den Ausschüssen der Krankenkassen wie folgt zusammen:
Gesamtzahl der Vertreter überhaupt: 61 847
lavon gehörten an: den i
freien Gewerkschaften 46 521
christlichen Gewerkschaften : 8 645
Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften 1.068
sonstigen Gewerkschaften 749
Werkvereinen & ‚576
Sonstige Vertreter 4 288
Zusammen 61 847
Die freien Gewerkschaften stellen also 75,2% aller
Ausschußmitglieder. Die Ausschußmitglieder der Kranken-
zassen wählen die Vorstandsmitglieder der, Kassen, die
Vertreter der Versicherten. zu den rechtsprechenden Or-
zanen der Sozialversicherung (Versicherungsämter, Ober-
versicherungsämter, Reichsversicherungsamt), zu den Aus-
schüssen und Vorständen der Landesversicherungsämter.
Als Ergebnis ist zu verzeichnen, daß in 72,7% der Kassen
mit 85,0% der Versicherten die freien Gewerkschaften den
„estimmenden Finfluß ausüben; und zwar besitzen die
freien Gewerkschaften in den Vorständen der Kranken-
Kassen
sämtliche Sitze in 28,7% der Fälle
mehr als die Hälfte der Sitze in 56,3% der Fälle
weniger als die Hälfte der Sitze in 9,1% der Fälle
keine Sitze in 1,6% der Fälle
„Von 100 Versichertenvertretern entfielen auf die drei
Gewerkschaftsrichtungen in den
Hirsch -
freien christlichen Dunckerschen
jewerk- Gewerk- Gewerk-
schaften schaften schaften
Versicherungsämtern 76,6 17,0 08
Oberversicherungsämtern 78,9 20,5 0,2
Ausschüssen der Landes-
versicherungs-Anstalten 78,4 20,6
Vorständen der Landes- >
versicherungs-Anstalten 90,2 9.8
Dem ständigen Ausschuß des Verbandes der Landesver-
sicherungsanstalten, der. auf dem Gebiet der Sozial-
versicherung allmählich nicht zu unterschätzenden Einfluß
arlangt hat, gehören sieben Beamte und je drei Vertreter
jer Arbeitgeber und Arbeiter an, darunter zwei Mitglieder
der freien Gewerkschaften. Die Landesversicherungs-
anstalten in Merseburg, Kassel Dresden, Stuttgart, Karls-
ruhe, Braunschweig und Darmstadt werden von ehemali-
gen Versicherten geleitet.“ (Jahrbuch des ADGB, 1928.
Seite 106.)
Von den sieben Beisitzern in der gewerblichen Unfall-
versicherung gehören sechs, von den vier Beisitzern in der
landwirtschaftlichen Unfallversicherung drei den freien, der
Rest den christlichen Gewerkschaften an. In der Unfall-
versicherung selbst haben nur die freien Gewerkschaften
einen Vertreter. Diese Zahlen sind aus einer Erhebung
hervorgegangen, die der ADGB. veranstaltete und es heißt
an einer Stelle des Berichtes in der Gewerkschaftszeitung:
1929