Vorwort
ÖjKie Frage, ob auch die privaten Versicherungsgesellschaf-
mm ten auf dem Wege des Gesetzes genötigt werden sollen,
einen bestimmten Teil ihres Vermögens in Staats
papieren anzulegen, ist nicht eine Frage der Gesellschaften,
sondern der Versicherten4 Sie sind es, die bei Verwirk
lichung des Kapitalanlagezwanges im höheren Preis für ihre Ver
sicherung die Folgen jener Vorschrift zu tragen haben. Zumal
die vielen Hunderttausende, die sich durch Lebensver
sicherung irgendwelcher Art eine Fürsorge gesichert ha
ben, werden in Zukunft genötigt, größere Aufwendungen für
diese Zwecke zu machen. Die kleinen Leute, die breiten
Schichten des Mittelstandes, die die Hauptmasse dieser Ver
sicherten bilden, zieht die Kapitalanlagevorschrift zu einer be
sonderen Steuer heran. Den fürsorgenden Elementen der Be
völkerung, den Staatsbürgern, die sich bemühten, ihre Pflicht
ihren Angehörigen und der Gesamtheit gegenüber in idealer
Weise zu erfüllen, wird eine Sonderabgabe auferlegt, die um
so größer wird, je sorgfältiger der Versicherte bestrebt war,
ein gewissenhafter Familienvater, ein guter Staatsbürger zu
sein. Das geht nicht an! Eine solche Steuer darf nicht zur
Einführung gelangen! Sie ist ungerecht, weil sie nicht alle
Staatsbürger nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungs
fähigkeit gleichmäßig trifft, sondern nur einen Bruchteil der
Bevölkerung und zwar deren wirtschaftlich schwächere
Kreise. Sie ist schädlich für das Volksganze, weil sie die Aus-