Full text : Zur Entwicklung der Baumwollindustrie in Deutschland

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mit  fremdem  Kapital  gegründet  worden  seien.  3.  Es  sei  keine  Aussicht ­
  vorhanden,  daß  etwa  die  englischen  Spinner  die  höheren  Zölle
auf  Feingarne  tragen  würden,  da  wir  eben  von  England  abhängig
seien  und  die  inländische  Produktion  von  Feingarnen  gering  sei.
4.  Höhere  Zölle  bedeuteten  eine  Erschwerung  der  Konkurrenzfähigkeit
der  deutschen  Baumwollweberei  auf  fremden  Märkten,  da  ihre  wichtigsten ­
  fremden  Konkurrenten  gar  keine  oder  nur  geringe  Garnzölle
zu  leisten  hätten  und  außerdem  die  Baumwollindustrie  auf  diesen
Märkten  immer  mehr  erstarkte.  5.  Die  Zölle  schützten  uns  auch
nicht  vor  Exportaktionen,  wie  sie  z.  B.  die  österreichischen  Spinner
1897  ins  Werk  gesetzt  hätten 1 ).  —  Ferner  wurde  in  der  Reichstagskommission ­
  behauptet,  die  deutsche  Baumwollspinnerei  bedürfe  6.
wegen  ihrer  Prosperität  der  von  der  Regierung  vorgeschlagenen  Zölle
nicht.  Schließlich  wurde  auch  7.  das  Sinken  der  Baumwollpreise  für
die  Herabsetzung  der  Garnzölle  geltend  gemacht.
Wenn  wir  nun  aus  der  Reihe  der  uns  zu  Gebote  stehenden
Handelskammer-Berichte,  die  sich  mehr  oder  weniger  entrüstet  zu
den  Kommissionsbeschlüssen  äußern,  hauptsächlich  einen  auswählen,
um  an  dessen  Hand  die  Garnzollfrage  zu  beleuchten,  so  geschieht
das,  weil  dieser,  nämlich  der  Jahresbericht  der  Handelskammer  zu
M.-Gladbach  für  1902,  S.  12  bis  14,  eine  maßvolle  Haltung  bewahrt.
Es  kommt  aber  viel  darauf  an,  einen  möglichst  objektiven  Bericht
als  Grundlage  zu  wählen,  sind  doch  die  Gegensätze  zwischen  Spinnern
und  Webern  noch  nie  so  hart  aufeinander  geprallt,  als  gerade  beim
Kampf  um  den  jüngsten  Zolltarif.  Die  Handelskammer  zu  Bayreuth
macht  der  Kommission  geradezu  den  Vorwurf,  daß  sie  für  die  Weberei
Vorteile  auf  Kosten  der  Spinner  erstrebe 1  2 ).  Indem  wir  uns  an  den
erwähnten  Bericht  anlehnen,  sind  wir  uns  übrigens  wohlbewußt,  daß
auch  der  objektivste  Handelskammerbericht  auf  den  subjektiven  Berichten ­
  der  Industriellen  beruht,  die  eben  Berichte  einsenden.
Gehen  wir  nunmehr  auf  die  einzelnen  „Anklagepunkte“  ein,  so
zeigt  sich  zunächst  einmal,  daß  der  erste  derselben  in  sich  selbst  zusammenfällt, ­
  denn  wir  wissen  aus  dem  früher  Gesagten,  daß  es  nur
die  Schuld  der  schwankenden  Regierungspolitik  war,  wenn  die  Feinspinnerei
  sich  nicht  weiter  entwickelte.  Der  Spinnerei  kann  daraus
unmöglich  ein  Vorwurf  gemacht  werden.
1)  Das  österreichische  Spinnerkartell  gewährte  1897,  um  den  heimischen  Markt  zu
entlasten,  seinen  Mitgliedern  Exportprämien,  so  daß  Deutschland  mit  österreichischen  Grobgarnen ­
  überschwemmt  wurde.
2)  Jahresbericht  der  Handels-  und  Gew.-K.  f.  Oberfranken  pro  1902,  S.  53.
            
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