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zwang nicht unterworfen. Dieser stellt sich daher als eine
Sonderbesteuerung der großen Zahl der kleinen Sparer dar.
Sie werden gegenüber den Depositengläubigern der Banken
mehr oder minder benachteiligt. Die von der Regierung geplante
Maßnahme muß daher als höchst ungerecht in breiten
Schidhten der Bevölkerung empfunden werden. Sie wird wahrscheinlich
auch dazu beitragen, einen Teil der Sparer den
Sparkassen zu entfremden und ihn den Banken zuzuführen.
Damit würden noch größere Teile der jährlichen nationalen
Ersparnisse dem Markt der industriellen Obligationen, der
Pfandbriefe oder der ausländischen Werte zugänglich gemacht
und dem Staatspapiermarkt entzogen werden. Es werden also
letzten Endes nicht nur die jetzigen Sparer, sondern auch der
Staat durch die Einführung der Kapitalanlagevorschrift geschädigt
und das alles ganz umsonst.
Ganz unberechtigt erscheint es ferner, den Kapitalanlagezwang
den Sparkassen gegenüber durch den Hinweis auf das
Ausland zu begründen.
Wenn in Frankreich und England die Sparkassen ihre
Einlagen in Staatspapieren anlegen, so darf nicht vergessen
werden, daß hier der Sparkassengläubiger eine direkte oder
indirekte Forderung für seine Einlagen plus Zinsen an den
Staat hat. Der Staat seinerseits ist Schuldner und Gläubiger
der gekauften Rente. Er nimmt sozusagen die beim Publikum
schwebende Schuld auf Schatzscheine auf, die er selbstverständlich
zu verzinsen und zurückzuzahlen hat. Deswegen ist
der Sparkasseneinleger in diesen Staaten gegen Kapitalverluste
gesichert. In Deutschland sind dagegen die Gemeinden,
die Kreise, öffentliche Körperschaften und Banken Sparkassenunternehmer.
Wenn sie infolge gesetzlichen Zwanges
Konsols kaufen müssen, so übernehmen sie das Risiko, das in
einem Rückgang der von diesen Kassen den Einlegern gewährten
Raten seinen Ausdruck findet. Hier müssen also die Einleger
das Risiko übernehmen, das in England und Frankreich der Staat
trägt. Der Kapitalanlagezwang wirkt daher als eine Einschränkung
des Sparsinnes und in Krisenzeiten auch als eine Gefahr. 1 )
x ) Dernburg, Zwangsanlagen, S. 20.