Full text: Zur Entwicklung der Baumwollindustrie in Deutschland

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die Spinnerei. Das Wort „Erziehungszoll“ ist zwar nicht recht am 
Platze, denn auf gesicherter Grundlage arbeitet die Spinnerei immer 
hin, aber daß wir unsern Bedarf an Feingarnen noch immer aus dem 
Auslande beziehen müssen, zeigt, daß wenigstens dieser Zweig der 
Spinnerei eines Schutzes bedürftig ist. Die Weberei würde durch 
hohe Garnzölle nur dann benachteiligt, wenn es den Spinnern ge 
länge, den Zollschutz im Preise ihrer Fabrikate voll zum Ausdruck 
zu bringen. Daran verhindert aber die Spinner ihre Konkurrenz 
unter sich, die, wie wir sehen werden, so groß ist, daß sogar die 
„Gefahr der Kartellbildung“ noch in weitem Felde liegt. Also wenn 
man nicht direkt einen Industriezweig" auf Kosten des anderen be 
günstigen will, so muß man die Berechtigung der Wünsche der 
Spinner wohl anerkennen. 
Die Beschlüsse der Zolltarifkommission beruhen anscheinend auf 
der Annahme, daß die Spinnerei prosperiere — behauptete doch der 
Reichstagsabgeordnete Münch-Ferber aus Hof in Bayern, die 
Baumwollspinnerei sei die rentabelste aller Industrien ‘) — und des 
halb der von der Regierung vorgeschlagenen Zölle nicht bedürfe. 
Diese Annahme ist aber unrichtig. Wenn man die Geschäftsergeb 
nisse der Aktienspinnereien in dem Zeitraum 1890 bis igoo zusammen 
stellt und dabei von der Voraussetzung normaler Produktionsbeding 
ungen ausgeht — drei unter sehr günstigen Bedingungen arbeitende 
Unternehmungen bleiben unberücksichtigt 1 2 ) —, so ergibt sich, daß 
41 Aktienspinnereien eine Durchschnittsdividende von 4,08 °/o ver ~ 
teilten; 12 dieser Gesellschaften erzielten überhaupt keine Dividende. 
Die Ursachen dieser wenig erfreulichen Lage liegen aber auf einem 
Gebiete, auf das die Spinner gar keinen Einfluß ausüben können. 
Die Verschlechterung der Geschäftsergebnisse der Spinnerei wird zu 
nächst veranlaßt durch die Preisgestaltung der Rohbaumwolle, in 
zweiter Linie erst durch Überproduktion und die Erhöhung der Pro 
duktionskosten. Das beweist u. a, folgende, von authentischer Seite 
herrührende, für Mitteldeutschland geltende Berechnung, wobei vor 
ausgeschickt werden muß, daß die normalen Produktionskosten von 
Garn No. 20 15 bis 16 Pfg. betragen: 
1) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Reichstags, 10. Legislaturperiode, 
II. Session 1900—1903, Bd. IV, S. 3172 (D). 
2) A. a. O. S. 13. Gemeint sind offenbar die „Baumwollspinnerei Mittweida“, die 
„Baumwollspinnerei am Stadtbach“ in Augsburg und die „Vogtländische Baumwollspinnerei“ 
in Hof, die in der Periode 1890—1899 bez. 16,4, 13,65 und 11,1 °/ 0 Dividende ausschütten 
konnten.
	        
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