Full text : Zur Entwicklung der Baumwollindustrie in Deutschland

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Kapitel  VI.
Der  neue  deutsche  Zolltarif  vom  25.  Dezember

In  den  letzten  Jahren  wurden  die  Interessen  der  deutschen
Baumwollindustrie  hauptsächlich  von  zwei  Momenten  stark  in  Anspruch ­
  genommen.  Das  eine  ist  das  Zustandekommen  des  neuen
Zolltarifgesetzes,  das  andere  die  abnorme  Preisbewegung  der  Baumwolle. ­
  Wir  wenden  uns  zunächst  der  Zollfrage  zu.

Der  im  Sommer  1901  veröffentlichte  Zolltarifentwurf  unterzieht
die  bisherigen  Zollsätze  der  Baumwollindustrieprodukte  einer  recht
gründlichen  Revision.  Er  begegnete  mannigfachem  Widerspruch.
Die  Wünsche  der  Interessenten  fanden  z.  T.  Berücksichtigung  in  der
an  den  Reichstag  gelangten  Vorlage  des  Bundesrats 1 ).  Auf  diese
wollen  wir  uns  im  folgenden  stützen.  Die  Zolltarifvorlage,  die  sich,
wie  bekannt,  eng  an  das  französische  Klassifikationssystem  anlehnt,
teilt  zunächst  die  Garne  in  sieben  Wertklassen  —  bisher  waren  es
fünf  —,  sodann  kommt  sie  dem  lange  gehegten  und  oftmals  geäußerten ­
  Wunsche  der  Fertigfabrikatenindustrie  entgegen,  indem  sie
die  Gewebe  nach  dem  Gewicht,  das  auf  einen  Quadratmeter  geht,
und  nach  der  Anzahl  der  Fäden  klassifiziert.  Die  in  Betracht  kommenden ­
  Zollsätze  der  Vorlage  einzeln  aufzuführen,  erübrigt  sich.  Die
Zölle  für  Grobgarne  sind  herabgesetzt,  ebenso  die  für  Strumpf-  und
Wirkwaren,  alle  übrigen  Zölle  sind  gegenüber  dem  geltenden  Generaltarif ­
  entweder  ziemlich  bedeutend  erhöht  oder  in  der  bisherigen  Höhe
belassen.
Das  Angriffsobjekt  bilden  wie  immer  die  Garnzölle.  Das  Elsässer ­
  Industrielle  Syndikat  forderte,  wie  es  die  elsässische  Feinspinnerei, ­
  die  unter  den  deutschen  Feinspinnern  eine  ähnliche  Stellung ­
  —  wenigstens  in  Zollfragen  —  einnimmt  wie  der  Bund  der
Landwirte  unter  den  Agrariern,  stets  getan  hat,  für  die  Feingarne
über  No.  60  ganz  bedeutend  höhere  Sätze.  An  Stelle  der  vom
Bundesrat  vorgeschlagenen  30,  36  und  42  M.  wollte  es  40,  50  und
65  M.  gesetzt  wissen 2 ).  Es  konnte  sich  dabei  mit  gewissem  Rechte
1)  Siehe  S.  48.
2)  Vgl.  K.  Kuntze,  Die  Baumwollindustrie.  Artikel  im  „Handbuch  der  Wirtschaftskunde ­
  Deutschlands“.  Leipzig  1903,  Bd.  111,  S.  610  ff.
            
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