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Unterhaltung wie die übrigen Dienstzweige dem Bahnamt
licher Hinsicht und im Personaldienst unterstellen.
Sämtliche Dienststellen erhalten hiermit eine Doppel st ellung.
In ihrer fachtechnischen Besonderheit unterstehen sie der Direktion
und deren Organen (Oberbeamten und Kontrolleuren), die schon heute
den Spezialdienst in steigendem Umfange unter Ausschaltung der Betriebs-,
Verkehrs- und Maschinenämter überwacht, während ihr Zusammenwirken
im Betriebe, sowie die Behandlung und Verwendung
des Personals durch die örtliche Aufsichtsstelle des B a h n a m t e s
sichergestellt ist.
Einen Überblick über die Unterschiede der jetzigen und der vorgeschlagenen
Gliederung der Eisenbahnbehörden und Dienststellen gibt die
bildliche Darstellung in Anlage Hl.
Überblickt man diese Vorschläge und ihre Unterschiede von dem
bisher in Preußen geltenden Zustande, so ergibt sich folgende Übersicht
der Neugliederung:
a) Die Zentralstelle ist auf die wirklich zentralen Geschäfte beschränkt
und von den Geschäften des laufenden Dienstes entlastet.
st) Ein wesentlicher Teil ihrer Aufgaben geht auf die Generaldirektionen
über. Diese umfassen je ein Wirtschaftsgebiet und
bearbeiten besonders den Betrieb auf den durchgehenden Linien,
die Verwaltung der Hauptwerkstätten und das gesamte Tarifwesen.
c) Die Betriebsdirektionen entsprechen den kleineren der
heutigen preußischen Direktionen. Sie haben etwa die Zuständigkeit
der heutigen preußischen Direktionen, vermindert um die an die
Generaldirektionen einerseits, an die Dienststellen anderseits abzugebenden
Geschäfte, vermehrt durch die Übertragung von Befugnissen
der Zentralstelle. Sie unterstehen der Generaldirektion in
deren Geschäftsbereich, im übrigen der Zentralstelle.
d) Den Betriebsdirektionen untergeordnet sind die D i e n st st e l l e n :
Sie erhalten erweiterte Zuständigkeit und demgemäß gehobene
Stellung. Sie werden örtlich zusammengefaßt in Gesamtdienststellen:
Bahnämter.
e) Zwischeninstanzen fallen fort. Die Betriebs-, Verkehrs-,
Maschinen-, Werkstättenämter sowie die damit zusammenhängende
Zersplitterung der Dienststellen nach Fachrichtungen werden beseitigt.
Der Grundsatz der zwei Instanzen wird streng durchgeführt:
Im laufenden Kleindienst: Dienststelle und Betriebsdirektion.
Im Geschäftsbereich der Generaldirektion (Betrieb, Tarife,
Werkstätten) arbeitet diese unmittelbar mit den Dienststellen (Tarifwesen)
oder den Hauptwerkstätten oder mit den Betriebsdirektionen
(Betrieb).