Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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Banking  Act  und  der  Vorschriften  über  die  Hinterlegung  von
Geldern  der  Vereinigten  Staaten,  die  bekanntlich  keine  Staatsbank ­
  besitzt,  bedingt  ist.  Die  französische  Rente  ist  von  der
Kapitalrentensteuer  befreit  und  unpfändbar,  unterliegt  keinerlei
Abzug  und  gewährt  dem  eingetragenen  Nutznießer  absolute
Besitzgarantie.  Die  italienische  Rente  ist  ebenfalls  gesetzlich
von  der  Kapitalrentensteuer  von  20  °/o  befreit.  Hinsichtlich  der
englischen  Rente  ist  zu  beachten,  daß  in  England  Einkommen
bis  zu  160  £  überhaupt  steuerfrei  sind  und  auf  Einnahmen
bis  zu  700  £  erhebliche  Abzüge  gegenüber  dem  derzeitigen
Steuermaximum  von  6  °/o  gestattet  sind,  daß  überdies  die  englische ­
  Steuergesetzgebung  für  Vermeidung  jeder  Doppelbesteuerung ­
  sorgt  und  ein  großer  Teil  der  Provinzial-  und  Kommunallasten ­
  aus  Staatsmitteln  getragen  wird,  also  bereits  durch
die  Staatssteuer  gedeckt  ist.  Deshalb  kann  man  eine  Belastung ­
  der  englischen  Konsols  mit  .mehr  als  2 1 / s  bis  3  %  Steuer
durchschnittlich  nicht  annehmen.  Für  Deutschland  muß  man
dagegen  für  diejenigen  Kreise,  die  Konsols  besitzen,  einen
insgesamt  10o/ 0 igen  Abzug  für  Staatssteuern,  Kommunalzuschläge, ­
  Kirchensteuern  und  Ergänzungssteuern  in  Anrechnung
bringen.  In  Österreich  stellt  sich  'dieser  Abzug  auf  etwa  8  o/o.
Wenn  man  diese  verschiedenen  Abzüge  auf  die  Nominalverzinsung ­
  anrechnet,  erhält  man  für  die  italienische  3 5 / 4  o/ 0  ige,
vom  Jahre  1912  ab  2> x l 2  ojo  ige  Rente  ein  Nettoerträgnis  von
3,5  o/o,  für  die  französische  3  o/ 0  ige  Rente  3  o/ 0 ,  für  die  österreichische ­
  4  o/o  ige  Rente  3,68  o/ 0 ,  für  die  preußischen  3  o/ 0  igen
Konsols  2,7  o/ 0 ,  für  die  englischen  2 1 / 2  o/ 0  igen  Konsols  2,425  o/ 0 .
Bezieht  man  diese  Nettorente  auf  den  Tageskurs,  so  ergibt  sich
folgende  Realverzinsung:  Österreichische  Rente  4  o/ 0 ,  italienische ­
  Rente  3,5  o/o,  preußische  3  o/ 0  ige  Konsols  3,3  o/o,  französische ­
  Rente  3,2o/ 0  und  englische  Konsols  3,13  o/o.  Es  verzinsten ­
  sich  also  im  Durchschnitt  diese  5  Renten  mit  3 3 / 8  o/ 0 .
Deutschland  bleibt  somit  hinter  dem  Durchschnitt  zurück!  Geringer ­
  als  die  französische  Rente  verzinste  sich  nur  die  englische.
Es  zeigt  sich  also,  daß  von  einem  besonders  schlechten  Stand
der  deutschen  Staatspapierkurse  keineswegs  gesprochen  werden ­
  kann.  Der  deutsche  Staat  zahlt  vielmehr,  wenn  man  die
            
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