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sich ebenso wie der Unternehmer jener ersten Kategorie nur in
Fällen der Not entschließen, etwas von seiner Selbständigkeit preiszugeben.
Ein unpersönliches Moment, das eine Verständigung ungemein
erschwert, ist die geographische Verzettelung der Betriebe. So
ist man bisher tatsächlich kaum über eine bloße Regelung der Preise
und der Verkaufsbedingungen und allenfalls über eine ganz vorübergehende
gemeinschaftliche Produktionseinschränkung hinausgekommen.
Wenn ein Kartell dauernden Nutzen haben soll, darf es nicht
diese lockere Organisation beibehalten. Einkauf, Produktion und Absatz
müssen von einer Zentrale aus, die zugleich die Form eines
Kontrollbureaus hat, einheitlich zu regeln sein. Die Voraussetzung
dazu würde sein, daß diese Zentrale auch die nötige Macht, d. h. das
nötige Geld, in Händen hat, um ihre Maßnahmen durchführen zu
können.
Auf dem Gebiet des Handels mit Rohbaumwolle hat es sich
nun in letzter Zeit etwas geregt. Es haben sich Koalitionen vollzogen,
die vielleicht — man hat über ihre Wirksamkeit noch nichts
gehört — einen Wandel herbeizuführen berufen sind und vor allem
eine Organisation, eine Regulierung des Einkaufs erleichtern. Im
Mai 1903 erfolgte in Atlanta (Ga. U. S. of A.) die Konstituierung
der „Southeastern Cotton Buyers Association“ mit dem Zweck, den
Baum Wollhandel in Georgia, Alabama, Nord- und Süd-Carolina „unter
ihre alleinige Kontrolle zu bringen und zum Besten der Pflanzer
sowohl als der Verbraucher des Spinnstoffes zu regulieren“ 1 )- Sie
will auch die Händler der übrigen Baumwollstaaten zur Gründung
gleicher Vereinigungen veranlassen. Für alle diese Vereinigungen
soll eine Zentralstelle in New-Orleans geschaffen werden, also in dem
Mittelpunkt des sog. Cotton-Belts, des Baumwollanbaugebietes. Ob
und inwieweit die Bemühungen der Vereinigung geglückt sind, darüber
haben wir nichts in Erfahrung bringen können. Es ist damit jedenfalls
der erste Schritt dazu getan, den Baumwollhandel der Union zu
konzentrieren. Die deutschen Händler, bezw. die deutschen Spinner
hätten also statt mit einer Vielheit von amerikanischen „Cotton Buyers“
nur mehr mit einer Vereinigung solcher zu verhandeln. Der eminente
Vorteil einer solchen Vereinfachung liegt auf der Hand. Eine andere
Zusammenschließung — zweifelhafter Natur — ist die „Southern
Cotton Corporation“. Sie will das Lagerhaussystem der Getreidebranche
auf den Baumwollhandel anwenden. Sie will zunächst 1 2 )
Lagerräume mit den neuesten mechanischen Vorrichtungen errichten,
1) Nachrichten für Handel und Industrie 1903, I, No. 86.
2) S. „Leipziger Neueste Nachrichten“ vom 7. Sept. 1904.