Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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aus, ob für 200 Millionen Mark feste Käufer vorhanden sind; 
die weiteren 300 oder 400 Millionen Mark, die an den freien 
Markt kommen, bringen den Kurs zum Weichen. 
Ist schon im Frieden nicht daran zu denken, daß mit Hilfe 
der Kapitalanlagevorschrift eine Stabilisierung der Staatspapier 
kurse erreicht wird, so gestaltet sich die Sachlage für die Re 
gierung noch wesentlich ungünstiger im Kriege. Dem enormen 
Geldbedarf des Reiches gegenüber sind die Zwangskäufe nur 
ein Tropfen auf heißem Stein, um so mehr, als die der Kapital 
anlagevorschrift unterworfenen Körperschaften sich dann er 
heblich vergrößerten Ansprüchen ihrer Gläubiger gegenüber 
gestellt sehen und sich damit der Betrag, den sie für Staats 
papierkäufe zur Verfügung stellen können, verringert. Der 
weitaus größte Teil der Emissionen gelangt unter diesen Um 
ständen an den Markt, wo er Käufer so gut wie gar nicht oder 
doch jedenfalls in geringerem Umfange, wie im Frieden findet. 
Dem größeren Angebot steht dann eine stark verringerte Nach- 
frage gegenüber! Ein starker Kursrückgang muß die natürliche 
Folge dieser Verhältnisse sein. Hierbei ist noch ganz außer acht 
gelassen, daß der große Bestand an Staatspapieren, der bis 
jetzt dem Geldmärkte zugeführt ist, keineswegs endgültig klas 
siert ist. Die Besitzer von Hunderten von Millionen von Staats^ 
anleihen warten nur auf einen für sie einigermaßen günstigen 
Zeitpunkt, um sich ihres Besitzes zu entledigen und ihn gegen 
höhere Renten tragende Werte umzutauschen. Selbst wenn 
daher jenen Maßnahmen vorübergehend ein bescheidener Kurs 
erfolg zuteil werden sollte, wird die auch nur geringe Hebung 
des Kurses der Staatspapiere sofort mehr als ausgeglichen wer 
den durch ein enormes Angebot der jetzigen Staatspapierbesitzer. 
Wer unbefangen die Verhältnisse betrachtet, muß somit 
zu der Überzeugung kommen, daß der Gedanke, durch jährliche 
Zwangskäufe in Höhe von etwa 200 Millionen Mark den Staats- 
papierkurs bessern oder vor weiterem Abbröckeln bewahren 
zu können, durchaus unzutreffend ist. Das kann nur glauben, 
wer es für überflüssig erachtet, die einschlägigen Verhältnisse 
einer auch nur flüchtigen Prüfung zu unterziehen oder wer von 
der Wirkungskraft bureaukratischer Maßnahmen derart über-
	        
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