Object: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Erstes Buch, Vorbemerkung 
dieses Rechts ein für alle Mal begeben habe. Die erste Fiction 
ist der Ausfluss eines gesteigerten Freiheitsdranges, die zweite 
ein Ausdruck für einen noch gleichzeitig vorhandenen ängst- 
lichen Ordnungssinn. Aber es sind zwei Fictionen und noch 
obendrein zwei sich einander widersprechende Fictionen, von 
denen die erstere deshalb den stärkeren und einen wachsen- 
den Glauben fand, weil sie mit der allgemeinen Bewegung der 
Geister harmonirte und für sich allein ausserordentlich einfache 
und dem erwachten Selbständigkeitstrieb schmeichelhafte 
Consequenzen ergab. 
Es ist hauptsächlich das Werk der Franzosen und ins- 
besondere Rousseau’s, dass sie die zweite Fiction strichen, die 
Unveräusserlichkeit der individuellen Freiheit und damit ein 
Recht auf ewig erneuerte Revolution behaupteten. Diesen 
kühnen aber doch nur consequenten Schritt über Locke hin- 
aus hat der englische Volksgeist nicht vollständig mitgemacht, 
wenigstens hat die einfache Theorie Rousseau’s nie die Majorität 
englischer Denker und nie praktisch die Massen ergriffen. 
Es blieben mässigende Schranken, wenn auch von abnehmen- 
der Kraft und es fehlte der Versuch, die Inconsequenz Locke’s 
zu entfernen. 
1776 erklärten die Enkel der ausgewanderten Puritaner 
in Amerika: „Wir halten es für eine unleugbare Wahrheit, 
dass alle Menschen in ihrem Ursprung gleich sind, dass sie 
von ihrem Schöpfer unverletzliche, unveräusserliche Rechte 
erhalten haben, zu denen namentlich das Leben, die Freiheit, 
das Eigenthum und das Verlangen nach Glückseligkeit ge- 
hören; dass die Regierungen zum Schutz dieser Rechte an- 
geordnet und von Niemand anderem als von den Völkern mit 
der obrigkeitlichen Gewalt ausgestattet worden sind; dass 
demnach die Unterthanen das Recht haben, eine Regierung, 
die sich von ihrer Bestimmung entfernt, zu verändern oder 
abzuschaffen, und nach den Grundsätzen bleibender Sicherheit 
wie wahrhaften Wohlstands ein neues Regiment einzurichten, 
Wenn nämlich eine lange Reihe von Missbräuchen und‘ Ge- 
waltthätigkeiten Knechtschaft herbeizuführen strebt, freie 
Staatsbürger unter das Joch der Willkührherrschaft zu bringen
	        
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