Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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den  von  Gegenseitigkeitsanstalten,  wie  von  Aktiengesellschaften.
Überdies  sind  im  gesamten  privaten  Versicherungswesen  vom
nominellen  Aktienkapital  nur  geringe  Prozentsätze  bar  eingezahlt, ­
  so  daß  das  arbeitende  Aktienkapital  außerordentlich
geringfügig  ist,  im  Vergleich  zu  den  enormen  Einnahmen  und
Ausgaben  der  Gesellschaften  und  den  von  ihnen  verwalteten
Vermögensbeständen.  Aktionärinteressen  kommen  bei  den
Gegenseitigkeitsgesellschaften  mithin  überhaupt  nicht  in  Betracht, ­
  bei  den  Aktiengesellschaften  treten  sie  weit  hinter  die
Interessen  der  Versicherten  zurück.  Die  nachteiligen  Folgen
der  Kapitalanlagevorschrift  fallen  somit  den  vielen  Hunderttausenden ­
  von  Versicherten  privater  Gesellschaften  zur  Last.
Sie  sind  es,  die  den  Schaden  zu  tragen  haben.  Durch
die  Kapitalanlagevorschrift  werden  die  breiten  Schichten  jener
Personen  finanziell  schwer  geschädigt  werden,  die  sich  als  die
fürsorgendsten,  die  wirtschaftlich  wertvollsten  Elemente  erwiesen ­
  haben.  Ihre  Fürsorge,  die  staatlicherseits  eine  Belohnung
verdient  hätte,  weil  sie  mit  dazu  beiträgt,  den  Staat  vor  wirtschaftlichen ­
  Katastrophen  zu  bewahren,  die  Steuerkraft  der
Staatsangehörigen  auf  gleicher  Stufe  zu  erhalten  oder  gar  zu
verstärken,  wird  einer  Extrasteuer,  einer  besonderen  Abgabe
unterworfen.
Nun  lehrt  die  Statistik  weiter,  daß  in  der  gesamten  Privatversicherung ­
  und  insbesondere  in  der  Lebensversicherung,  für
die  die  Anlagevorschrift  ja  die  verhängnisvollsten  Konsequenzen
zeitigen  müßte,  die  große  Masse  der  Versicherten  durchaus
nicht,  wie  man  vielleicht  auf  den  ersten  Blick  zu  glauben  geneigt
ist,  den  wirtschaftlich  gut  situierten  Bevölkerungskreisen  angehört, ­
  sondern  daß  die  Mehrheit  der  Versicherten  Angehörige
der  unteren  und  mittleren  Schichten  des  Volkes  ist.  Der
kleine  Mamn,  der  Vertreter  des  Mittelstandes,  sie  werden  von
der  Kapitalanlagevorschrift  getroffen.  Jene  Maßnahme  ist  somit
nicht  nur  eine  Sonderbesteuerung  der  fürsorglicheren  Elemente
des  Volkes,  sondern  gleichzeitig  eine  Extrabelastung  der  wirtschaftlich ­
  schwächeren  Bevölkerungsschichten.  Dadurch  stellt  sich
jene  Maßregel  in  denkbar  schärfsten  Gegensatz  zu  vielen  Versprechungen ­
  der  Regierung,  dem  von  allen  Seiten  bedrohten
            
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