Full text: Die Reichseisenbahnen

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Unterhaltung wie die übrigen Dienstzweige dem Bahnamt 
licher Hinsicht und im Personaldienst unterstellen. 
Sämtliche Dienststellen erhalten hiermit eine Doppel st ellung. 
In ihrer fachtechnischen Besonderheit unterstehen sie der Direktion 
und deren Organen (Oberbeamten und Kontrolleuren), die schon heute 
den Spezialdienst in steigendem Umfange unter Ausschaltung der Be 
triebs-, Verkehrs- und Maschinenämter überwacht, während ihr Zu 
sammenwirken im Betriebe, sowie die Behandlung und Verwendung 
des Personals durch die örtliche Aufsichtsstelle des B a h n a m t e s 
sichergestellt ist. 
Einen Überblick über die Unterschiede der jetzigen und der vorgeschla 
genen Gliederung der Eisenbahnbehörden und Dienststellen gibt die 
bildliche Darstellung in Anlage Hl. 
Überblickt man diese Vorschläge und ihre Unterschiede von dem 
bisher in Preußen geltenden Zustande, so ergibt sich folgende Übersicht 
der Neugliederung: 
a) Die Zentralstelle ist auf die wirklich zentralen Geschäfte be 
schränkt und von den Geschäften des laufenden Dienstes entlastet. 
st) Ein wesentlicher Teil ihrer Aufgaben geht auf die General 
direktionen über. Diese umfassen je ein Wirtschaftsgebiet und 
bearbeiten besonders den Betrieb auf den durchgehenden Linien, 
die Verwaltung der Hauptwerkstätten und das gesamte Tarifwesen. 
c) Die Betriebsdirektionen entsprechen den kleineren der 
heutigen preußischen Direktionen. Sie haben etwa die Zuständigkeit 
der heutigen preußischen Direktionen, vermindert um die an die 
Generaldirektionen einerseits, an die Dienststellen anderseits ab 
zugebenden Geschäfte, vermehrt durch die Übertragung von Befug 
nissen der Zentralstelle. Sie unterstehen der Generaldirektion in 
deren Geschäftsbereich, im übrigen der Zentralstelle. 
d) Den Betriebsdirektionen untergeordnet sind die D i e n st st e l l e n : 
Sie erhalten erweiterte Zuständigkeit und demgemäß gehobene 
Stellung. Sie werden örtlich zusammengefaßt in Gesamtdienst 
stellen: Bahnämter. 
e) Zwischeninstanzen fallen fort. Die Betriebs-, Verkehrs-, 
Maschinen-, Werkstättenämter sowie die damit zusammenhängende 
Zersplitterung der Dienststellen nach Fachrichtungen werden beseitigt. 
Der Grundsatz der zwei Instanzen wird streng durch 
geführt: 
Im laufenden Kleindienst: Dienststelle und Betriebsdirektion. 
Im Geschäftsbereich der Generaldirektion (Betrieb, Tarife, 
Werkstätten) arbeitet diese unmittelbar mit den Dienststellen (Tarif 
wesen) oder den Hauptwerkstätten oder mit den Betriebsdirektionen 
(Betrieb).
	        
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