Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

den Ausschüssen der Krankenkassen wie folgt zusammen: 
Gesamtzahl der Vertreter überhaupt: 61 847 
lavon gehörten an: den i 
freien Gewerkschaften 46 521 
christlichen Gewerkschaften : 8 645 
Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften 1.068 
sonstigen Gewerkschaften 749 
Werkvereinen & ‚576 
Sonstige Vertreter 4 288 
Zusammen 61 847 
Die freien Gewerkschaften stellen also 75,2% aller 
Ausschußmitglieder. Die Ausschußmitglieder der Kranken- 
zassen wählen die Vorstandsmitglieder der, Kassen, die 
Vertreter der Versicherten. zu den rechtsprechenden Or- 
zanen der Sozialversicherung (Versicherungsämter, Ober- 
versicherungsämter, Reichsversicherungsamt), zu den Aus- 
schüssen und Vorständen der Landesversicherungsämter. 
Als Ergebnis ist zu verzeichnen, daß in 72,7% der Kassen 
mit 85,0% der Versicherten die freien Gewerkschaften den 
„estimmenden Finfluß ausüben; und zwar besitzen die 
freien Gewerkschaften in den Vorständen der Kranken- 
Kassen 
sämtliche Sitze in 28,7% der Fälle 
mehr als die Hälfte der Sitze in 56,3% der Fälle 
weniger als die Hälfte der Sitze in 9,1% der Fälle 
keine Sitze in 1,6% der Fälle 
„Von 100 Versichertenvertretern entfielen auf die drei 
Gewerkschaftsrichtungen in den 
Hirsch - 
freien christlichen Dunckerschen 
jewerk- Gewerk- Gewerk- 
schaften schaften schaften 
Versicherungsämtern 76,6 17,0 08 
Oberversicherungsämtern 78,9 20,5 0,2 
Ausschüssen der Landes- 
versicherungs-Anstalten 78,4 20,6 
Vorständen der Landes- > 
versicherungs-Anstalten 90,2 9.8 
Dem ständigen Ausschuß des Verbandes der Landesver- 
sicherungsanstalten, der. auf dem Gebiet der Sozial- 
versicherung allmählich nicht zu unterschätzenden Einfluß 
arlangt hat, gehören sieben Beamte und je drei Vertreter 
jer Arbeitgeber und Arbeiter an, darunter zwei Mitglieder 
der freien Gewerkschaften. Die Landesversicherungs- 
anstalten in Merseburg, Kassel Dresden, Stuttgart, Karls- 
ruhe, Braunschweig und Darmstadt werden von ehemali- 
gen Versicherten geleitet.“ (Jahrbuch des ADGB, 1928. 
Seite 106.) 
Von den sieben Beisitzern in der gewerblichen Unfall- 
versicherung gehören sechs, von den vier Beisitzern in der 
landwirtschaftlichen Unfallversicherung drei den freien, der 
Rest den christlichen Gewerkschaften an. In der Unfall- 
versicherung selbst haben nur die freien Gewerkschaften 
einen Vertreter. Diese Zahlen sind aus einer Erhebung 
hervorgegangen, die der ADGB. veranstaltete und es heißt 
an einer Stelle des Berichtes in der Gewerkschaftszeitung: 
1929
	        
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