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aus, ob für 200 Millionen Mark feste Käufer vorhanden sind;
die weiteren 300 oder 400 Millionen Mark, die an den freien
Markt kommen, bringen den Kurs zum Weichen.
Ist schon im Frieden nicht daran zu denken, daß mit Hilfe
der Kapitalanlagevorschrift eine Stabilisierung der Staatspapier
kurse erreicht wird, so gestaltet sich die Sachlage für die Re
gierung noch wesentlich ungünstiger im Kriege. Dem enormen
Geldbedarf des Reiches gegenüber sind die Zwangskäufe nur
ein Tropfen auf heißem Stein, um so mehr, als die der Kapital
anlagevorschrift unterworfenen Körperschaften sich dann er
heblich vergrößerten Ansprüchen ihrer Gläubiger gegenüber
gestellt sehen und sich damit der Betrag, den sie für Staats
papierkäufe zur Verfügung stellen können, verringert. Der
weitaus größte Teil der Emissionen gelangt unter diesen Um
ständen an den Markt, wo er Käufer so gut wie gar nicht oder
doch jedenfalls in geringerem Umfange, wie im Frieden findet.
Dem größeren Angebot steht dann eine stark verringerte Nach-
frage gegenüber! Ein starker Kursrückgang muß die natürliche
Folge dieser Verhältnisse sein. Hierbei ist noch ganz außer acht
gelassen, daß der große Bestand an Staatspapieren, der bis
jetzt dem Geldmärkte zugeführt ist, keineswegs endgültig klas
siert ist. Die Besitzer von Hunderten von Millionen von Staats^
anleihen warten nur auf einen für sie einigermaßen günstigen
Zeitpunkt, um sich ihres Besitzes zu entledigen und ihn gegen
höhere Renten tragende Werte umzutauschen. Selbst wenn
daher jenen Maßnahmen vorübergehend ein bescheidener Kurs
erfolg zuteil werden sollte, wird die auch nur geringe Hebung
des Kurses der Staatspapiere sofort mehr als ausgeglichen wer
den durch ein enormes Angebot der jetzigen Staatspapierbesitzer.
Wer unbefangen die Verhältnisse betrachtet, muß somit
zu der Überzeugung kommen, daß der Gedanke, durch jährliche
Zwangskäufe in Höhe von etwa 200 Millionen Mark den Staats-
papierkurs bessern oder vor weiterem Abbröckeln bewahren
zu können, durchaus unzutreffend ist. Das kann nur glauben,
wer es für überflüssig erachtet, die einschlägigen Verhältnisse
einer auch nur flüchtigen Prüfung zu unterziehen oder wer von
der Wirkungskraft bureaukratischer Maßnahmen derart über-