Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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dener Art, also beispielsweise den öffentlichen Feuer- und 
Lebensversicherungsanstalten in Preußen, den Landesversiche 
rungsanstalten und Berufsgenossenschaften in Deutschland. 
Wenn diesen Kapitalverwaltungsstellen gegenüber der gesetz 
liche Zw-ang, einen bestimmten Teil des Vermögens in Staats 
papieren anzulegen, mit dem Hinweis begründet wird, daß 
der Staat diese Körperschaften mit gewissen Privilegien aus 
statte, so geschieht dies, wenn man einmal einen Augen 
blick außer Acht läßt, daß der Kaufzwang völlig nutzlos den 
betreffenden Organisationen auferlegt wird, mit einem ge 
wissen Schein des Rechts. Jene Anstalten brauchen z. T. keine 
Staats- und Kommunalsteuern zu entrichten, auch ist ihnen die 
kostenfreie Unterstützung vieler staatlicher und kommunaler 
Behörden zugesichert. Hier kann also tatsächlich von einer 
Förderung durch den Staat gesprochen werden, bei den pri 
vaten Versicherungsunternehmungen aber nicht. Wenn diese 
sich im Laufe der letzten Jahrzehnte kräftig entwickelten und 
Fortschritte machten, um die uns das Ausland beneidet, wenn 
heute die deutsche Privatversicherung in allen Kulturländern 
sich des weitgehendsten Vertrauens erfreut, so ist diese Er 
scheinung nicht eine Folge der Staatsaufsicht oder sonstiger 
Förderung durch den Staat, sondern lediglich die Frucht der 
unermüdlichen und gewissenhaften Arbeit der Privatversiche 
rungsunternehmungen selber, des Strebens, ihren Versicherten 
das Beste zu bieten, und des erfolgreichen Bemühens, sich neu 
auftauchenden Versicherungsbedürfnissen möglichst rasch und 
in geschickter, technisch einwandfreier Weise anzupassen. Man ! 
sollte meinen, daß es vornehmste Aufgabe des Staates sein 
müßte, der deutschen Privatversicherung diese hohe Leistungs-, 
fähigkeit zu erhalten, nicht aber sie durch unnütze Zwangs 
vorschriften zu beeinträchtigen, nicht nur aus Rücksicht auf 
viele Hunderttausende von Versicherten, sondern auch aus rein 
egoistischen, nämlich finanzpolitischen Gründen d. h. um sich I 
•die Steuerkraft der Gesellschaften ungeschmälert zu bewahren. 
Einzelne Autoren glauben ein Entgegenkommen des Staates , 
den Versicherungsgesellschaften, insbesondere den Lebens 
versicherungsunternehmungen gegenüber, darin erblicken zu
	        
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