Full text : Zur Entwicklung der Baumwollindustrie in Deutschland

—  io6  —■
gebenen  Stimmen  (s.  §  17).  b)  Der  Vorsteht  besteht  aus  12  in
Bremen  wohnhaften  Mitgliedern  und  7  Baumwollspinnern  (s.  §  18).
Von  den  7  Spinnermitgliedern  wählt  je  1  Mitglied:
1.  der  Verein  süddeutscher  Baumwollindustrieller;
2.  das  elsässische  industrielle  Syndikat;
3.  der  Verein  sächsischer  Spinnereibesitzer;
4.  der  Verband  rheinisch-westfälischer  Baum  Wollspinner;
5.  der  Verband  der  Crimmitschauer  und  Werdauer  Vigognespinner. ­

Das  6.  Mitglied  wird  von  den  5  Delegierten  dieser  Verbände
und  das  7.  Mitglied  von  dem  Verein  der  Baumwollspinner  Österreichs ­
  gewählt  (s.  §  20).  Der  Vorstand  wählt  seinerseits  aus  seiner
Mitte  einen  Präsidenten  und  zwei  Vizepräsidenten  (s.  §  22).  Ebenfalls ­
  aus  der  Mitte  des  Vorstandes  werden  fünf  Kommissionen  gewählt, ­
  die  1.  mit  der  Bestellung  von  Schiedsrichtern,  2.  mit  der  Prüfung ­
  und  Neuaufstellung  von  Standards,  3.  mit  der  Führung  der
Statistik,  4.  mit  der  Feststellung  des  Marktwertes  betraut  sind.  Einer
fünften  Kommission  liegt  die  Vorbereitung  von  Änderungen  der  „Bedingungen“ ­
  ob  (s.  §  23).  c)  Das  Baumwoll-Probenzimmer,  das  dem
Vorstande  unterstellt  ist,  ist  das  geschäftsführende  und  Exekutivorgan
des  Vereins.  Von  ihm  werden  die  Muster  zurechtgemacht,  die  Baumwollsorten ­
  klassiert  und  abgeschätzt.  Zu  diesem  Zwecke  ernennt  der
Vorstand  in  Gemeinschaft  mit  dem  Direktor  des  Probenzimmers
Klassierer,  welche  ihre  ganze  Arbeitskraft  ausschließlich  der  Bremer
Baumwollbörse  zu  widmen  und  vor  Antritt  ihres  Amtes  einen  Eid
zu  leisten  haben,  daß  sie  ihre  Pflichten  gewissenhaft  und  unparteiisch ­
  erfüllen  wollen  (s.  §  26).
Für  die  Beamten  der  Bremer  Baumwollbörse  besteht  eine  Ruhegehalts- ­
  und  Witwen-  und  Waisenpensionskasse,  deren  Verwaltung
und  Geschäftsführung  der  Vorstand  überwacht  (s.  §  29).
Der  Unterschied  dieser  Organisation  von  der  des  Liverpooler
Baumwollhandels  liegt  zunächst  einmal  darin,  daß  die  „Bremer  Baumwollbörse“ ­
  ein  Verein,  die  „Liverpool  Cotton  Association“  dagegen ­
  eine  Aktiengesellschaft  ist,  hervorgegangen  aus  der  Organisation ­
  der  Baumwollmakler,  der  „Cotton  Brokers  Association“
und  der  der  Importeure,  der  „Cotton  Exchange“ 1 ).  Die  Vergebung ­
  von  Aktien  an  andere  als  Mitglieder  der  Stammgesellschaften
ist  dort  abhängig  von  der  Wahl  der  Aktionäre  und  3 / 4  Mehrheit  der
Stimmen  des  Direktoriums 2 ).  In  den  Händen  dieses  Direktoriums

1)  Th.  Ellison,  The  Cotton  Trade,  S.  278.
2)  Ebendaselbst.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.