederung:
a)  Die  Zentralstelle  ist  auf  die  wirklich  zentralen  Geschäfte  beschränkt ­
  und  von  den  Geschäften  des  laufenden  Dienstes  entlastet.
st)  Ein  wesentlicher  Teil  ihrer  Aufgaben  geht  auf  die  Generaldirektionen ­
  über.  Diese  umfassen  je  ein  Wirtschaftsgebiet  und
bearbeiten  besonders  den  Betrieb  auf  den  durchgehenden  Linien,
die  Verwaltung  der  Hauptwerkstätten  und  das  gesamte  Tarifwesen.
c)  Die  Betriebsdirektionen  entsprechen  den  kleineren  der
heutigen  preußischen  Direktionen.  Sie  haben  etwa  die  Zuständigkeit
der  heutigen  preußischen  Direktionen,  vermindert  um  die  an  die
Generaldirektionen  einerseits,  an  die  Dienststellen  anderseits  abzugebenden ­
  Geschäfte,  vermehrt  durch  die  Übertragung  von  Befugnissen ­
  der  Zentralstelle.  Sie  unterstehen  der  Generaldirektion  in
deren  Geschäftsbereich,  im  übrigen  der  Zentralstelle.
d)  Den  Betriebsdirektionen  untergeordnet  sind  die  D  i  e  n  st  st  e  l  l  e  n  :
Sie  erhalten  erweiterte  Zuständigkeit  und  demgemäß  gehobene
Stellung.  Sie  werden  örtlich  zusammengefaßt  in  Gesamtdienststellen: ­
  Bahnämter.
e)  Zwischeninstanzen  fallen  fort.  Die  Betriebs-,  Verkehrs-,
Maschinen-,  Werkstättenämter  sowie  die  damit  zusammenhängende
Zersplitterung  der  Dienststellen  nach  Fachrichtungen  werden  beseitigt.
Der  Grundsatz  der  zwei  Instanzen  wird  streng  durchgeführt: ­

Im  laufenden  Kleindienst:  Dienststelle  und  Betriebsdirektion.
Im  Geschäftsbereich  der  Generaldirektion  (Betrieb,  Tarife,
Werkstätten)  arbeitet  diese  unmittelbar  mit  den  Dienststellen  (Tarifwesen) ­
  oder  den  Hauptwerkstätten  oder  mit  den  Betriebsdirektionen
(Betrieb).
            
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