Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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zwang  nicht  unterworfen.  Dieser  stellt  sich  daher  als  eine
Sonderbesteuerung  der  großen  Zahl  der  kleinen  Sparer  dar.
Sie  werden  gegenüber  den  Depositengläubigern  der  Banken
mehr  oder  minder  benachteiligt.  Die  von  der  Regierung  geplante ­
  Maßnahme  muß  daher  als  höchst  ungerecht  in  breiten
Schidhten  der  Bevölkerung  empfunden  werden.  Sie  wird  wahrscheinlich ­
  auch  dazu  beitragen,  einen  Teil  der  Sparer  den
Sparkassen  zu  entfremden  und  ihn  den  Banken  zuzuführen.
Damit  würden  noch  größere  Teile  der  jährlichen  nationalen
Ersparnisse  dem  Markt  der  industriellen  Obligationen,  der
Pfandbriefe  oder  der  ausländischen  Werte  zugänglich  gemacht
und  dem  Staatspapiermarkt  entzogen  werden.  Es  werden  also
letzten  Endes  nicht  nur  die  jetzigen  Sparer,  sondern  auch  der
Staat  durch  die  Einführung  der  Kapitalanlagevorschrift  geschädigt ­
  und  das  alles  ganz  umsonst.
Ganz  unberechtigt  erscheint  es  ferner,  den  Kapitalanlagezwang ­
  den  Sparkassen  gegenüber  durch  den  Hinweis  auf  das
Ausland  zu  begründen.
Wenn  in  Frankreich  und  England  die  Sparkassen  ihre
Einlagen  in  Staatspapieren  anlegen,  so  darf  nicht  vergessen
werden,  daß  hier  der  Sparkassengläubiger  eine  direkte  oder
indirekte  Forderung  für  seine  Einlagen  plus  Zinsen  an  den
Staat  hat.  Der  Staat  seinerseits  ist  Schuldner  und  Gläubiger
der  gekauften  Rente.  Er  nimmt  sozusagen  die  beim  Publikum
schwebende  Schuld  auf  Schatzscheine  auf,  die  er  selbstverständlich ­
  zu  verzinsen  und  zurückzuzahlen  hat.  Deswegen  ist
der  Sparkasseneinleger  in  diesen  Staaten  gegen  Kapitalverluste ­
  gesichert.  In  Deutschland  sind  dagegen  die  Gemeinden, ­
  die  Kreise,  öffentliche  Körperschaften  und  Banken  Sparkassenunternehmer. ­
  Wenn  sie  infolge  gesetzlichen  Zwanges
Konsols  kaufen  müssen,  so  übernehmen  sie  das  Risiko,  das  in
einem  Rückgang  der  von  diesen  Kassen  den  Einlegern  gewährten ­
  Raten  seinen  Ausdruck  findet.  Hier  müssen  also  die  Einleger
das  Risiko  übernehmen,  das  in  England  und  Frankreich  der  Staat
trägt.  Der  Kapitalanlagezwang  wirkt  daher  als  eine  Einschränkung ­
  des  Sparsinnes  und  in  Krisenzeiten  auch  als  eine  Gefahr. 1 )

x )  Dernburg,  Zwangsanlagen,  S.  20.
            
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