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die Spinnerei. Das Wort „Erziehungszoll“ ist zwar nicht recht am
Platze, denn auf gesicherter Grundlage arbeitet die Spinnerei immerhin,
aber daß wir unsern Bedarf an Feingarnen noch immer aus dem
Auslande beziehen müssen, zeigt, daß wenigstens dieser Zweig der
Spinnerei eines Schutzes bedürftig ist. Die Weberei würde durch
hohe Garnzölle nur dann benachteiligt, wenn es den Spinnern gelänge,
den Zollschutz im Preise ihrer Fabrikate voll zum Ausdruck
zu bringen. Daran verhindert aber die Spinner ihre Konkurrenz
unter sich, die, wie wir sehen werden, so groß ist, daß sogar die
„Gefahr der Kartellbildung“ noch in weitem Felde liegt. Also wenn
man nicht direkt einen Industriezweig" auf Kosten des anderen begünstigen
will, so muß man die Berechtigung der Wünsche der
Spinner wohl anerkennen.
Die Beschlüsse der Zolltarifkommission beruhen anscheinend auf
der Annahme, daß die Spinnerei prosperiere — behauptete doch der
Reichstagsabgeordnete Münch-Ferber aus Hof in Bayern, die
Baumwollspinnerei sei die rentabelste aller Industrien ‘) — und deshalb
der von der Regierung vorgeschlagenen Zölle nicht bedürfe.
Diese Annahme ist aber unrichtig. Wenn man die Geschäftsergebnisse
der Aktienspinnereien in dem Zeitraum 1890 bis igoo zusammenstellt
und dabei von der Voraussetzung normaler Produktionsbedingungen
ausgeht — drei unter sehr günstigen Bedingungen arbeitende
Unternehmungen bleiben unberücksichtigt 1 2 ) —, so ergibt sich, daß
41 Aktienspinnereien eine Durchschnittsdividende von 4,08 °/o ver ~
teilten; 12 dieser Gesellschaften erzielten überhaupt keine Dividende.
Die Ursachen dieser wenig erfreulichen Lage liegen aber auf einem
Gebiete, auf das die Spinner gar keinen Einfluß ausüben können.
Die Verschlechterung der Geschäftsergebnisse der Spinnerei wird zunächst
veranlaßt durch die Preisgestaltung der Rohbaumwolle, in
zweiter Linie erst durch Überproduktion und die Erhöhung der Produktionskosten.
Das beweist u. a, folgende, von authentischer Seite
herrührende, für Mitteldeutschland geltende Berechnung, wobei vorausgeschickt
werden muß, daß die normalen Produktionskosten von
Garn No. 20 15 bis 16 Pfg. betragen:
1) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Reichstags, 10. Legislaturperiode,
II. Session 1900—1903, Bd. IV, S. 3172 (D).
2) A. a. O. S. 13. Gemeint sind offenbar die „Baumwollspinnerei Mittweida“, die
„Baumwollspinnerei am Stadtbach“ in Augsburg und die „Vogtländische Baumwollspinnerei“
in Hof, die in der Periode 1890—1899 bez. 16,4, 13,65 und 11,1 °/ 0 Dividende ausschütten
konnten.