Full text : Zur Entwicklung der Baumwollindustrie in Deutschland

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Eine  Zollrückvergütung  für  Baumwollgarne  kennt  man  Bisher
in  Frankreich,  Italien  und  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika.
In  Frankreich  wird  der  Zoll  bei  der  Ausfuhr  von  Geweben,  Tüll,
Spitzen  usw.  zu  6o°/o  zurückerstattet  und  zwar  nach  vier  Nummergruppen ­
  4 ).  Am  weitherzigsten  ist  die  Union,  das  Land  des  Hochschutzzolles ­
 2 ).  Sie  gewährt  den  Zoll  abzüglich  i  °/ 0  zurück,  wenn  der
Exporteur  eidlich  erklärt,  daß  die  Ware  aus  importiertem  Garn  hergestellt, ­
  daß  die  Ware  in  den  Vereinigten  Staaten  fabriziert  wurde
und  tatsächlich  zur  Ausfuhr  gelangt  ist.  Man  will  in  Amerika  mit
diesem  System  bisher  gute  Erfahrungen  gemacht  haben.  In  Deutschland ­
  ist  aber  vorläufig  nicht  daran  zu  denken,  daß  dem  Kaufmann
ein  so  weitgehendes  Vertrauen  entgegengebracht  wird.  Die  Zollkontrolle ­
  würde  im  Gegenteil  bedeutend  verschärft  und  mit  solchen
Weitläufigkeiten  verbunden  werden,  daß  man,  um  dem  aus  dem  Wege
zu  gehen,  vielfach  gar  keinen  Gebrauch  von  der  Vergünstigung
machen  würde.  In  dieser  Erkenntnis  wurden  denn  auch  in  dem  erwähnten ­
  Verbände  Stimmen  dafür  laut,  daß  die  Zollrückerstattung
für  die  Garn  Verbraucher  zwar  nützlich,  aber  praktisch  nicht  durchführbar ­
  sei,  besser  sei  eine  Zollherabsetzung 3 ).
Und  tatsächlich  bringen  die  neuen  Handelsverträge,  die  ja
unser  handelspolitisches  Verhältnis  zu  den  meisten  Staaten  bestimmen,
eine  mäßige  Herabminderung  einiger  Zollsätze  des  autonomen  Tarifs.
Der  Zoll  auf  Garn  über  No.  63  bis  No,  83  englisch  ist  von  28  auf
25  M.  und  der  auf  Garn  über  No.  83  bis  No.  102  von  34  auf  28  M.
erniedrigt  worden.  Alle  anderen  Sätze  bleiben  dagegen  bestehen,
auch  der  Zoll  von  40  M.  auf  Garn  über  No.  102.
Damit  hat  man  sowohl  der  Feinspinnerei  als  auch  der  Weberei
Entgegenkommen  gezeigt.  Von  seiten  der  letzteren  gestand  man
schon  nach  der  zweiten  Lesung:  „Es  gibt  wenig  Industrien,  die  mit
dem  Ausgang  der  zollpolitischen  Arbeiten  derart  in  ihren  berechtigten
Ansprüchen  zufriedengestellt  wären  wie  gerade  die  baumwollgarnverbrauchende“ ­
 4 ).  Aber  auch  die  Spinnerei  kann  recht  zufrieden  sein
und  getrost  der  Zukunft  entgegensehen.
1)  J.  Grunzei  a.  a.  O.  S.  506.
2)  Vgl.  hierüber  wie  über  die  ganze  Frage:  Dr.  Etienne  und  Dr.  Vosberg-Rekow,
Zollrückvergütung.  Schriften  der  Zentralstelle  für  Vorbereitung  von  Handelsverträgen  1903,
H.  22.  Darin  ist  auch  die  wichtige  Frage  des  etwaigen  Zollausfalls  behandelt.  Ferner
F.  Lusensky,  Der  zollfreie  Veredelungsverkehr.  Berlin  1903.
3)  Zeitschrift  für  die  gesamte  Textilindustrie  (Leipzig)  vom  13.  April  1899,  S.  415.
4)  Drucksache  des  Verbandes  deutscher  Baumwollgarnkonsumenten  v.  23.  Dez.  1902.
            
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