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nur darauf zu halten, daß stets für 100 Thlr. dieser Bücher zum
Weggeben bereit liegen. Die Auswahl des zur Bertheilung anzuschaffenden
Werkes erfolgt nach dem jedesmaligen Bedürfniß der Zeit
durch die Stifts-Administration unter Genehmigung der Regierung;
8) jährlich 100 Thlr., welche die Regierung nach eigenem Ermessen
zur Pocken-Jmpfung zu verwenden hat; 9) jährlich 100 Thlr., welche
ohne weitere Bestimmung an die Stadt-Armenkasse abzugeben; 10) jährlich
100 Thlr., welche dem Gouvernement für Söhne der Unteroffiziere
und Soldaten der Garnison zu Königsberg zu überweisen sind. Die
nach Berichtigung der Verwaltungskosten, der Honorare der Administration
rc. verbleibenden Ueberschüsse werden in sechs Theile getheilt.
Davon gehen 11) * ber städtischen Armenkasse für städtische Arme nach
dem Gutbcfinden des Magistrats; 12) dem Gouvernement zur beliebigen
Verwendung für Söhne von Unteroffizieren und Soldaten der
Garnison in Königsberg zu; 13) von den übrigen f erhalten zunächst
jährlich 20 Entdecker solcher Diebe, die zur Nachtzeit oder im Dunkeln
in Königsberg einsteigen, stehlen, oder gar rauben, oder auf den
Straßen im Dunkeln „gewaltigen", ein jeder 10 Thlr. zur Belohnung.
Den Rest erhält die Regierung, um ihn zu Prämien, die jedoch nicht
100 Thlr. übersteigen dürfen, zum Besten Königsbergs zu verwenden
und auszubieten. Der Zweck dieser Prämien ist hauptsächlich die Beförderung
der Wohlfeilheit des Holzes, der Biktualien und der Leinwand,
der Wollarbeiten (jedoch beides nicht in Fabriken), des Hopfenbaues
oder was sonst der Königl. Regierung zum Nutzen der Stadt
an Prämien auszumieten dienlich erscheint. 14) Was bei dem Jnslebentreten
der Stiftung über 74,000 Thlr. hinaus vorhanden ist, wird zu
gemeinnützigen Zwecken für die Stadt verwendet. Die Verwaltung der
Stiftung besteht aus einem bout Magistrat zu wählenden Administrator
und aus einem Jnspicienten (älteren Rechtsanwalt), von welchen
jener 100, dieser 50 Thlr. Honorar bezieht, und aus dem erforderlichen
Unter-Personal. Im Jahre 1853 waren außer dem Kapitalstock
von 74,000 Thlr. bereits 32,000 Thlr. vorhanden, welche der
Magistrat zur Herstellung einer neuen fahrbaren Brücke über den
Schloßteich zu verwenden gedachte. Im Jahre 1860 hatte der Ueberschuß-Fonds
ein Vermögen von 69,153 Thlr. Administratoren Stadtrath
Moser und Justizrath Stellt er.
Gesellschaft der Freunde zu Berlin,
1792 von jüdischen Glaubensgenossen zur Unterstützung verarmter, zur
Pflege erkrankter und zur Bestattung verstorbener Mitglieder mit staatlicher
Genehmigung begründet. Die Aufnahme in den Verein wurde
weder von einem bestimmten Lebensalter, oder von dem Wohnsitze, oder
von dem religiösen Bekenntnisse der Mitglieder abhängig gemacht, noch
war die Mitgliedcrzahl begrenzt; vielmehr sollte nach den Statuten
von 1792 die Erwerbung der Mitgliedschaft, bei Entrichtung bestimmter
Beiträge und persönlicher Unscholtcnheit nur dadurch bedingt sein,
daß der Beitretende nicht ausschließlich von fremder Unterstützung lebe.